Ein weiterer Angriff auf das Rahmenabkommen abgewehrt
economiesuisse begrüsst die klare Ablehnung der Motion Föhn durch den Ständerat. Diese forderte die Rückweisung des institutionellen Abkommens. Damit ist aber noch nichts gewonnen: Ohne den Rahmenvertrag droht eine Erosion des bewährten bilateralen Wegs.
Der Ständerat wies die Motion von Peter Föhn heute mit 37 zu 5 Stimmen klar zurück. Er folgte damit dem Antrag des Bundesrats und der Empfehlung der Wirtschaft. economiesuisse begrüsst diesen ständerätlichen Entscheid. Denn entgegen den Behauptungen der Motion Föhn bringt das institutionelle Abkommen keine automatische Übernahme von EU-Recht mit sich. Schliesst die Schweiz beispielsweise mit einem ausländischen Vertragspartner ein bilaterales Abkommen ab, so kann sie selbstständig mitentscheiden, welche Rechte gelten sollen. Dies versteht man denn auch unter dem Begriff der dynamischen Rechtsübernahme, wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Motion schrieb. Eine automatische Rechtsübernahme, bei der EU-Recht ohne Zutun der Schweiz Bestandteil eines bilateralen Abkommens würde, ist ausgeschlossen. Auch das innerschweizerische Rechtssetzungsverfahren sowie das Referendumsrecht werden durch das institutionelle Abkommen nicht angetastet.
Entgegen der Behauptung Föhns ist unter dem Rahmenabkommen auch nicht der Europäische Gerichtshof EuGH für die Klärung von Rechtsfragen, sondern ein unabhängiges Schiedsgericht zuständig. Dieses entscheidet eigenständig und abschliessend, ob die ihm vorgelegte Streitigkeit die Auslegung von EU-Recht betrifft oder nicht. Nur wo es sich um die Auslegung von EU-Recht handelt, hat das Schiedsgericht für seinen Entscheid die bestehende Rechtsprechung des EuGHs heranzuziehen. Genau so, wie es das Bundesgericht heute schon tut.
Gefordert ist jetzt eine rasche Lösung
So erfreulich die klare Ablehnung der Motion Föhn auch ist: So lange der Bundesrat sich nicht dazu durchringen kann, mit der EU die notwendigen Klärungen vorzunehmen und das Rahmenabkommen dem Parlament endlich zur Ratifikation vorzulegen, sind Schweizer Unternehmen weiterhin mit Rechts- und Planungsunsicherheiten konfrontiert. Sie müssen auf die Bestätigung warten, dass der bislang so erfolgreiche bilaterale Weg weitergeführt werden kann.