Pali e fili dell'alta tensione stagliati contro il cielo

Gute Idee, aber ver­bes­se­rungs­wür­di­ge Aus­ge­stal­tung

Der Bun­des­rat will die Strom­ver­sor­gungs­si­cher­heit auch in aus­ser­or­dent­li­chen Lagen ge­währ­leis­ten kön­nen. Dazu plant er einen Ret­tungs­schirm für Strom­ver­sor­gungs­un­ter­neh­men. Die Wirt­schaft un­ter­stützt die­sen An­satz, doch er setzt An­pas­sun­gen bei der Um­set­zung vor­aus.

Die Strom­prei­se sind ak­tu­ell sehr hoch und zudem gros­sen Schwan­kun­gen aus­ge­setzt. Die Ge­fahr, dass Strom­ver­sor­gungs­un­ter­neh­men hohe Si­cher­hei­ten leis­ten müs­sen und da­durch deren Li­qui­di­tät stra­pa­ziert wird, steigt – mit schwer ab­schätz­ba­ren Kon­se­quen­zen für die Ver­sor­gungs­si­cher­heit. Der Bun­des­rat will die­ser Ge­fahr vor­beu­gen und hat dazu im Eil­ver­fah­ren eine Ver­nehm­las­sung zu einem Ret­tungs­schirm für die Strom­bran­che durch­ge­führt. Das ge­sam­te Paket soll 10 Mil­li­ar­den Fran­ken um­fas­sen und für sys­tem­kri­ti­sche Un­ter­neh­men der Elek­tri­zi­täts­wirt­schaft ver­pflich­tend sein.

Wirt­schaft be­grüsst das Han­deln des Bun­des­rats

Die Wirt­schaft be­grüsst das pro­ak­ti­ve Han­deln des Bun­des­rats. Die Mög­lich­keit einer Ket­ten­re­ak­ti­on und der In­sol­venz meh­re­rer Strom­ver­sor­gungs­un­ter­neh­men in Eu­ro­pa und in der Schweiz ist sehr ernst zu neh­men. Die Auf­recht­er­hal­tung der Strom­ver­sor­gungs­si­cher­heit hat höchs­te Prio­ri­tät und muss auch in aus­ser­or­dent­li­chen Si­tua­tio­nen ge­währ­leis­tet sein.

Frei­wil­li­ge Teil­nah­me und Öff­nung des Schutz­schirms wich­tig

Der Vor­schlag des Bun­des­rats fo­kus­siert le­dig­lich auf sys­tem­kri­ti­sche Un­ter­neh­men und will diese zu einer Teil­nah­me ver­pflich­ten. Ge­mäss den Kri­te­ri­en des Bun­des­rats sind in der Schweiz drei Un­ter­neh­men be­trof­fen. Ein Zwang oder eine Teil­nah­me­pflicht für diese Un­ter­neh­men ist aber falsch. Die Un­ter­neh­men soll­ten die Wahl haben, ob sie sich unter den Ret­tungs­schirm be­ge­ben oder nicht. Für Un­ter­neh­men, die sich gegen den Ab­schluss eines Ver­trags für Fi­nanz­hil­fen ent­schei­den und zu einem spä­te­ren Zeit­punkt den­noch die Hilfe in An­spruch neh­men müs­sen, kön­nen die Be­din­gun­gen für eine Fi­nanz­hil­fe durch­aus stren­ger ge­stal­tet wer­den. Pro­ble­ma­tisch ist auch die Ein­schrän­kung auf drei Un­ter­neh­men. Ei­ner­seits soll­te der Ret­tungs­schirm allen Un­ter­neh­men of­fen­ste­hen, die von einem Li­qui­di­täts­man­gel be­trof­fen sein könn­ten, damit die Strom­ver­sor­gung ge­si­chert ist. An­de­rer­seits be­steht mit die­ser Ein­schrän­kung die Ge­fahr von Wett­be­werbs­ver­zer­run­gen.

Ver­hält­nis­mäs­sig­keit der Be­din­gun­gen nicht ge­ge­ben

Fi­nan­zi­el­le Un­ter­stüt­zung durch den Bund soll nur im ab­so­lu­ten Not­fall sub­si­di­är in An­spruch ge­nom­men wer­den – stren­ge Be­din­gun­gen sind daher wich­tig. Doch die Auf­la­gen des Ret­tungs­schirms an die Un­ter­neh­men gehen ein­deu­tig zu weit. Die sehr weit ge­fass­te Pflicht zur Of­fen­le­gung von In­for­ma­tio­nen und Daten stellt einen mas­si­ven Ein­griff in die Ge­schäfts­tä­tig­keit und somit in die Wirt­schafts­frei­heit die­ser Un­ter­neh­men dar. Aber auch die Be­reit­stel­lungs­pau­scha­le ist zu hoch an­ge­setzt und soll­te sich am tat­säch­li­chen Auf­wand ori­en­tie­ren. Zudem soll­te der ge­plan­te Ri­si­ko­zu­schlag nicht auf der Dar­le­hens­sum­me, son­dern auf den markt­üb­li­chen Dar­le­hens­zins­sät­zen ge­rech­net wer­den, da ein Ri­si­ko­auf­schlag von 20 Pro­zent der Dar­le­hens­sum­me ex­or­bi­tant scheint.