Vernehmlassung zur Änderung des Obligationenrechts (OR)

03.01.2017

Der Auftrag gemäss Art. 394-406 Obligationenrecht (OR) hat in der Wirtschaftspraxis grosse Bedeutung. Der Vertragstyp dient insbesondre als Sammelbecken für alle Arbeits- und Dienstleistungsverträge, welche nicht einem gesetzlichen Sondertypus (z.B. Arbeitsvertrag, spezifische Auftragstypen oder Werkvertrag) unterstehen.

Die interne Vernehmlassung bei economiesuisse hat ergeben, dass einzelne Branchen die Liberalisierungen mit Nachdruck befürworten, andere jedoch sehen keinen Handlungsbedarf für eine Abkehr vom Status quo. Da die vorgeschlagene Änderung letztlich den Akteuren mehr Handlungsfreiheit bringt, unterstützt economiesuisse in einer gesamtwirtschaftlichen Abwägung die vorgeschlagene Liberalisierung bei der Vertragsgestaltung im Auftragsrecht im Grundsatz.

Klar abzulehnen ist aber, dass die Ausweitung der vertraglichen Handlungsfreiheit gerade bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht zur Anwendung gelangen soll.

Soll die neue Bestimmung die beabsichtigte Erleichterung im Geschäftsverkehr und Erhöhung der Rechtssicherheit bringen, sind gerade AGB zwingend von der Liberalisierung zu erfassen. Ansonsten rechtfertigt sich die gesamte Gesetzesrevision angesichts des damit verbundenen Umsetzungsaufwandes nicht und die Revision wäre nicht weiterzuverfolgen.

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