Brexit: EU-Gipfel mit wichtigen Weichenstellungen
Bis zum Austritt Grossbritanniens aus der EU bleibt nicht mehr viel Zeit. Nachdem sich die Brexit-Unterhändler Grossbritanniens und der EU am 19. März auf eine befristete Übergangsregelung für die Zeit nach dem Brexit geeinigt haben, hat der Rat der verbleibenden EU-Mitgliedstaaten diesen wichtigen Entscheid am 23. März bestätigt. Für die Schweizer Wirtschaft ist dies ein gutes Zeichen. Dennoch schafft erst die Ratifikation der gesamten Austrittsvereinbarungen durch die Parlamente klare Verhältnisse. Bis dahin bleiben die Folgen des Brexit ungewiss.
Der Entscheid war absehbar und doch ist er als wichtigste politische Weichenstellung in den Brexit-Verhandlungen der letzten Monate zu werten: Der EU-Rat hat an seinem Gipfel vom 22./23. März einer befristeten Übergangsregelung für die Zeit nach dem Austritt Grossbritanniens aus der EU zugestimmt. Diese soll vom 30. März 2019 bis zum 31. Dezember 2020 dauern. Grossbritannien wird während dieser Phase im Binnenmarkt und in der Zollunion verbleiben sowie Mitgliederbeiträge entrichten. Sämtliche Verträge mit Drittstaaten sollen ebenfalls unverändert gültig bleiben. Die politische Mitsprache des Vereinigten Königreichs innerhalb der EU wird jedoch faktisch aufgehoben.
Übergangsregelung verschafft Schweizer Unternehmen wertvolle Zeit
Der Entscheid ist auch für die Schweiz ein wichtiges Signal. Die vertragliche Regelung der künftigen Wirtschaftsbeziehungen zum fünftgrössten Handelspartner muss möglichst rasch und störungsfrei gesichert werden. Eine Übergangsfrist verschafft Schweizer Unternehmen wertvolle Zeit, um sich an die künftigen Verhältnisse anzupassen. Die Übergangsregelung ist auch deshalb wichtig, weil sie Grossbritannien die Kompetenz für formelle Verhandlungen mit Drittstaaten, wie der Schweiz, geben würde.
Würde, denn noch unterliegt die Einigung einem wichtigen Vorbehalt: Wegen des Grundsatzes «nichts ist vereinbart, bis alles vereinbart ist», schafft erst die formelle Ratifikation der gesamten Brexit-Austrittsvereinbarung durch die EU-Mitgliedstaaten und das britische, respektive das EU-Parlament, die nötige rechtliche Klarheit. Diese dürfte erst kurz vor dem eigentlichen Brexit vorliegen, da insbesondere die Frage der inneririschen Grenze noch ungelöst ist und zur eigentlichen Knacknuss werden könnte. Trotz des nun vorliegenden Entscheids kann sich die Wirtschaft folglich noch nicht auf klare Verhältnisse nach dem Brexit stützen.
Brexit: Herausforderungen für die Schweizer Wirtschaft
Angesichts der komplexen Aufgaben, der noch offenen Punkte und des grossen Zeitdrucks ist ein ungeregeltes Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus der EU weiterhin als Worst-Case-Szenario nicht auszuschliessen. Bereits heute sind jedoch viele Schweizer Unternehmen mit Rechtsunsicherheiten bei den bilateralen Wirtschaftsbeziehungen mit dem Vereinigten Königreich konfrontiert. Beispielsweise ist der Abschluss von Verträgen und Partnerschaften mit Laufzeit über den Brexit hinaus mit rechtlichen Unsicherheiten verbunden. Andererseits können Investitionen oder Standortentscheide nicht beliebig hinausgezögert werden.
Lesen Sie hierzu unser neustes Dossierpolitik zum Brexit und den Herausforderungen für die Schweizer Wirtschaft. Für Unternehmen mit konkreten Fragen zum Brexit hat economiesuisse zudem eine zentrale Anlaufstelle geschaffen: [email protected].