Unternehmensverantwortung: Lösungen statt Gerichtsprozesse
- Einleitung Das Wichtigste in Kürze | Position economiesuisse
- Kapitel 1 Teurer und schädlicher Etikettenschwindel
- Kapitel 2 Auch KMU sind betroffen
- Kapitel 3 Grundsätze zur Haftung
- Kapitel 4 Konzernhaftung in der Schweiz
- Kapitel 5 Schwächen der Initiative
- Kapitel 6 Tiefere juristische Analyse
- Kapitel 7 Position von economiesuisse
Position von economiesuisse
Ein besserer Schutz von Mensch und Umwelt wird mit der Unternehmensverantwortungs-Initiative in keiner Weise erreicht – ganz im Gegenteil. Die Initiative setzt nicht nur am falschen Ort an, sie setzt auch auf die falschen Instrumente. Bereits heute können Unternehmen auf Schadenersatz verklagt werden. Zudem bestehen etablierte Verfahren, um allfällige Missstände im Dialog zu lösen. Die Initiative verkennt darüber hinaus den grossen Beitrag zu Entwicklung und Wohlstand, den Schweizer Unternehmen bereits heute leisten. Sie ist überflüssig, kontraproduktiv für Menschenrechts- und Umweltanliegen und gefährlich für den Wirtschaftsstandort.
Die Initiative ist ein mehrfacher Etikettenschwindel. Sie unterstellt, dass Unternehmen willentlich Menschenrechte und Umweltstandards verletzen. Sie gibt weiter vor, lediglich Sorgfaltspflichten zu verankern und ausschliesslich Konzerne zu betreffen. Das alles ist falsch. Denn die Initiative fordert im Kern eine weltweit einzigartige, extreme automatische Haftung ohne Verschulden für alle Auslandstätigkeiten. Von dieser Haftung sind auch KMU nicht ausgenommen.
Die Initiative ist juristisch sehr offen formuliert und birgt dadurch zahlreiche Gefahren. Sie missachtet fundamentale Grundsätze des Gesellschafts-, des Haftungs- und des internationalen Privatrechts. Sie entmündigt Entwicklungs- und Schwellenländer und behindert ihre Rechtsentwicklung. Zudem birgt der Rechtsimperialismus politischen Zündstoff und erschwert die sensiblen Aussenbeziehungen. In der Schweiz führt die Initiative zu grosser Unsicherheit und hebelt ein funktionierendes System der Konfliktbeilegung über das Schlichtungsverfahren vor den staatlich moderierten Nationalen Kontaktpunkten aus.
Die Initiative schadet dem Wirtschaftsstandort Schweiz unmittelbar und erheblich. Die Schweiz als Standort für internationale Unternehmen verliert an Attraktivität, da die international schärfsten Haftungsbestimmungen eingeführt würden. Auch die volkswirtschaftlichen Folgen dieses Schweizer Alleingangs wären weitreichend: Die administrativen Belastungen für Unternehmen jeder Grösse würden erheblich steigen.
Die drohende Verrechtlichung der gesellschaftlichen Verantwortung der Unternehmen verlagert die Diskussion von der konstruktiven Lösungssuche ins konfrontative Umfeld: in die Gerichtssäle. Damit ist niemandem gedient. Die Situation für die Menschen und die Umwelt vor Ort wird sich bestimmt nicht verbessern, wenn Investitionen ausbleiben oder Unternehmen aus Ländern mit bedeutend geringeren Standards anstelle der Schweizer Unternehmen treten. Die Initiative würde damit letztlich diejenigen schädigen, die sie eigentlich zu schützen vorgibt.