Verständigung im Steuerstreit Schweiz–EU: Es gelten internationale Standards
Die Schweiz und die EU haben sich im Streit über die Unternehmensbesteuerung verständigt. Die Schweiz verpflichtet sich, kritisierte Steuerregimes abzuschaffen. Die EU verzichtet auf Gegenmassnahmen. Die Verständigung stärkt die Planungs- und Rechtssicherheit. Künftig gelten internationale Standards.
Die Verständigung der Schweiz und der EU über die Unternehmensbesteuerung, über die der Bundesrat heute (20. Juni) informiert hat, ist eine gute Neuigkeit. Sie bedeutet, dass die EU keine Massnahmen gegen die Schweiz im Zusammenhang mit kritisierten Steuerregimes ergreift und von EU-Staaten teilweise bereits eingeführte Massnahmen aufgehoben werden. Die Schweiz ihrerseits verpflichtet sich, umstrittene Steuerlösungen auf kantonaler Ebene (Holding-, Verwaltungs- und gemischte Gesellschaften) und beim Bund (Prinzipalgesellschaften, Swiss Finance Branch) im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III zu beseitigen. dossierpolitik «Unternehmenssteuerreform» (pdf).