Wirtschaft begrüsst rasche Umsetzung zusätzlicher Sanktionen gegen Russland
Heute wurden weitere Güter- und Finanzsanktionen gegen Russland umgesetzt, die der Bundesrat am 28. Februar 2022 beschlossen hat. Die Wirtschaft trägt diese zusätzlichen Massnahmen mit.
Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Totalrevision der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine beschlossen. Damit sind die Sanktionen der EU vom 23. und 25. Februar 2022 in der Schweiz vollständig umgesetzt und treten am 4. März 2022 um 18 Uhr in Kraft. economiesuisse trägt diese zusätzlichen Sanktionen mit.
Weitere Güter- und Finanzsanktionen
Die überarbeitete Verordnung beinhaltet verschiedene neue Güter- und Finanzsanktionen. Dazu gehört unter anderem ein Ausfuhrverbot für sämtliche Dual-Use-Güter nach Russland. Zudem sind die Exporte von bestimmten Gütern und Dienstleistungen im Ölsektor sowie von bestimmten Gütern und Technologien, die in der Luft- oder Raumfahrtindustrie verwendet werden können, nicht mehr erlaubt. Ebenfalls untersagt sind gewisse Dienstleistungen im Zusammenhang mit Gütern der Luft- oder Raumfahrtindustrie.
Im Finanzsektor betreffen die heute umgesetzten Instrumente ein Verbot für die Bereitstellung von öffentlichen Finanzmitteln oder Finanzhilfen für den Handel mit oder Investitionen in Russland, ein Verbot für Transaktionen mit der russischen Zentralbank und den Ausschluss gewisser russischer Banken aus dem internationale Kommunikationsnetzwerk SWIFT. Der Bundesrat hat zudem entschieden, Einreisesperren für die von der EU am 28. Februar 2022 gelisteten Personen zu übernehmen und damit Vermögen bestimmter Personen zu sperren.
Die unmittelbaren Auswirkungen dieser Massnahmen auf die gesamte Schweizer Exportwirtschaft werden als gering eingeschätzt. 2021 war Russland mit einem Handelsvolumen von insgesamt 4,7 Milliarden Franken bei den Gütern auf Rang 23 der wichtigsten Handelspartner der Schweiz. Weiterführende Informationen zu den Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine finden sich auf der Webseite des Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO). Bei Fragen können sich Schweizer Firmen über die folgende Mailadresse [email protected] ans SECO wenden.