Steuerstreit mit den USA bereinigen
Die Beilegung des Steuerstreits mit den USA ist überfällig. Er belastet seit Jahren die Beziehungen zu unserem zweitwichtigsten Wirtschaftspartner und unseren Finanzplatz gleichermassen. Der Nationalrat ist im Gegensatz zum Ständerat nicht auf die «Lex USA» eingetreten. economiesuisse hat Verständnis für diesen Entscheid, da die kurzfristige Unterbreitung und der Zeitdruck staatspolitisch problematisch sind. Allerdings besteht nun das Risiko einer Eskalation mit heute schwer abschätzbaren Folgen. Eine Zustimmung des National- und Ständerats würde rascher Klarheit schaffen als der Verweis auf ein Handeln des Bundesrats in seiner eigenen Kompetenz.
Das befristete Gesetz ermöglicht es den Banken, sich an einem von den amerikanischen Behörden ausgehandelten Programm zu einer raschen Lösung zu beteiligen, anstatt sich dem Risiko von langjährigen Gerichtsverfahren auszusetzen. Diese könnten existenzgefährdend sein und sich damit negativ auf die Schweizer Volkswirtschaft auswirken.
Rechtsschutz für Dritte notwendig
Der Preis für die Beteiligung liegt in einer Lieferung von Daten. Dazu werden die Banken mit dem vorgeschlagenen Gesetz für ein Jahr ermächtigt. Für Kundendaten wird jedoch auf den Weg nach dem Doppelbesteuerungsabkommen verwiesen, womit der Rechtsschutz gewährleistet ist. Mit dem Gesetz wird auch der Mitarbeiterschutz in verschiedener Beziehung verstärkt. Eine Verbesserung des Schutzes ist für Dritte wie Treuhänder, Anwälte oder Vermögensverwalter notwendig. Hier hat der Ständerat mit wichtigen Korrekturen gegenüber dem Vorschlag des Bundesrats den richtigen Weg eingeschlagen. Weitere Änderungen dürfen das Ziel des Abkommens, die Beteiligung an den US-Programmen, nicht infrage stellen. Angesichts des Zeitdrucks sind sie auf das Notwendigste zu beschränken.
Alternativ zum Gesetz könnte der Bundesrat in Einzelfällen die Übermittlung gewisser Daten in eigener Kompetenz ermöglichen, um die Verteidigungsrechte der betroffenen Banken in den USA zu gewährleisten. Dazu besteht bereits eine Praxis. Unklar ist, ob dies für die Beteiligung an den erwähnten Programmen genügen wird. Offen ist auch, wie der Schutz von Mitarbeitenden und Dritten in diesem Falle gewährleistet würde. Der Nationalrat hat immerhin festgehalten, dass diesen Schutzinteressen auch bei Einzelbewilligungen Rechnung getragen werden muss.
Zustimmung zur «Lex USA» senkt die Risiken
Die kurzfristige Unterbreitung der Vorlage durch den Bundesrat und der ausgelöste Zeitdruck wirft zu Recht staatspolitische Fragen auf. Insgesamt würde allerdings eine Zustimmung zur «Lex USA» mit den notwendigen Verbesserungen rascher Klarheit schaffen als andere Wege. Zudem könnten die Risiken im Verhältnis zu den USA gesenkt werden. Bei einer definitiven Ablehnung wäre der Bundesrat gefordert, baldmöglichst Klarheit im Rahmen seiner Möglichkeiten und mit Wahrung der Rechte Dritter zu schaffen. In diesem Fall würden die Unsicherheiten länger andauern.
Rechtsschutz für Dritte notwendig
Der Preis für die Beteiligung liegt in einer Lieferung von Daten. Dazu werden die Banken mit dem vorgeschlagenen Gesetz für ein Jahr ermächtigt. Für Kundendaten wird jedoch auf den Weg nach dem Doppelbesteuerungsabkommen verwiesen, womit der Rechtsschutz gewährleistet ist. Mit dem Gesetz wird auch der Mitarbeiterschutz in verschiedener Beziehung verstärkt. Eine Verbesserung des Schutzes ist für Dritte wie Treuhänder, Anwälte oder Vermögensverwalter notwendig. Hier hat der Ständerat mit wichtigen Korrekturen gegenüber dem Vorschlag des Bundesrats den richtigen Weg eingeschlagen. Weitere Änderungen dürfen das Ziel des Abkommens, die Beteiligung an den US-Programmen, nicht infrage stellen. Angesichts des Zeitdrucks sind sie auf das Notwendigste zu beschränken.
Alternativ zum Gesetz könnte der Bundesrat in Einzelfällen die Übermittlung gewisser Daten in eigener Kompetenz ermöglichen, um die Verteidigungsrechte der betroffenen Banken in den USA zu gewährleisten. Dazu besteht bereits eine Praxis. Unklar ist, ob dies für die Beteiligung an den erwähnten Programmen genügen wird. Offen ist auch, wie der Schutz von Mitarbeitenden und Dritten in diesem Falle gewährleistet würde. Der Nationalrat hat immerhin festgehalten, dass diesen Schutzinteressen auch bei Einzelbewilligungen Rechnung getragen werden muss.
Zustimmung zur «Lex USA» senkt die Risiken
Die kurzfristige Unterbreitung der Vorlage durch den Bundesrat und der ausgelöste Zeitdruck wirft zu Recht staatspolitische Fragen auf. Insgesamt würde allerdings eine Zustimmung zur «Lex USA» mit den notwendigen Verbesserungen rascher Klarheit schaffen als andere Wege. Zudem könnten die Risiken im Verhältnis zu den USA gesenkt werden. Bei einer definitiven Ablehnung wäre der Bundesrat gefordert, baldmöglichst Klarheit im Rahmen seiner Möglichkeiten und mit Wahrung der Rechte Dritter zu schaffen. In diesem Fall würden die Unsicherheiten länger andauern.