Wintersession 2023
Die erste Session der neuen Legislatur stand im Zeichen einer langwierigen Budgetdebatte: Nur mit einem Kniff konnte das Parlament ein knapp schuldenbremsenkonformes Budget verabschieden. Beim sogenannten Beschleunigungserlass war sich die Politik hingegen rasch einig. Das Parlament ist der Auffassung, dass die heutigen Bewilligungsverfahren für grosse Solarkraftwerke, Windparks und Wasserkraftwerke beschleunigt werden sollen, wenn sie von nationalem Interesse sind. Erfreulich ist auch, dass sich die kleine Kammer für die Revision des Patentgesetzes ausgesprochen hat. Damit wird das Gesetz an internationale Standards angepasst und somit besonders für KMU und Einzelerfinderinnen und -erfinder attraktiver. Bedauerlich hingegen ist der Entscheid der beiden Kammern, die Vorlage über Zulassungserleichterungen von Ausländerinnen und Ausländern mit Schweizer Hochschulabschluss an den Bundesrat zurückzuweisen.
Steuern und Finanzen
Schuldenbremse einhalten
Als Folge von Bereinigungsmassnahmen hält das Budget für das kommende Haushaltsjahr die Vorgaben der Schuldenbremse ein. Im Ergebnis ist der Voranschlag so zu verabschieden – im Mindesten mit einer schwarzen Null. Für die Sicherstellung der Schuldenbremse in den kommenden Finanzplanjahren sind aber weitere Massnahmen erforderlich. Die Stabilität des Bundeshaushalts ist ein wichtiges Legislaturziel.
Darum geht es: Dank den Bereinigungsmassnahmen hält das Budget 2024 die Vorgaben der Schuldenbremse ein. Der Finanzplan ab 2025 weist jedoch weiterhin unerlaubte Fehlbeträge auf. Das Parlament hat es in der Hand, wie gross das Ungleichgewicht und der damit verbundene Bereingungsbedarf schlussendlich sein wird. Gleichzeitig sind erneut hohe Ausgaben für den ordentlichen Haushaltvorgesehen, welche die Bedingungen der Ausserordentlichkeit nicht erfüllen. Wiederholte und planbare Ausgaben, wie der Schutzstatus S im Migrationswesen und insbesondere der Finanzierungsbeitrag an die SBB, schaden der Glaubwürdigkeit der Schuldenbremse und führen zu höheren Schulden und Zinsausgaben.
Das findet economiesuisse: Die Wirtschaft erwartet vom Parlament Zurückhaltung, Priorisierung und mehr Transparenz. Das Budget 2024 muss im Ergebnis mit mindestens einer schwarzen Null beschlossen werden. Jegliche Aufstockungen sind zwingend zu kompensieren - auch im Finanzplan. Die konsequente Gegenfinanzierung ist ein zentraler finanzpolitischer Grundsatz, um das Haushaltsgleichgewicht zu wahren. Die begrenzten Mittel erfordern eine Priorisierung bei den Aufgaben. Dabei sind auch die föderalen Grundsätze einzuhalten. Der Umweg über den ausserordentlichen Haushalt löst kein Finanzierungsproblem - die Probleme werden nur in die Zukunft verschoben.
Empfehlung economiesuisse: Annahme
Stand der Beratungen: Der Voranschlag für den Bundeshaushalt 2024 ist unter Dach und Fach. Das Parlament hat gegenüber dem Entwurf des Bundesrates einige Umschichtungen vorgenommen. So hat es Kürzungen bei der Landwirtschaft und beim regionalen Personenverkehr rückgängig gemacht und dafür Abstriche beim Bahninfrastrukturfonds und bei der Migration vorgenommen. Alles in allem geht der Voranschlag gerade auf: Die Vorgaben der Schuldenbremse werden fast auf den Rappen genau eingehalten. Der Voranschlag schliesst mit einem winzigen Überschuss von 320’298 Franken.
Bessere Steuerung durch Einbezug der Finanzkommissionen
Die Finanzkommissionen sollen bei Vorstössen und Erlassentwürfen von Sachbereichskommissionen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen einbezogen werden. Dies ermöglicht es ihnen, ihren gesetzlichen Auftrag zur umfassenden Prüfung der finanziellen Führung des Bundes besser zu erfüllen.
