Gegenentwurf zur Initiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre»: Kein Nutzen für den Standort
economiesuisse lehnt den von der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats in die Vernehmlassung geschickten direkten Gegenentwurf zur «Matter-Initiative» ab. Der Gegenentwurf will die Bundesverfassung um ein Grundrecht «Schutz der finanziellen Privatsphäre» erweitern. Dieses Grundrecht ist bereits heute gesichert. Die Vorlage würde sich negativ auf den Unternehmensstandort Schweiz auswirken und keinen volkswirtschaftlichen Nutzen haben.
Für die Zukunft wichtige Flexibilität eingeschränkt …
Die Schweiz muss für Unternehmen im internationalen Standortwettbewerb optimale Bedingungen bieten. Statt den Spielraum für künftige Lösungen zu vergrössern, schränkt der direkte Gegenentwurf diesen unnötig ein. So beispielsweise bei der für die Wirtschaft zentralen Reform der Verrechnungssteuer. Der Ausschluss von Handlungsoptionen ist ohne zwingenden Grund nicht ratsam und wird deshalb von economiesuisse abgelehnt.
… und heutige Probleme in der Verfassung verankert
Mit dem direkten Gegenvorschlag würden ferner Probleme des geltenden Steuerstrafrechts in der Verfassung zementiert. Das geltende Konzept des Steuerbetrugs, das auf dem Urkundenmodell in seiner heutigen, ausgreifenden Form beruht, ist nachweislich insbesondere für KMU nachteilig. Nach Annahme der Vorlage wäre eine Reform, die im Strafrecht Vereinfachungen und reduzierte Risiken für KMU bringen würde, nur noch äusserst schwierig zu erreichen. Das ist nicht im Interesse der Wirtschaft.
Auf den Bankensektor wirkt der Gegenvorschlag belastend
Die Vorlage will das «Bankgeheimnis» in der Verfassung verankern. Dabei geht es um das sogenannte steuerliche Bankgeheimnis, das das Verhältnis zwischen den Steuerpflichtigen und dem Staat betrifft. Das berufliche Bankgeheimnis zwischen Kunde und Bankinstitut wird nicht berührt. Auch bleibt die Pflicht bestehen, jedes Jahr beim Ausfüllen der Steuererklärung über sämtliche Einkommens- und Vermögensverhältnisse umfassend Auskunft zu geben.
Der direkte Gegenvorschlag beschränkt nicht nur das Einsichtsrecht des Staates im Veranlagungsverfahren – diese Beschränkung ist heute schon gegeben –, er erschwert auch den Durchgriff bei der Verletzung von Mitwirkungspflichten des Bürgers. Darin geht der Gegenvorschlag weiter als das geltende Recht. Als Folge davon könnten Kontrollaufgaben, die der Staat nicht mehr vornehmen kann, den Privaten, namentlich den Banken, überwälzt werden. Die höheren Kosten und Risiken belasten die Banken, deren Mitarbeitende und letztlich die Kunden. Eine solche Entwicklung, die keinem praktischem Nutzen gegenübersteht, lehnt economiesuisse ab.
Privatsphäre ist bereits umfassend geschützt
economiesuisse hält den Schutz der Privatsphäre hoch: Sie ist jedoch heute schon als Grundrecht in Artikel 13 der Bundesverfassung verankert, in zahlreichen Gesetzen geregelt und damit genügend geschützt. Die Vorlage ist aus dieser Sicht nicht nötig.