Brexit: Wie geht es nun weiter nach Auslösung von Art. 50 des EU-Vertrags?
Mit der Absichtserklärung an den Präsidenten des Europäischen Rats hat die britische Regierung gemäss Artikel 50 des Vertrags von Lissabon das Verfahren zum Austritt aus der Europäischen Union ausgelöst. Innerhalb von 48 Stunden wird Ratspräsident Tusk den verbleibenden 27 Mitgliedstaaten einen Entwurf für Leitlinien über die Einzelheiten eines Austrittsabkommens mit Grossbritannien unterbreiten.
Den Leitlinien sollte der Europäische Rat innerhalb von drei bis fünf Wochen zustimmen. Auf Basis dieser Leitlinien unterbreitet die Kommission einen Entwurf für ein Verhandlungsmandat. Es wird damit gerechnet, dass die Mitgliedstaaten sich innerhalb von drei bis fünf Monaten auf ein Verhandlungsmandat einigen können, wobei mit substanziellen Resultaten erst nach den Bundestagswahlen in Deutschland (24. September 2017) zu rechnen ist.
Sehr wenig Zeit für Verhandlungen …
Für die eigentlichen Austrittsverhandlungen bleibt somit innerhalb der im Vertrag von Lissabon festgelegten Frist von zwei Jahren lediglich ein Jahr, da das Ratifikationsverfahren der 27 Mitgliedstaaten rund ein halbes Jahr in Anspruch nimmt. Einem allfälligen Verhandlungsresultat müssen 55 Prozent der Mitgliedstaaten (15 von 27), die mindestens 65 Prozent der Bevölkerung ausmachen, und das Europäische Parlament (mit einfachem Mehr) zustimmen.
… über komplexe Themen
Für die EU ist wichtig, dass im Austrittsvertrag geklärt wird, welche Nachzahlungen Grossbritannien für Zahlungsverpflichtungen leisten muss, welche die EU während seiner Mitgliedschaft eingegangen ist. Ausserdem will die EU eine Klärung der rechtlichen Stellung von bereits in Grossbritannien lebenden EU-Bürgern erreichen. Vorher will die EU mit Grossbritannien nicht über die künftigen Beziehungen mit Grossbritannien verhandeln. Umgekehrt will das Königreich parallel zu den Austrittsverhandlungen eine grundsätzliche Einigung über das künftige Verhältnis und insbesondere den Umfang und Bedingungen eines allfälligen Zugangs zum EU-Markt für britische Firmen, Güter und Dienstleistungen erzielen.
Wird innerhalb der von Artikel 50 EU-Vertrag vorgesehenen Frist von zwei Jahren keine Einigung erzielt, kann diese mit Zustimmung aller 27 Mitgliedstaaten verlängert werden. Dies wird schwer zu erreichen sein. Aber auch die britische Regierung hat ein Interesse an einem Verhandlungsergebnis bis 2019, weil 2020 Parlamentswahlen anstehen und sie bis dann einen Erfolg vorweisen muss.
Grossbritannien übernimmt EU-Acquis – vorerst
Die britische Regierung hat angekündigt, im Rahmen des «great Repeal» das gesamte relevante EU-Recht in nationales Recht umzuwandeln, um es danach entsprechend den eigenen Bedürfnissen anpassen zu können. Dabei handelt es sich um etwa 27’000 Rechtsakte der EU. Dadurch wird die Grundlage für künftige bilaterale Abkommen zwischen Grossbritannien und der EU geschaffen.
Siehe auch dossierpolitik #15/2016: Brexit und die Schweiz.
Quelle: Brunswick Group, Brexit in perspektive, Januar 2017, S. 10: https://www.brunswickgroup.com/publications/reports/brexit-in-perspective/