Revision der Quellensteuer – Ziel: mehr Rechtssicherheit und weniger Bürokratie
Diese Woche wird die Revision der Quellenbesteuerung im Nationalrat beraten. Es handelt sich um ein wichtiges Geschäft für die Wirtschaft. Wie bei der Mehrwertsteuer sind die Firmen für die Steuererhebung verantwortlich. Sie tragen die Risiken und sollen nicht weiter belastet werden. Ein Spezialthema ist die Besteuerung von Expatriates.
Der Bundesrat revidiert die gesetzlichen Regeln für die Quellenbesteuerung. Anlass sind Gerichtsentscheide, die eine steuerliche Gleichbehandlung von Quellen- und Normalbesteuerten fordern. Von der Quellenbesteuerung sind rund 760‘000 Personen betroffen. Es handelt sich um Arbeitnehmende aus dem Ausland, die in der Schweiz keine Niederlassungsbewilligung haben. Die Quellensteuer dient als Ersatz für die ordentliche Einkommenssteuer.
Unternehmen als Steuereintreiber: grosser Aufwand und viele Risiken
Die Quellensteuer als Pauschalsteuer kennt unterschiedliche Tarife und Hunderte von verschiedenen, einkommensabhängigen Steuersätzen. Während der Bund den gesetzlichen Rahmen vorgibt, haben die Kantone in der Anwendung der Quellensteuer viele Freiheiten. Nicht nur die eigentlichen Steuersätze, auch die Art und Weise der Tarifberechnung, die Verfahren und die Formulare gestalten die Kantone weitgehend selbst. Die Folge sind 26 verschiedene Systeme. Zudem bestehen für spezielle Einkommensarten (z.B. Vorsorgeleistungen, Mitarbeiterbeteiligungen), Personengruppen (Referenten, Verwaltungsräte, Werkstudenten) und Grenzgänger aus Deutschland, Frankreich und Italien je eigene, spezielle Abrechnungen. Dem komplexen und verästelten System ist eines gemeinsam: Die Unternehmen bzw. Arbeitgeber stehen für alles in der Pflicht. Sie berechnen die Steuer und ziehen die Quellensteuer vom Lohn ab; sie füllen die einschlägigen Formulare aus und überweisen die Steuer an den Staat; sie müssen die in der Berechnung häufig intransparenten Tarife kennen und fähig sein, den Mitarbeitenden gegenüber Auskunft zu geben. Denn viele Mitarbeitende müssen (oder wollen) nachträglich noch eine ordentliche Steuererklärung nachreichen. Für den Aufwand erhalten die Unternehmen eine Provision. Dafür stellen sie dem Staat nicht nur die volle Infrastruktur sowie das Personal für den Bezug seiner Steuer zur Verfügung, sondern tragen auch das volle Haftungsrisiko.
Korrekturen sind nötig
Als Risikoposten für die Unternehmen müsste die Quellensteuer dringend vereinfacht werden. Leider ist das nicht das Ziel der laufenden Revision. Musste ein Unternehmen bis heute beispielsweise nur mit einem Kanton zentral abrechnen, soll neu die Abrechnung mit jedem Kanton, in dem ein quellensteuerpflichtiger Mitarbeiter wohnt, erforderlich sein. Angesichts der kantonal unterschiedlichen Regeln und Verfahren, und weil das Tarifsystem ausserordentlich detailliert ist, sind Fehler bei der Abrechnung beinahe unvermeidbar. Konnten bis heute Korrekturen nachträglich angebracht werden (etwa wenn die Anzahl Kinder falsch angegeben wurde), soll dies künftig nicht mehr möglich sein. Auch soll die Haftung verschärft werden. Verwaltungsrat und Geschäftsleitung sollen künftig persönlich für Abrechnungsfehler haftbar sein, was angesichts der Komplexität und Anwendung der Steuer im Massenverfahren völlig unverhältnismässig ist. Während die laufende Revision sonst kaum Vereinheitlichungen bringt – jeder Kanton soll weiterhin eigene Berechnungen und Verfahren anwenden können –, wird eine einheitliche Lösung ausgerechnet bei der Provision der Unternehmen angestrebt. Liegt diese heute zwischen einem und vier Prozent, soll sie neu durchgängig ein Prozent betragen – und damit in vielen Fällen sinken.
Die Revision bringt also mehr Aufwand, höhere Kosten und höhere Risiken. In der parlamentarischen Beratung sollte die Gelegenheit genutzt werden, das Gesetz zu vereinfachen und die Firmen zu entlasten. Anträge diesbezüglich liegen vor und sollten unterstützt werden. Die wäre ein wirksamer Beitrag zum Abbau von administrativen Kosten in der Praxis.
Zusätzliche Regelung für Expatriates wichtig
Ein Spezialthema, das in der vorberatenden Kommission in die Vorlage Eingang gefunden hat, ist die Besteuerung von Expatriates. Sie wird heute lediglich auf Verordnungsstufe geregelt. Die Folge sind Auslegungsspielräume, die regelmässig nicht zugunsten einer attraktiven Besteuerung dieser für den Schweizer Wirtschaftsstandort wichtigen Personengruppe genutzt werden. Eine zunehmend restriktive und kantonal sehr unterschiedliche Handhabung von Sachverhalten im Zusammenhang mit Expatriates schafft Rechtsunsicherheit und erhöht die Kosten für die Anstellung solcher Personen. Einen Kostenfaktor stellen insbesondere die besonderen Berufskosten dar. Die Art und Weise ihrer steuerlichen Behandlung ist wichtig für die Wettbewerbsfähigkeit von Schweizer Unternehmen. Im Ausland gelten diesbezüglich grosszügige und entsprechend attraktive Lösungen. Im Interesse unseres Wirtschaftsstandorts sollte die Schweiz mindestens die praktizierten internationalen Standards einhalten und dafür eine verbindliche Regelung auf Gesetzesstufe schaffen. economiesuisse empfiehlt die entsprechenden Vorschläge zur Annahme.