Vernehmlassungsantwort

Ver­nehm­las­sungs­ant­wort zur Än­de­rung des Bun­des­ge­set­zes über die Kran­ken­ver­si­che­rung

eco­no­mie­su­is­se sieht das Kos­ten­dämp­fungs­pa­ket 2 kri­tisch. Ins­be­son­de­re leh­nen wir die Ziel­vor­ga­be ab. Ein Kos­ten­ziel kann näm­lich nur mit zen­tra­len Struk­tu­ren um­ge­setzt wer­den. Ein kom­ple­xes Sys­tem wie das Ge­sund­heits­we­sen muss aber de­zen­tral funk­tio­nie­ren. Dar­über hin­aus kann nie­mand ver­nünf­tig be­stim­men, wie hoch das op­ti­ma­le Kos­ten­ziel ist. Die ob­li­ga­to­ri­sche Erst­be­ra­tungs­stel­le als zwei­te, wich­ti­ge Mass­nah­me lehnt die Wirt­schaft eben­falls ab. Die in­te­grier­te Ver­sor­gung ist zwar un­be­strit­ten, ein Ob­li­ga­to­ri­um wird je­doch zu einer In­no­va­ti­ons­träg­heit füh­ren, weil der Mo­dell­wett­be­werb in­ner­halb der Ver­si­che­rungs­mo­del­le weg­fällt. Ein viel­ver­spre­chen­de­rer Weg sind fi­nan­zi­el­le An­rei­ze zu­guns­ten die­ser Ver­si­che­rungs­for­men. Schliess­lich will der Bun­des­rat die so­ge­nann­ten WZW-Kri­te­ri­en über­ar­bei­ten. Ein ge­setz­li­cher Hand­lungs­be­darf ist auch hier nicht an­ge­zeigt. Für die Wirt­schaft ist es wich­tig, dass die Kri­te­ri­en für alle Be­trof­fe­nen plan­bar und rechts­si­cher sind.