Darum geht es: Nachdem das Parlament in den vergangenen zwei Jahren laufend neue Ausgaben beschlossen hat, ohne sich um die Finanzierung zu kümmern, zeichnen sich für die kommenden Jahren hohe Defizite ab. Weil diese Defizite strukturell und nicht mit der Schuldenbremse konform sind, braucht es nun Entlastungsmassnahmen. Um zu verhindern, dass der Bund wieder in diese Situation kommt, müssen die Finanzkommissionen den finanziellen Gesamtkontext herstellen und die finanzpolitische Steuerung über alle Sachbereiche hinweg verstärken.
Das findet economiesuisse: Es ist richtig und wichtig, dass die Finanzkommissionen beim Beschluss von Geschäften mit erheblichen finanziellen Auswirkungen mehr finanzpolitische Führung und Verantwortung – auch gemäss ihrem gesetzlichen Auftrag – übernehmen können. Nur so können inkohärente Budgetbeschlüsse, die nicht mit den Vorgaben der Schuldenbremse zu vereinbaren sind, verhindert werden. Die Wirtschaft empfiehlt, die Pa. Iv. gemäss Entwurf der Finanzkommission des Nationalrats vom 29. Juni 2023 anzunehmen. Die von der Kommission vorgeschlagene Anpassung des Mitberichtsverfahrens (Art. 50 Parlamentsgesetz), die vom Plenum abgelehnt wurde, ist ein zentrales Element dieser Vorlage, das nicht herausgebrochen werden darf. Die Befürchtung, dass die Sachbereichskommissionen von den Finanzkommissionen übersteuert werden, ist unbegründet, zumal der Rat und nicht die Kommissionen über eine Vorlage entscheidet.
Empfehlung economiesuisse: Annahme
Stand der Beratungen: Der Ständerat hat den verbleibenden materiellen Anpassungsvorschlag auf Antrag der SPK-S gestrichen. Aus Sicht der SPK-S ist es institutionell und staatspolitisch weder sinnvoll noch notwendig, den Finanzkommissionen die entsprechenden Kompetenzen auszuweiten. Damit ist von der ursprünglichen Idee, die Rolle der Finanzkommissionen zu stärken, nicht mehr viel übrig. Der Entwurf geht mit dieser Differenz zurück an die Finanzkommission des Nationalrats.
Mehrwertsteuerlücke schliessen
Die Motion zielt darauf ab, die Plattformbesteuerung auf bisher nicht vollständig besteuerte elektronische Dienstleistungen auszuweiten. Mit der Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes wurde zwar die Plattformbesteuerung eingeführt. Diese erfasst jedoch nur die Lieferungen von Waren. Neu sollen die Plattformen alle in der Schweiz erbrachten elektronischen Dienstleistungen versteuern. Dieses Prinzip gilt in der EU bereits seit Jahren.
Darum geht es: Elektronische Dienstleistungen sind ein stark wachsender Markt. Viele dieser Dienstleistungen werden aus dem Ausland erbracht, entweder direkt oder über Plattformen. Es besteht die Befürchtung, dass ausländische Anbieter in der grösseren Zahl keine Mehrwertsteuer in der Schweiz abführen, obwohl sie müssten. Dadurch kommt es zu Wettbewerbsverzerrungen, weil Schweizer Anbieter die Mehrwertsteuer erheben. Darüber hinaus verliert die Schweiz Steuersubstrat, auf das sie Anspruch hat. Die Steuerverluste sind mutmasslich gross.
Das findet economiesuisse: economiesuisse empfiehlt die Annahme der Motion. Die Ausweitung der Plattformbesteuerung auf elektronischen Dienstleistungen in der Schweiz analog zur EU ist sinnvoll. Der Bundesrat soll diesen Schritt prüfen und darauf gestützt eine Änderung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer vorschlagen, sodass die Plattformbesteuerung auch bei elektronischen Dienstleistungen zur Anwendung kommt.
Empfehlung economiesuisse: Annahme
Stand der Beratungen: Der Nationalrat hat der Motion als Zweitrat stillschweigend zugestimmt. Der Bundesrat muss somit eine entsprechende Änderung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer vornehmen. Dieser will nach einer Prüfung der Umsetzbarkeit der Ausdehnung der Mehrwertsteuerpflicht für Online-Plattformen in der Praxis prüfen und darauf basierend eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten.
