Bundeshaus

Stellungnahme von economiesuisse zur Anhörung betreffend Vorentwurf zur Verordnung gegen die Abzockerei

economiesuisse hat heute der zuständigen Bundesrätin Simonetta Sommaruga ihre Stellungnahme zur Anhörung betreffend Vorentwurf zur Verordnung gegen die Abzockerei («VgdA-E») zugestellt. Dafür hat der Wirtschaftsdachverband bei seinen Mitgliedern – bestehend aus 100 Branchenverbänden, 20 kantonalen Handelskammern sowie einigen grösseren Einzelunternehmen – eine breit abgestützte interne Umfrage durchgeführt und nimmt gestützt auf deren Antworten aus einer gesamtwirtschaftlichen Sicht zu den wichtigsten Punkten der Vorlage nachfolgend Stellung.

Bei der Umsetzung der Volksinitiative «gegen die Abzockerei» gilt es den Volkswillen zu respektieren. Die Verordnung «gegen die Abzockerei» sollte sich daher auf die verfassungstextgetreue Umsetzung der Volksinitiative beschränken. Zudem ist der Schaffung von Rechtssicherheit ein besonderes Augenmerk zu schenken. Für die von der Volksinitiative «gegen die Abzockerei» betroffenen Unternehmen ist es von zentraler Bedeutung, Klarheit zu haben, welche Vergütungen unter welchen Voraussetzungen erlaubt sind und ob ein bestimmtes Verhalten sogar strafrechtlich bewehrt ist. Die Rechtssicherheit ist und bleibt ein wichtiger Standortvorteil für den Schweizer Wirtschaftsstandort.

economiesuisse begrüsst daher, dass sich das Bundesamt für Justiz grundsätzlich sehr eng an den Wortlaut des Verfassungstextes hielt und diesen möglichst wortgetreu umsetzte. Zudem wurde das Ziel angestrebt, praktikable Lösungen zu finden. Unnötige Verkomplizierungen und bürokratische Leerläufe wurden weitgehend vermieden. In einigen wenigen substanziellen Punkten bedarf der Verordnungsentwurf aus Sicht der Wirtschaft jedoch noch einiger Verbesserungen und Klarstellungen, um diese Grundsätze – Begrenzung auf den Verfassungsinhalt, Praxistauglichkeit der Lösungsvorschläge und grösstmögliche Rechtssicherheit – vollständig umzusetzen.

 

Vorentwurf Tabelle.pdf