Swissness: Kein Gehör für Kompromisslösung der Wirtschaft
Die Rechtskommission des Ständerats schlägt vor, in der Swissness-Vorlage beim Markenschutzgesetz dem Nationalrat zu folgen. Damit wäre der von der Wirtschaft präsentierte Kompromiss vom Tisch. Zu hoffen ist, dass die Kleine Kammer beim Entscheid über die Inkraftsetzung der beiden Gesetze nicht dem Nationalrat gefolgt ist.
Geht es nach seiner Rechtskommission, soll der Ständerat in der Swissness-Vorlage (Teil Markenschutzgesetz) bei den Industrieprodukten dem Nationalrat folgen. Der Kompromissvorschlag der Wirtschaft, der bei den Uhren eine 60-Prozent-Schwelle vorsieht und bei den übrigen Produkten eine von 50 Prozent, fand offenbar kein Gehör. Für die Uhrenbranche ist der von der Kommission bevorzugte höhere Schwellenwert von entscheidender Bedeutung – den übrigen Branchen wird er nun allerdings aufoktroyiert. Der Kompromissvorschlag würde den Bedürfnissen und Interessen aller Branchen Rechnung tragen.
Für alle Branchen von zentraler Bedeutung sind der mit der Vorlage erreichte verstärkte Schutz der Marke «Schweiz» und die verbesserten Möglichkeiten, gegen deren Missbrauch – vor allem im Ausland – vorzugehen.
Entkoppelung von Wappen- und Markenschutzgesetz ist für Wirtschaft wichtig
Für Unternehmen wäre ausserdem sehr wichtig, dass das ebenfalls revidierte Wappenschutzgesetz unabhängig vom Markenschutzgesetz in Kraft treten könnte. Der Nationalrat hatte die beiden Vorlagen aneinandergekoppelt. Viele Unternehmen sind darauf angewiesen, dass neu das Schweizerkreuz auch für Produkte verwendet werden darf und nicht nur für Dienstleistungen. Die Revision legalisiert die bisher zwar tolerierte, aber verbotene Benutzung des Schweizerkreuzes auf in der Schweiz hergestellten Waren. Die neue Regelung würde der wirtschaftlichen Realität und der hohen Attraktivität des Schweizerkreuzes für die Werbung Rechnung tragen. Es ist zu hoffen, dass die Rechtskommission des Ständerats die Koppelung der beiden Vorlagen abgelehnt hat.
Für alle Branchen von zentraler Bedeutung sind der mit der Vorlage erreichte verstärkte Schutz der Marke «Schweiz» und die verbesserten Möglichkeiten, gegen deren Missbrauch – vor allem im Ausland – vorzugehen.
Entkoppelung von Wappen- und Markenschutzgesetz ist für Wirtschaft wichtig
Für Unternehmen wäre ausserdem sehr wichtig, dass das ebenfalls revidierte Wappenschutzgesetz unabhängig vom Markenschutzgesetz in Kraft treten könnte. Der Nationalrat hatte die beiden Vorlagen aneinandergekoppelt. Viele Unternehmen sind darauf angewiesen, dass neu das Schweizerkreuz auch für Produkte verwendet werden darf und nicht nur für Dienstleistungen. Die Revision legalisiert die bisher zwar tolerierte, aber verbotene Benutzung des Schweizerkreuzes auf in der Schweiz hergestellten Waren. Die neue Regelung würde der wirtschaftlichen Realität und der hohen Attraktivität des Schweizerkreuzes für die Werbung Rechnung tragen. Es ist zu hoffen, dass die Rechtskommission des Ständerats die Koppelung der beiden Vorlagen abgelehnt hat.