Schreibtisch mit Akten

Re­vi­si­on der Quel­len­steu­er – Ziel: mehr Rechts­si­cher­heit und we­ni­ger Bü­ro­kra­tie

Diese Woche wird die Re­vi­si­on der Quel­len­be­steue­rung im Na­tio­nal­rat be­ra­ten. Es han­delt sich um ein wich­ti­ges Ge­schäft für die Wirt­schaft. Wie bei der Mehr­wert­steu­er sind die Fir­men für die Steu­er­er­he­bung ver­ant­wort­lich. Sie tra­gen die Ri­si­ken und sol­len nicht wei­ter be­las­tet wer­den. Ein Spe­zi­al­the­ma ist die Be­steue­rung von Ex­pa­tria­tes.

Der Bun­des­rat re­vi­diert die ge­setz­li­chen Re­geln für die Quel­len­be­steue­rung. An­lass sind Ge­richts­ent­schei­de, die eine steu­er­li­che Gleich­be­hand­lung von Quel­len- und Nor­mal­be­steu­er­ten for­dern. Von der Quel­len­be­steue­rung sind rund 760‘000 Per­so­nen be­trof­fen. Es han­delt sich um Ar­beit­neh­men­de aus dem Aus­land, die in der Schweiz keine Nie­der­las­sungs­be­wil­li­gung haben. Die Quel­len­steu­er dient als Er­satz für die or­dent­li­che Ein­kom­mens­steu­er.

Un­ter­neh­men als Steu­er­ein­trei­ber: gros­ser Auf­wand und viele Ri­si­ken

Die Quel­len­steuer als Pau­schal­steu­er kennt un­ter­schied­li­che Ta­ri­fe und Hunder­te von ver­schiede­nen, ein­kommens­abhängigen Steuersät­zen. Wäh­rend der Bund den gesetzli­chen Rah­men vor­gibt, ha­ben die Kan­to­ne in der An­wen­dung der Quel­len­steuer viele Freihei­ten. Nicht nur die ei­gentli­chen Steuersät­ze, auch die Art und Weise der Tarifbe­rech­nung, die Verfah­ren und die Formu­lare ge­stal­ten die Kan­to­ne weit­ge­hend selbst. Die Folge sind 26 ver­schiede­ne Sys­te­me. Zudem be­stehen für spezi­el­le Ein­kommens­ar­ten (z.B. Vorsorgeleis­tun­gen, Mit­arbeiterbe­teiligun­gen), Personen­gruppen (Referen­ten, Verwal­tungs­räte, Werk­studen­ten) und Grenzgän­ger aus Deutsch­land, Frank­reich und Itali­en je ei­gene, spezi­el­le Ab­rech­nun­gen. Dem komple­xen und verä­s­tel­ten Sys­tem ist ei­nes ge­mein­sam: Die Un­ternehmen bzw. Ar­beit­ge­ber ste­hen für al­les in der Pf­licht. Sie be­rech­nen die Steu­er und zie­hen die Quel­len­steu­er vom Lohn ab; sie fül­len die ein­schlägigen Formu­lare aus und über­wei­sen die Steu­er an den Staat; sie müs­sen die in der Be­rech­nung häu­fig in­trans­pa­ren­ten Ta­ri­fe ken­nen und fähig sein, den Mit­arbeiten­den ge­gen­über Aus­kunft zu ge­ben. Denn viele Mit­arbei­tende müs­sen (oder wol­len) nach­träglich noch ei­ne or­dentli­che Steu­er­erklärung nach­rei­chen. Für den Auf­wand erhal­ten die Un­ternehmen ei­ne Pro­visi­on. Dafür stel­len sie dem Staat nicht nur die volle Infra­struktur sowie das Perso­nal für den Bezug sei­ner Steu­er zur Ver­fü­gung, son­dern tra­gen auch das volle Haf­tungs­risiko.

