EU und Schweizer Sprechblase

Ein wei­te­rer An­griff auf das Rah­men­ab­kom­men ab­ge­wehrt

eco­no­mie­su­is­se be­grüsst die klare Ab­leh­nung der Mo­ti­on Föhn durch den Stän­de­rat. Diese for­der­te die Rück­wei­sung des in­sti­tu­tio­nel­len Ab­kom­mens. Damit ist aber noch nichts ge­won­nen: Ohne den Rah­men­ver­trag droht eine Ero­si­on des be­währ­ten bi­la­te­ra­len Wegs.

Der Stän­de­rat wies die Mo­ti­on von Peter Föhn heute mit 37 zu 5 Stim­men klar zu­rück. Er folg­te damit dem An­trag des Bun­des­rats und der Emp­feh­lung der Wirt­schaft. eco­no­mie­su­is­se be­grüsst die­sen stän­de­rät­li­chen Ent­scheid. Denn ent­ge­gen den Be­haup­tun­gen der Mo­ti­on Föhn bringt das in­sti­tu­tio­nel­le Ab­kom­men keine au­to­ma­ti­sche Über­nah­me von EU-Recht mit sich. Schliesst die Schweiz bei­spiels­wei­se mit einem aus­län­di­schen Ver­trags­part­ner ein bi­la­te­ra­les Ab­kom­men ab, so kann sie selbst­stän­dig mit­ent­schei­den, wel­che Rech­te gel­ten sol­len. Dies ver­steht man denn auch unter dem Be­griff der dy­na­mi­schen Rechts­über­nah­me, wie der Bun­des­rat in sei­ner Ant­wort auf die Mo­ti­on schrieb. Eine au­to­ma­ti­sche Rechts­über­nah­me, bei der EU-Recht ohne Zutun der Schweiz Be­stand­teil eines bi­la­te­ra­len Ab­kom­mens würde, ist aus­ge­schlos­sen. Auch das in­ner­schwei­ze­ri­sche Rechts­set­zungs­ver­fah­ren sowie das Re­fe­ren­dums­recht wer­den durch das in­sti­tu­tio­nel­le Ab­kom­men nicht an­ge­tas­tet.

Ent­ge­gen der Be­haup­tung Föhns ist unter dem Rah­men­ab­kom­men auch nicht der Eu­ro­päi­sche Ge­richts­hof EuGH für die Klä­rung von Rechts­fra­gen, son­dern ein un­ab­hän­gi­ges Schieds­ge­richt zu­stän­dig. Die­ses ent­schei­det ei­gen­stän­dig und ab­schlies­send, ob die ihm vor­ge­leg­te Strei­tig­keit die Aus­le­gung von EU-Recht be­trifft oder nicht. Nur wo es sich um die Aus­le­gung von EU-Recht han­delt, hat das Schieds­ge­richt für sei­nen Ent­scheid die be­ste­hen­de Recht­spre­chung des EuGHs her­an­zu­zie­hen. Genau so, wie es das Bun­des­ge­richt heute schon tut.

Ge­for­dert ist jetzt eine ra­sche Lö­sung

So er­freu­lich die klare Ab­leh­nung der Mo­ti­on Föhn auch ist: So lange der Bun­des­rat sich nicht dazu durch­rin­gen kann, mit der EU die not­wen­di­gen Klä­run­gen vor­zu­neh­men und das Rah­men­ab­kom­men dem Par­la­ment end­lich zur Ra­ti­fi­ka­ti­on vor­zu­le­gen, sind Schwei­zer Un­ter­neh­men wei­ter­hin mit Rechts- und Pla­nungs­un­si­cher­hei­ten kon­fron­tiert. Sie müs­sen auf die Be­stä­ti­gung war­ten, dass der bis­lang so er­folg­rei­che bi­la­te­ra­le Weg wei­ter­ge­führt wer­den kann.