Aussenwirtschaft
Sinnvolle Ausnahme für Auslandsgeschäfte
Infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und den darauffolgenden Entscheidungen der Schweizer Regierung steht die Schweiz nun vor der Herausforderung, ihre Position als verlässliche Partnerin gegenüber befreundeten Staaten zu stärken. Damit die bewaffnete Neutralität der Schweiz sich auch künftig auf eine eigene Sicherheitsindustrie verlassen kann, braucht es eine Anpassung des Gesetzes. Die Motion ist ein hilfreicher, erster Schritt in diese Richtung.
Darum geht es: Artikel 22 des Kriegsmaterialgesetzes soll ergänzt werden, damit der Bundesrat von den Bewilligungskriterien für Auslandsgeschäfte unter ausserordentlichen Voraussetzungen abweichen kann.
Das findet economiesuisse: Die vorgeschlagene Ausnahmeregelung zielt in die richtige Richtung, um das verloren gegangene Vertrauen ausländischer Partner in die Schweizer Rüstungsindustrie wiederherzustellen. Allerdings braucht es darüber hinaus klare und für die ausländischen Auftraggeber verständliche, verlässliche und nachvollziehbare Regelungen. Nur so kann die Schweizer Sicherheitsindustrie wieder zum bevorzugten Partner der befreundeten, westlichen Staaten avancieren.
Empfehlung economiesuisse: Annahme
Stand der Beratungen: Nachdem der Ständerat in der Herbstsession die Motion der SIK-S bereits angenommen hat, nun hat der Nationalrat mit 117 zu 74 Stimmen dieser auch zugestimmt. Die Motion ist ein hilfreicher, erster Schritt, um das verloren gegangene Vertrauen ausländischer Partner in die Schweizer Rüstungsindustrie wiederherzustellen. Das Geschäft ist nun an den Bundesrat überwiesen.
Investitionen in den Privatsektor für Internationale Zusammenarbeit zentral
Die Bereitschaft der Wirtschaft, ihre Erfahrungen in die internationale Zusammenarbeit (IZA) einzubringen, ist gross. Dabei hat sich gezeigt, dass neuere Instrumente zur Unterstützung von lokalen Unternehmensgründungen und -entwicklungen gute Wirkungen erzielen. Hierbei ist die Entwicklungsfinanzierungsgesellschaft SIFEM (Swiss Investments Fund for Emerging Markets) hervorzuheben.
Darum geht es: Dank des über SIFEM investierten Kapitals konnte eine grosse Zahl lokaler Unternehmen mitfinanziert werden. Dies führt zur direkten Schaffung von Arbeitsplätzen im Privatsektor. Die Mittel können somit nach dem geglückten Aufbau eines Unternehmens abgezogen und in weitere Unternehmen investiert werden. Die Organisationsbestimmungen der SIFEM sollen auf Gesetzesstufe verankert werden.
Das findet economiesuisse: Die Wirtschaft unterstützt die Überführung der Organisationsbestimmungen der SIFEM auf Gesetzesstufe. Damit wird der Grundstein für den weiteren Ausbau von Investitionen in den Privatsektor als Instrument der IZA gelegt.
Empfehlung economiesuisse: Annahme
Stand der Beratungen: Nach der kleinen Kammer möchte auch der Nationalrat die SIFEM auf eine neue Gesetzesgrundlage stellen. Diesen Entscheid begrüsst die Wirtschaft. Modelle wie die SIFEM sollen in der internationalen Zusammenarbeit (IZA) weiter ausgebaut werden. Das hat economiesuisse auch in seiner jüngst eingereichten Stellungnahme zur Strategie der IZA 2025-28 nochmals unterstrichen.
Wirtschaft unterstützt Abkommen mit Indonesien
Indonesien gehört zu den wichtigsten Destinationen für Schweizer Direktinvestitionen in Asien. Die Schweizer Direktinvestitionen in Indonesien betrug im Jahr 2021 rund 1,7 und im Vorjahr 2,1 Milliarden Franken. Das vorliegende Investitionsschutzabkommen schliesst die Vertragslücke, die seit der Kündigung im Jahr 2016 bestand.
Darum geht es: Das Abkommen schafft langfristig Planungssicherheit. In Kombination mit dem 2021 in Kraft getretenen Freihandelsabkommen ist zu erwarten, dass das Investitionsschutzabkommen die Handels- und Investitionsdynamik von Schweizer Firmen in Indonesien mittel- und langfristig massgeblich stärken wird. Dass im Abkommen insbesondere auch auf die Bedeutung ausländischer Investition für die nachhaltige Entwicklung und diesbezüglich auch den Unternehmen eine wichtige Funktion zugewiesen wird, ist zu begrüssen.
