Fragwürdiger Entscheid des Nationalrats
Der Nationalrat hat das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 (KAP) an den Bundesrat zurückgewiesen. Das ist unverständlich, denn die Vorlage würde den Bundeshaushalt wesentlich entlasten. Ausserdem setzt das KAP einen Auftrag um, den sich das Parlament selbst gegeben hat.
Mit der Motion «Aufgabenüberprüfung» (11.3317) hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, den Bundeshaushalt substanziell zu entlasten und die Aufgabenüberprüfung weiterzuführen. Der Bundesrat ist diesem Auftrag mit dem KAP nachgekommen. Er hat ein Paket geschnürt, das die Kasse des Bundes um rund 500 Millionen Franken entlastet. Mit anderen Worten: Um diesen Betrag können die Schulden des Bundes weiter abgebaut bzw. kann die Schuldenbremse in den kommenden Jahren sichergestellt werden. Die heutige Rückweisung durch die Grosse Kammer ist deshalb unverständlich. Das Parlament widerspricht damit einem Auftrag, den es sich mit Annahme der Motion selbst gegeben hat.
economiesuisse unterstützt das KAP vorbehaltlos. Es ermöglicht Schwerpunkte zu setzen, die bei automatischen Kürzungen, die der Bundesrat zur Einhaltung der Schuldenbremse vornehmen müsste, nicht möglich sind. Namentlich müsste der Entlastungsbeitrag der Sozialen Wohlfahrt von über 100 Millionen Franken von anderen Bereichen wie der Bildung oder dem Verkehr getragen werden. Im KAP sind die Massnahmen hingegen ausgewogen verteilt. Kein Aufgabenbereich muss einen überproportionalen Beitrag leisten.
Der Rückweisungsentscheid der Grossen Kammer ist durch eine unheilige Allianz von Links und Rechts zustande gekommen. Beide Seiten haben mit der Rückweisung Lösungsvorschläge verbunden, die weder sachgerecht noch mehrheitsfähig und deshalb abzulehnen sind. Die Wirtschaft beantragt dem zweitbehandelnden Ständerat, auf die Vorlage einzutreten und die Massnahmen als Gesamtpaket zugunsten des Bundeshaushalts und nachhaltiger Finanzen anzunehmen. Der Nationalrat kann anschliessend auf seinen Rückweisungsentscheid zurückkommen.