Juso-Initiative – 5 Fakten zum Steuersystem
Die 99%-Initiative, über die wir am 26. September abstimmen, will «Kapitaleinkommen» höher besteuern. Der Abstimmungskampf trägt bunte Blüten, vorgebrachte Argumente basieren auf einem Zerrbild der Steuerlandschaft. Die Fakten zeigen, dass das Schweizer Steuersystem ausgewogen ist: Hohe Einkommen werden stärker belastet, unterschiedliche Einkommensarten dabei aber gleichbehandelt. Die Juso will das System auf den Kopf stellen.
1. Staaten, die Kapitalgewinne besteuern, kennen keine Vermögenssteuer
Juso-Präsidentin Ronja Jansen behauptet, der Blick in andere Länder zeige, dass die Kapitalgewinnsteuer kein Schreckensszenario sei. Was sie dabei unterschlägt: Diese Länder kennen keine Vermögenssteuer. In der Schweiz versteuern Firmenbesitzer faktisch bereits heute ein pauschales Kapitaleinkommen. 7 Milliarden Franken bringt die Vermögenssteuer jährlich ein. Wären künftig zusätzlich auch noch die Wertsteigerungen auf dem Firmenvermögen voll als Kapitalgewinne zu versteuern (ab einem Schwellenwert sogar noch fiktiv überhöht), wäre das ist für viele Unternehmerinnen und Unternehmer definitiv ein international beispielloses Schreckensszenario.
2. Arbeits- und Kapitaleinkommen werden heute gleich besteuert
Die Prämisse der Juso, dass Kapitaleinkommen steuerlich privilegiert sind, ist schlicht falsch. Ein Unternehmer, der mit seinem KMU einen Gewinn erzielt, leistet zunächst einmal die Gewinnsteuer. Was übrig bleibt und als Dividende ausgeschüttet wird, unterliegt der Einkommenssteuer. Es ist international absolut üblich, diese Doppelbelastung von Unternehmereinkommen zu mildern. Mit der Teilbesteuerung von Dividenden (70% beim Bund, mindestens 50% in den Kantonen), wird lediglich die Gleichbehandlung mit Erwerbseinkommen sichergestellt.
Im Unterschied zu zahlreichen anderen Staaten, die Kapitaleinkommen separat mit einem tieferen proportionalen Steuersatz belasten (begründet mit der höheren Mobilität von Kapital), besteuert die Schweiz Kapitalerträge gleichermassen progressiv wie Erwerbseinkommen.
3. Auch Unternehmerinnen bezahlen die Mehrwertsteuer
Doppelbelastungen sind nichts Besonderes und treffen auch Lohnempfänger, die neben Einkommens- auch Mehrwertsteuern bezahlen, heisst es oft. Letztere belastet allerdings ausnahmslos alle: die Rentnerin, den selbstständig Erwerbstätigen genauso wie die Unternehmerin. Jede und jeder bezahlt die Mehrwertsteuer auf dem eigenen Konsum. Das ändert nichts an der wirtschaftlichen Doppelbelastung von KMU-Inhabern, die auf ihren Erträgen neben der Einkommens- zusätzlich auch die Gewinnsteuer berappen.
In Europa liegen die allgemeinen Mehrwertsteuersätze zwischen 17 und 27% und damit deutlich höher als in der Schweiz (7.7%). Während unsere Nachbarstaaten sich also verstärkt über Konsumsteuern finanzieren, die auch die unteren Einkommensschichten belasten, setzt die Schweiz viel stärker auf progressiv wirkende direkte Steuern.
4. Kapitaleinkommen begründen keine Sozialleistungen
Sozialversicherungsbeiträge fallen nur auf Erwerbseinkommen an. Das macht Sinn, sind es doch auch nur Erwerbseinkommen, die damit abgesichert werden im Alter, bei Arbeitslosigkeit, Unfällen oder Invalidität. Auf Kapitaleinkommen werden keine Beiträge erhoben, sie begründen aber auch keine Sozialleistungen. Es ist nicht nachvollziehbar, wie die Befürworter hier von Privilegien sprechen können.
Das Versicherungsprinzip wird nur bei hohen Löhnen durchbrochen. Ab einer bestimmten Einkommensschwelle sind AHV-Beiträge nicht mehr rentenbildend und wirken damit wie eine «Hochlohnsteuer». Kaum ein anderes Land kennt ein solches zusätzliches Progressionselement in der Altersvorsorge.
5. Eine KMU schonende Umsetzung dieser Steuerinitiative ist illusorisch
Die Offenheit des Initiativtextes lasse eine vernünftige Umsetzung zu, behaupten die Befürworter. Man würde Rücksicht nehmen auf KMU und Start-ups. Das ist interessant, ist die Juso doch bisher durch eine radikale Auslegung der Initiative aufgefallen. Letztlich ist es ganz einfach: für eine KMU-freundliche Umsetzung wäre die gleichzeitige Abschaffung der Vermögenssteuer zwingend. Alles andere führt zu einer klaren Doppelbelastung der Firmensubstanz. Für den Fiskus wäre die Initiative damit sicherlich ein Negativgeschäft. Weniger statt mehr Umverteilung wäre die Folge. Das ist definitiv nicht im Sinne des Erfinders.
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