Das findet economiesuisse: economiesuisse unterstützt das Abkommen. Direktinvestitionen im Ausland sind von grosser Bedeutung für die Schweiz und ein entscheidender Faktor für die nachhaltige Entwicklung in aufstrebenden Märkten. Das vorliegende bilaterale Investitionsschutzabkommen mit Indonesien gewährt schweizerischen Investitionen in Indonesien – wie auch umgekehrt indonesischen Investitionen in der Schweiz – staatsvertraglichen Schutz vor politischen Risiken.
Empfehlung economiesuisse: Annahme
Stand der Beratungen: Nach dem Ständerat hat nun auch die grosse Kammer einem neuen Investitionsschutzabkommen (ISA) mit Indonesien zugestimmt. Damit ist das Geschäft bereit für die Schlussabstimmung.
Klima, Umwelt und Infrastruktur
Privatwirtschaftliche Lösungen stärken
Die Industrie kann bedeutende Beiträge an die Kreislaufwirtschaft leisten. Daher ist es wichtig, die staatliche Regulierung im Sinne des Subsidiaritätsprinzips zu überprüfen und Raum für privatwirtschaftliche Aktivitäten zu schaffen. Schädliche Auflagen und Verbote sind dezidiert abzulehnen.
Darum geht es: Produkte sollen mit möglichst wenig Material und Energie hergestellt und verwertet werden. Dies ist denn auch Voraussetzung für eine erfolgreiche Dekarbonisierung. Die Eigeninitiative von Unternehmen wird gefördert, da beim Erlass neuer Ausführungsvorschriften bereits ergriffene, freiwillige Massnahmen von Unternehmen berücksichtigt werden.
Das findet economiesuisse:Die Abfallhierarchie soll zugunsten einer optimalen privatwirtschaftlichen Nutzung der Rohstoffe durch das Prinzip «stoffliche vor energetische Nutzung» gestärkt werden. Diese Verwertungskaskade ist effizient, eine weiterführende Verwertungspflicht von einzelnen Stoffen braucht es auf Gesetzesstufe hingegen nicht.
Planwirtschaftliche Massnahmen wie die Einschränkung bei der Verwendung von Materialien, insbesondere im Baubereich, werden abgelehnt. Die Wirtschaft unterstützt, dass bei Anforderungen an Produkte die Regelungen der wichtigsten Handelspartner berücksichtigt werden sollen, wobei auf eine Übernahme von EU-Vorgaben zu verzichten ist. In den Einzelheiten empfiehlt economiesuisse Folgendes:
- Ja zur teilweisen Lockerung des Abfallmonopols zwecks Schliessung zusätzlicher Kreisläufe
- Nein zum Reparatur-Index: Weniger Bürokratie, mehr Spielraum für Innovation
- Nein zu Grenzwerten für graue Emissionen, die schwer zu bestimmen sind und faktisch zu Verboten für bestimmte Bauweisen führen
- Kein Swiss Finish: Ablehnung Mo. 19.4594 zur Verlängerung der Gewährleistungsfrist (vgl. auch Seite 14)
Empfehlung economiesuisse: Annahme
Stand der Beratungen: Der Ständerat hat mit klarer Mehrheit für die Stärkung der Kreislaufwirtschaft gestimmt. Der «gordische Knoten» zur Lockerung des Abfallmonopols konnte nicht gelöst werden. Dieser Kernaspekt der Vorlage bleibt weiterhin offen. Dafür wurde die ganzheitliche Bewertung der Umweltbelastung von Produkten und Gebäuden sowie die Abfallhierarchie zur Schliessung von Kreisläufen verankert. Die Einführung eines Reparatur-Index sieht die Wirtschaft wegen des beschränkten Nutzens für die Umwelt hingegen kritisch.
Wer auf Erneuerbare bauen will, muss diese auch bauen wollen
Die bestehenden Verfahren für die Planung und den Bau grosser Kraftwerke für erneuerbare Energien stehen der Versorgungssicherheit im Weg. Die Verfahren sind mühsam bis teils absurd – es braucht dringend eine Straffung.
