Wichtiger Bundesratsentscheid zum Industriezollabbau: Umsetzung erfolgt 2024
Der Bundesrat hat heute an seiner Sitzung entschieden, die Umsetzung des Industriezollabbaus per 1. Januar 2024 anzusetzen. Das ermöglicht es den Schweizer Unternehmen, sich frühzeitig auf die anstehenden Änderungen vorzubereiten.
Am 1. Oktober 2021 hat das Schweizer Parlament die Aufhebung der Industriezölle mit grosser Mehrheit gutgeheissen und am 20. Januar 2022 ist auch die fakultative Referendumsfrist ungenutzt verstrichen. Entsprechend oblag es nun dem Bundesrat, das Datum der Inkraftsetzung festzulegen. Mit dem Entscheid der Regierung für eine Umsetzung per 1. Januar 2024 ist der Weg frei. Die Wirtschaft begrüsst diese Strukturmassnahme und ist zudem erfreut, dass der Bundesrat rasch Klarheit betreffend des Datums geschaffen hat. Dieser frühzeitige Entscheid schafft Planungssicherheit, da sich Schweizer Firmen vorausschauend und angemessen auf die Umsetzung in technischen und organisatorischen Belangen vorbereiten können.
Wichtige administrative und finanzielle Entlastung für die Wirtschaft
Die Aufhebung der Industriezölle trägt zur administrativen und finanziellen Entlastung der Schweizer Unternehmen und zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts bei. Die durch den Zollabbau reduzierten Beschaffungskosten unterstützen die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Exportwirtschaft. Nach dem durch die Corona-Pandemie bedingten Einbruch hat sich die Branche im letzten Jahr erholt. Mit dem Industriezollabbau kann dieser positive Trend langfristig unterstützt werden. Des Weiteren kommt die Aufhebung der Industriezölle auch den Behörden und den Konsumenten zugute, denn sie reduziert den bürokratischen Aufwand auf Seite der Verwaltung und dient als wirksames Mittel gegen die Hochpreisinsel Schweiz.
Die Wirtschaft setzt sich aktiv dafür ein, dass der Zollabbau rasch und wirksam umgesetzt werden kann und die angestrebten Verbesserungen und Erleichterungen erreicht werden können.