EU-Kommission: Bilaterale Steuerabkommen der Schweiz mit EU-Staaten möglich
Der EU-Steuerkommissar Šemeta stellte in einer Fragestunde am 25. Oktober im Plenum des Europäischen Parlaments klar, dass die EU-Mitgliedsstaaten grundsätzlich bilaterale Abkommen mit Drittstaaten auch dann aushandeln können, wenn diese die EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie berühren.
Der Kommissar beantwortete Fragen aus dem Parlament zum Abschluss von Steuerabkommen, die die Schweiz mit Grossbritannien und Deutschland abgeschlossen hat. Solche Abkommen müssten laut Šemetas Antwort geltendes EU-Recht respektieren und nicht in exklusive Kompetenzen der EU eingreifen. Eine solche Kompetenz hat die EU aber gerade in Steuersachen nicht.
«Damit zeigt die EU-Kommission, dass das deutsche Steuerabkommen mit der Schweiz nicht im Widerspruch zum geplanten europäischen Abkommen steht», betonte der Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, Werner Langen (CDU). Er wies die Behauptung des Europaabgeordneten der Grünen, Sven Giegold, zurück, die EU-Kommission habe Deutschland hart kritisiert und ein Vertragsverletzungsverfahren angekündigt. Das Gegenteil sei der Fall.
Das deutsche Abkommen mit der Schweiz sei wichtig für eine schnelle Besteuerung von unversteuertem Auslandsvermögen, so Langen. «Wir können nicht Jahre warten, bis ein EU-Abkommen neu ausgehandelt und in Kraft getreten ist.»
Weiterführende Informationen:
Rede von Kommissar Šemata