Darum geht es: Mit den heute geltenden Planungs-, Bewilligungs- und Rechtsmittelverfahren können sich Projekte stark verzögern. Um den notwendigen Ausbau der erneuerbaren Energien rasch zu ermöglichen, sollen diese Verfahren vereinfacht und vor allem beschleunigt werden. Damit will der Bundesrat die Voraussetzungen für einen raschen Ausbau von Produktionsanlagen für erneuerbare Energien sowie von Übertragungsleitungen schaffen.
Das findet economiesuisse:Insgesamt adressiert die Vorlage die richtigen Hebel für eine Verfahrensbeschleunigung bei erneuerbaren Energien. Mit dem neuen, kantonalen Plangenehmigungsverfahren und der Beschränkung der Beschwerdemöglichkeiten auf zwei Instanzen werden die Bewilligungsverfahren voraussichtlich deutlich beschleunigt. Anpassungsbedarf besteht bei den folgenden drei Punkten:
- Auch der Ausbau des des Verteilnetzes (und nicht nur des Übertragungsnetzes) sollte von nationalem Interesse sein.
- Für eine effiziente Durchführung der Verfahren sollte eine interkantonale koordinierende Leitbehörde bestimmt werden.
- Es sollte regelmässig Transparenz geschaffen werden zum Stand der kantonalen Plangenehmigungsverfahren respektive betreffend der hängigen Bewilligungsverfahren.
Empfehlung economiesuisse: Annahme
Stand der Beratungen: Die grosse Kammer hat den Beschleunigungserlass mit 137 zu 56 und Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen und folgte in allen zentralen Punkten ihrer Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie.
Mehrheitsfähige Klimapolitik, um erneuten Schiffbruch zu verhindern
Die Wirtschaft bekennt sich zum Netto-Null-Ziel bis 2050 und unterstützt die Stossrichtung der Revision. Die Ausweitung der Zielvereinbarungen und die Weiterführung des Emissionshandels sind dabei zentral. Firmen und Haushalte dürfen nicht noch stärker belastet werden. Die Vorlage muss austariert sein, damit sie nicht erneut an der Urne scheitert.
Darum geht es: Mit dem neuen CO2-Gesetz soll eine Halbierung der Emissionen bis 2030 im Vergleich zum Referenzjahr 1990 erreicht werden. Sinnvoll ist, dass die Revision auf bewährten Instrumenten aufbaut und diese fortführt. Es ist folgerichtig, dass keine neuen oder höheren Abgaben und auch keine Verbote geplant sind. Einen nationalen Alleingang gilt es grundsätzlich zu vermeiden.
Das findet economiesuisse:
- Begrüsst wird, dass die Zielvereinbarungen mit Verminderungsverpflichtung auf alle Unternehmen ausgeweitet werden sollen.
- Ein Verzicht auf eine Erhöhung der CO2-Abgabe wird befürwortet, zumal sie bereits eine der höchsten weltweit ist.
- Der Inlandanteil am 50-Prozent-Reduktionsziel ist mit zwei Dritteln bereits sehr ambitioniert. Hier gilt es, dem Ständerat, resp. der Minderheit UREK-N zu folgen.
- Die Frist zur Umsetzung der Zielvereinbarungen sollte nicht willkürlich im Jahr 2040 festgelegt werden, sondern wie in anderen Bereichen im Jahr 2050.
- Einschränkungen bei der Rückverteilung für Unternehmen mit Verminderungspflicht sind nicht zielführend. Denn mit einer Teilnahme an der Rückverteilung erhalten die Unternehmen wichtige finanzielle Mittel, um die Dekarbonisierung zu beschleunigen und die inländische Klimawirkung zu erhöhen.
Empfehlung economiesuisse: Annahme - bedingt
Stand der Beratungen: Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat der Vorlage mit 136 zu 34 Stimmen und 26 Enthaltungen zugestimmt. Wie vom Erstrat vorgespurt, soll die CO2-Abgabe bei 120 CHF pro Tonne belassen und die Teilzweckbindung von einem Drittel beibehalten werden. Eine wesentliche Differenz besteht beim Inlandanteil der Reduktionen. Während der Ständerat zwei Drittel für realistisch hält, möchte der Nationalrat drei Viertel der Emissionen im Inland reduzieren.
Allgemeine Wirtschaftspolitik
Mit Schweizer Steuergeldern ausgebildete Fachkräfte hierbehalten
Jährlich investieren die Steuerzahler 180 Millionen Franken in die Ausbildung von internationalen Hochschulabsolventen in der Schweiz. Trotz des drängenden Fachkräftemangels verlassen viele von ihnen das Land nach Abschluss ihrer Ausbildung. Die Diskussion muss im Parlament vorangetrieben werden, anstatt die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen.
