Entwurf zum CO2-Gesetz unterstützt die Wirtschaft bei Emissionseinsparungen
economiesuisse begrüsst die Stossrichtung des bundesrätlichen Entwurfs zum CO₂-Gesetz. Dieser baut mit einer Ausweitung des Systems der Zielvereinbarungen ein langjähriges Erfolgsmodell aus. Die Eigeninitiative der Schweizer Unternehmen wird damit belohnt und die Klimawirkung der Wirtschaft bis 2030 erhöht.
Der Bundesrat möchte mit einer neuen Vorlage zum CO₂-Gesetz die Emissionen der Schweiz bis 2030 halbieren. Dabei setzt er aus Sicht der Wirtschaft grundsätzlich auf die richtigen Instrumente:
Zielvereinbarungen für alle Schweizer Unternehmen
Das System der Zielvereinbarungen für Emissionsverminderungen soll für alle Schweizer Unternehmen zugänglich gemacht werden. Damit wird ein hochwirksames Erfolgsmodell ausgebaut und insbesondere für die KMU besser zugänglich gemacht. Dank diesem System hat der Industriesektor bisher seine Soll-Werte bei den Emissionsreduktionen stets übererfüllt: Von 1990 bis 2019 sanken die Emissionen um etwa 18%, während die Bruttowertschöpfung um fast 70% zunahm.
Klimawirkung auch im Ausland
Auch die Möglichkeit der Auslandkompensation soll nach dem Willen des Bundesrats grundsätzlich gesichert werden. Damit kann die Schweiz weiterhin im Ausland in Klimaschutzprojekte investieren - Eine besonders wichtige Option für die Zielerreichung. Die Flexibilität bleibt gesichert und Mittel können dort eingesetzt werden, wo sie die grösste Klimawirkung erzeugen. Die Schweiz kann dadurch flexibler Emissionsreduktionen vorantreiben und insbesondere ein nachhaltiges Wachstum in Schwellen- und Entwicklungsländern unterstützen.
Freiräume und Anreize für Investitionen
Letztlich begrüsst es economiesuisse, dass der Bundesrat keine neuen Abgaben oder Verbote schaffen will. Freiräume und Anreize sind für eine schnelle Dekarbonisierung wichtiger und wirksamer. Das zeigt sich vor allem in der Mobilität: Die Emissionen der Luftfahrt lassen sich durch eine mit Europa abgestimmte Beimischquote für erneuerbare Treibstoffe am besten reduzieren. Im Güterverkehr auf der Strasse bringt die LSVA-Befreiung für alternative Antriebe bis 2030 die nötige Investitionssicherheit für eine schnelle Umrüstung.
Das langfristige Ziel vor Augen
Die Vernehmlassungsvorlage ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu «Netto-Null» 2050. Die Wirtschaft will diesen Weg konsequent mitgehen, das hat sie unlängst mit einem eigenen Klimaprogramm bekräftigt. Dafür sind intelligente Rahmenbedingungen nötig, zunächst im Rahmen des vorliegenden Gesetzesentwurfs bis 2030 und auch darüber hinaus im Kontext der Gletscherinitiative. Eine ökonomisch, ökologisch und sozial nachhaltige Klimapolitik ist unabdingbar.