Vernehmlassungsantwort

Ver­nehm­las­sung zur Teil­re­vi­si­on des Bun­des­ge­set­zes über «Car­ri­er Sanc­tions»

economie­suisse be­grüsst wie der Schwei­zeri­sche Arbeitgeberver­band die Er­gän­zung des Bundesgeset­zes über das In­formati­ons­sys­tem für den Aus­län­der- und den Asyl­be­reich durch den neuen Bst. K in Art. 3 Abs. 2. Damit wird die Grundla­ge ge­schaffen, dass die Schwei­zer Arbeits­marktbehör­den ihre Auf­ga­ben im Be­reich Meldeverfah­ren ef­fi­zi­ent wahr­neh­men kön­nen. Die geplan­ten Ände­run­gen im Zu­sammenhang mit den Sank­tionen gegen Transportun­ternehmen («Carri­er Sancti­ons») be­trach­tet economie­suisse als un­ver­hält­nis­mäs­sig. Un­se­res Er­ach­tens soll­ten Sank­tionen erst er­grif­fen wer­den, wenn die Behör­den fest­stel­len, dass ei­ne Flug­ge­sell­schaft sys­te­ma­tisch auf Kontrol­len verzich­tet und so ihre Sorgfaltspf­licht ver­letzt.