Darum geht es: Durch den fortschreitenden demografischen Wandel werden Fachkräfte immer rarer. Vor diesem Hintergrund ist es störend, dass viele ausländische Studierende, die in Schweizer Hochschulen ausgebildet werden, die Schweiz nach Abschluss des Studiums wieder verlassen. Nur 150 bis 200 dieser 3000 Personen aus Drittstaaten verbleiben in der Schweiz.
Das findet economiesuisse: Die economiesuisse begrüsst Zugangserleichterungen für Ausländerinnen und Ausländer mit Schweizer Hochschulabschluss und empfiehlt, auf die Vorlage einzutreten. Es sollte nun vorwärts gemacht und die Vorlage nicht an den Bundesrat zurückgewiesen werden. Mögliche Lösungswege liegen auf dem Tisch und können in der zuständigen Kommission bereits heute diskutiert werden. economiesuisse ist wie der Nationalrat und der Bundesrat der Meinung, dass sich eine bessere Ausnutzung des hier ausgebildeten Fachkräfte- Potenzial auf verfassungskonforme Weise umsetzen lässt.
Empfehlung economiesuisse: Annahme - bedingt
Stand der Beratungen: Nach dem Ständerat hat nun auch der Nationalrat entschieden, das Geschäft an den Bundesrat zurückzuweisen. Eine Mehrheit der eidgenössischen Räte vertritt die Ansicht, dass der diskutierte Vorschlag des Bundesrats nicht verfassungskonform ist. Der Bundesrat wird nun einen neuen Vorschlag für die Zulassungserleichterung von Ausländerinnen und Ausländern mit Schweizer Hochschulabschluss ausarbeiten, welcher mit den Verfassungsbestimmungen zur Steuerung der Migration aus Drittstaaten über Kontingenthöchstzahlen konform ist.
Durch die Revision des Raumplanungsgesetzes obsolet geworden
economiesuisse empfiehlt die Ablehnung der Landschaftsinitiative. Mit der 2. Etappe des Raumplanungsgesetzes (RPG2) hat das Parlament einen ausreichend strengen Gegenvorschlag beschlossen.
Darum geht es: Die Landschaftsinitiative zielt darauf ab, dass die Zahl der Gebäude und die von ihnen beanspruchte Fläche ausserhalb der Bauzonen nicht zunehmen. Zudem definiert sie strengere Bedingungen für Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone. Das Parlament hat in der letzten Session mit RPG 2 einen Gegenvorschlag verabschiedet, der die Anliegen der Initianten aufnimmt und aus Sicht der Wirtschaft eher zu restriktiv ausfällt. Die Initianten haben bereits den bedingten Rückzug der Initiative angekündigt, sofern kein Referendum gegen RPG 2 zustande kommt.
Das findet economiesuisse: economiesuisse steht hinter dem Grundsatz, der Baugebiete von Nicht-Baugebieten trennt. Die Landschaftsinitiative geht diesbezüglich jedoch zu weit. Sie würde die heutige Gesetzeslage klar verschärfen und Modernisierungen und Weiterentwicklungen im Gebäudepark ausserhalb der Bauzonen praktisch verunmöglichen. Ausnahmen wären nur möglich, wenn dies zu «einer wesentlichen Verbesserung der örtlichen Gesamtsituation bezüglich Natur, Landschaft und Baukultur führt» (Art. 75c Abs.4). Diese schwammige Formulierung schafft Rechtsunsicherheit. Das vorgesehene Verbot von Ersatzneubauten kommt zudem einer Enteignung nahe und kann im Hinblick auf die Energiewende, die nur mit einer Modernisierung des Gebäudeparks in der Schweiz erreicht werden kann, nicht als opportun betrachtet werden.
Empfehlung economiesuisse: Ablehnung
Stand der Beratungen: Nach dem Ständerat hat nun auch der Nationalrat mit 122 zu 59 Stimmen Nein zur Landschaftsinitiative gesagt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich das Schweizer Stimmvolk nicht zu dieser Initiative wird äussern müssen, weil die Initianten die Initiative bedingt zurückgezogen haben, falls es keine Referendum gegen den bereits vom Parlament beschlossenen Gegenvorschlag gibt.