Kor­rek­tu­ren sind nötig

Als Ri­si­ko­pos­ten für die Un­ter­neh­men müss­te die Quel­len­steu­er drin­gend ver­ein­facht wer­den. Lei­der ist das nicht das Ziel der lau­fen­den Re­vi­si­on. Muss­te ein Un­ternehmen bis heu­te bei­spielsweise nur mit ei­nem Kan­ton zen­tral ab­rech­nen, soll neu die Ab­rech­nung mit jedem Kan­ton, in dem ein quel­len­steuer­pf­lichti­ger Mit­arbei­ter wohnt, er­for­der­lich sein. An­ge­sichts der kanto­nal un­ter­schiedli­chen Re­geln und Verfah­ren, und weil das Tarifsys­tem aus­ser­or­dent­lich detail­liert ist, sind Feh­ler bei der Ab­rech­nung bei­na­he un­ver­meid­bar. Konn­ten bis heu­te Korrektu­ren nach­trägli­ch ange­bracht wer­den (etwa wenn die An­zahl Kin­der falsch angege­ben wurde), soll dies künf­tig nicht mehr mög­lich sein. Auch soll die Haf­tung ver­schärft wer­den. Verwal­tungs­rat und Ge­schäftslei­tung sol­len künf­tig per­sön­lich für Ab­rech­nungs­feh­ler haft­bar sein, was an­ge­sichts der Kom­ple­xi­tät und An­wen­dung der Steu­er im Mas­sen­ver­fah­ren völ­lig un­ver­hält­nis­mäs­sig ist. Wäh­rend die lau­fen­de Revisi­on sonst kaum Ver­einheitli­chun­gen bringt – jeder Kan­ton soll wei­ter­hin ei­gene Be­rech­nun­gen und Verfah­ren anwen­den kön­nen –, wird ei­ne einheitli­che Lö­sung aus­ge­rech­net bei der Pro­visi­on der Un­ternehmen an­ge­strebt. Liegt die­se heu­te zwi­schen ei­nem und vier Pro­zent, soll sie neu durch­gängig ein Pro­zent be­tra­gen – und damit in vie­len Fäl­len sin­ken.

Die Re­vi­si­on bringt also mehr Auf­wand, höhe­re Kos­ten und hö­he­re Ri­si­ken. In der parla­men­tari­schen Be­ra­tung soll­te die Ge­le­gen­heit ge­nutzt wer­den, das Ge­setz zu ver­ein­fa­chen und die Fir­men zu ent­las­ten. An­trä­ge dies­be­züg­lich lie­gen vor und soll­ten un­ter­stützt wer­den. Die wäre ein wirk­sa­mer Bei­trag zum Abbau von admi­nis­trativen Kos­ten in der Pra­xis.

Zu­sätz­li­che Re­ge­lung für Ex­pa­tria­tes wich­tig

Ein Spe­zi­al­the­ma, das in der vor­be­ra­ten­den Kom­mis­si­on in die Vor­la­ge Ein­gang ge­fun­den hat, ist die Be­steue­rung von Ex­pa­tria­tes. Sie wird heute le­dig­lich auf Ver­ord­nungs­stu­fe ge­re­gelt. Die Folge sind Aus­le­gungs­spiel­räu­me, die re­gel­mäs­sig nicht zu­guns­ten einer at­trak­ti­ven Be­steue­rung die­ser für den Schwei­zer Wirt­schafts­stand­ort wich­ti­gen Per­so­nen­grup­pe ge­nutzt wer­den. Eine zu­neh­mend re­strik­ti­ve und kan­to­nal sehr un­ter­schied­li­che Hand­ha­bung von Sach­ver­hal­ten im Zu­sam­men­hang mit Ex­pa­tria­tes schafft Rechts­un­si­cher­heit und er­höht die Kos­ten für die An­stel­lung sol­cher Per­so­nen. Einen Kos­ten­fak­tor stel­len ins­be­son­de­re die be­son­de­ren Be­rufs­kos­ten dar. Die Art und Weise ihrer steu­er­li­chen Be­hand­lung ist wich­tig für die Wett­be­werbs­fä­hig­keit von Schwei­zer Un­ter­neh­men. Im Aus­land gel­ten dies­be­züg­lich gross­zü­gi­ge und ent­spre­chend at­trak­ti­ve Lö­sun­gen. Im In­ter­es­se un­se­res Wirt­schafts­stand­orts soll­te die Schweiz min­des­tens die prak­ti­zier­ten in­ter­na­tio­na­len Stan­dards ein­hal­ten und dafür eine ver­bind­li­che Re­ge­lung auf Ge­set­zes­stu­fe schaf­fen. eco­no­mie­su­is­se emp­fiehlt die ent­spre­chen­den Vor­schlä­ge zur An­nah­me.