Hausarzt-Initiative zurückgezogen
Die Hausärzte haben berechtigte Anliegen. Trotz jahrelangem Seilziehen im Rahmen des Ärztetarifs werden ihre Leistungen nicht adäquat abgegolten. Technische Positionen sind bei der Rechnungsstellung viel lukrativer als das Gespräch mit Patientinnen und Patienten.
Kein Wunder schrumpft die Anzahl Hausarztpraxen seit einiger Zeit um rund zwei Prozent pro Jahr, während die Zahl der Spezialarztpraxen fast im gleichen Ausmass gewachsen ist. Für die medizinische Versorgung der Bevölkerung ist dies ein schlechter Trend, denn nur die Hausärzte haben einen umfassenden Blick auf den Patienten. Die Initiative «Ja zur Hausarztmedizin» wäre dem Problem allerdings nicht gerecht geworden, die darin gestellten Forderungen waren unsinnig. So wollten die Initianten den Hausarztberuf inklusive Aufgabengebiet in die Verfassung schreiben. Umso erfreulicher ist jetzt der Rückzug dieser Volksinitiative, ermöglicht durch den direkten Gegenentwurf und den vom Bundesrat initiierten Masterplan.
Verfassungsartikel für eine qualitativ hochstehende Grundversorgung
Der direkte Gegenentwurf zur Volksinitiative verankert eine ausreichende und allen zugängliche medizinische Grundversorgung von hoher Qualität und anerkennt die Hausarztmedizin als einen wesentlichen Bestandteil davon. Er nimmt die Anliegen der Hausärzteschaft auf, ohne jedoch deren Beruf in der Verfassung zu erwähnen. Die Gesetzesvorlage kommt im nächsten Jahr vors Volk.
Der Masterplan will mit verschiedenen Massnahmen die medizinische Grundversorgung stärken. Die zwei Kernpunkte betreffen den Ärztetarif Tarmed und den Labortarif (Analyseliste). Mit einer Tarifrevision sollen die Hausärzte um 200 Millionen Franken bessergestellt werden. Hierfür will der Bundesrat erstmals direkt in den Tarmed eingreifen. Es ist bedauerlich, dass die Tarifpartner über Jahre hinweg keine einvernehmliche Lösung finden konnten. Bei den Labortarifen kompensiert der Bundesrat teilweise eine Revision vom Jahr 2009 und wertet praxisspezifische «Schnellanalysen» auf. Der Mehrertrag zugunsten der Praxislabors beläuft sich auf rund 35 Millionen Franken. Es bleibt somit der fade Beigeschmack, der Rückzug der Initiative habe 235 Millionen Franken gekostet.