Wettbewerb und Regulatorisches
Keine Rechtsunsicherheit schaffen
Das Gewährleistungsrecht regelt die Pflichten von Verkäuferinnen und Verkäufern, wenn die gekaufte Ware mangelhaft ist. Die Rechtskommission des Ständerates fordert den Bundesrat mit einer Motion auf, das Schweizer Gewährleistungsrecht zu revidieren. Dieses sei veraltet und entspräche nicht mehr den heutigen Realitäten. Die Wirtschaft lehnt diese Motion ab, da sie Rechtsunsicherheit und erhebliche Kosten zur Folge hätte.
Darum geht es: Das Gewährleistungsrecht in der EU wurde kürzlich überarbeitet. Ein Postulatsbericht des Bundesrates verglich deshalb die Rechtslage in der Schweiz mit derjenigen in der EU. Er kommt zum Schluss, dass das Gewährleistungsrecht angepasst werden sollte. Gerade bei Digitalprodukten bestünden Unterschiede, da in der Schweiz kein Anspruch auf eine Aktualisierung dieser Produkte bestehe. Auch die RK-S will das Gewährleistungsrecht entlang der Vorschläge des Bundesrates revidieren.
Das findet economiesuisse: Das Gewährleistungsrecht ist ein Kernelement des Vertragsrechtes. Es hat sich über Jahrzehnte bewährt. Es existiert entsprechend eine gefestigte Rechtspraxis. Die Schweizer Regeln sind verständlich und für alle Marktbeteiligten nachvollziehbar. Anpassungen an diesem grundlegenden Rechtsinstrument sind nicht erforderlich. Es zeigen sich keine Probleme in der Praxis. Anpassungen hätten Rechtsunsicherheit wie auch erhebliche Kostenfolgen gerade für die Konsumentinnen und Konsumenten zur Folge und würden noch zusätzlich zur Hochpreisinsel Schweiz beitragen. Damit ist die Motion klar abzulehnen.
Empfehlung economiesuisse: Ablehnung
Stand der Beratungen: Stillschweigend nahm der Ständerat die Motion seiner Rechtskommission an. Die Motion geht nun in den Nationalrat.
Die Schweiz braucht ein modernes Patentrecht
Der Schutz von Innovationen ist für die Schweizer Wirtschaft zentral: Mit der Revision soll das Schweizer Patentrecht an internationale Standards angepasst und besonders für KMU sowie für Einzelerfinderinnen attraktiver werden.
Darum geht es: Das Geistige Eigentum in der Schweiz soll gestärkt und das Patentsystem fit für die Zukunft gemacht werden. Zentraler Punkt der Vorlage ist die Einführung einer obligatorischen, materiellen Prüfung für das Schweizer Patent. Damit führt die Schweiz – wie zahlreiche andere Länder – ein vollgeprüftes Patent ein. Gleichzeitig soll das bisherige System des ungeprüften Patents aber fortbestehen. Dadurch wird es sowohl einen kostengünstigen und schnellen Schutztitel wie bisher geben, neu aber auch die Möglichkeit eines vollgeprüften Patents, bei dem sämtliche Patentvoraussetzungen von Amtes wegen geprüft werden. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) unterstützt die vom Bundesrat vorgeschlagene Revision, wünscht aber Anpassungen und lehnt ein neues Verbandsbeschwerderecht klar ab. Sie schlägt stattdessen eine Regelung vor, welche Dritte berechtigt, mit einer Beschwerde die ausgewählte Patentausschlussgründe geltend zu machen. Diese haben grundsätzliche keine aufschiebende Wirkung, wobei die Beschwerdeinstanz diese ausnahmsweise einräumen kann.
Das findet economiesuisse: Der Dachverband unterstützt die Position der vorbereitenden Kommission WBK-S im Grundsatz. Die von der Kommission vorgeschlagenen Anpassungen müssen aber noch stärker mit der internationalen Praxis abgestimmt werden.
Empfehlung economiesuisse: Annahme - bedingt
Stand der Beratungen: Die kleine Kammer hat der Anpassung des Schweizer Patentgesetzes zugestimmt. Erfreulicherweise lehnt der Ständerat ein Verbandsbeschwerderecht klar ab. Das Geschäft geht nun an den Nationalrat, wo die Vorlage an wenigen Stellen noch besser mit der internationalen Praxis abgestimmt werden sollte.