Es gibt nur eine faire Mehrwertsteuer: eine mit Einheitssatz
economiesuisse lehnt die Volksinitiative «Schluss mit der Mehrwertsteuer-Diskriminierung des Gastgewerbes» ab. Die Initiative verbessert die Mehrwertsteuer nicht, im Fokus steht eine einseitige Branchenlösung. Eine Mehrwertsteuer, die keine Branche diskriminiert und auch im Konsum für alle gleich fair ist, kennt nur einen Satz: den Einheitssatz.
Schweizer Gastwirte sehen sich bei der Mehrwertsteuer ungleich behandelt: Im Laden oder Take-away verkaufte Nahrungsmittel werden zu 2,5 Prozent besteuert (reduzierter Satz), im Restaurant beträgt der Satz auf Speisen dagegen 8,0 Prozent (Normalsatz). Die Gastronomen wollen das ändern und verlangen, dass alle Nahrungsmittel im Verkauf gleich behandelt werden. Über die Initiative wird am 28. September abgestimmt. Bundesrat, Parlament und auch economiesuisse lehnen die Initiative ab. Warum?
Hohe Einnahmenausfälle, wenig Nutzen für Privathaushalte
Für den Bundesrat und das Parlament stehen finanzpolitische Gründe und die Verteilungswirkung im Vordergrund. Bei Annahme der Initiative müsste der reduzierte Satz wahrscheinlich um 50 Prozent angehoben werden, um die Mindereinnahmen von über 700 Millionen Franken jährlich zu kompensieren. Nahrungsmittel und Medikamente würden in der Folge stärker besteuert, einzig der Restaurantbesuch würde steuerlich günstiger werden. Vor allem Personen mit höheren Einkommen, die häufig auswärts essen gehen, könnten profitieren. Der Bundesrat befand zudem, dass die Bewirtung etwas anderes sei als etwa der schlichte Verkauf von Nahrungsmitteln, weshalb die Forderung nach Gleichbehandlung ungerechtfertigt sei. Für economiesuisse sprechen insbesondere auch grundsätzliche Argumente gegen die Initiative.
MWST-Diskriminierungen: ein Grundsatzproblem
Dass Ungleichbehandlungen bei der Mehrwertsteuer bestehen, ist bekannt und politisch bis heute gewollt – economiesuisse plädiert seit Langem dafür, dass sie abgeschafft werden. Das sozialpolitische Argument für die steuerliche Vergünstigung von Nahrungsmitteln stammt aus der Mitte des letzten Jahrhunderts, sticht heute angesichts veränderter Haushaltsausgaben und Konsumbedürfnisse aber kaum noch. Eine über die Gasse verkaufte Bratwurst stillt den Hunger nicht anders als jene, die noch im Grillzelt am Tisch verzehrt wird; trotzdem wird die zweite Wurst vom Staat dreimal höher besteuert. Auch ein steuerlich vergünstigtes Take-away-Lachshäppchen kann sozialpolitisch nicht wertvoller sein als der ordentlich besteuerte Kinderteller in der Ausflugsbeiz. Ein Grossverteiler-Brot ist zwar tatsächlich etwas anderes als ein Club-Sandwich in der Fünfsterne-Lounge. Dafür kostet es aber auch zwanzigmal weniger, weshalb es nicht noch eigens steuerlich gefördert zu werden braucht.
Wenn heute Haushalte weniger als sieben Prozent ihrer Ausgaben für Nahrungsmittel verwenden, muss der Staat den Verkauf von Nahrungsmitteln nicht mehr eigens steuerlich schützen und fördern. Die Haushalte geben mehr für Mobilität oder das Wohnen aus, und hier tut er es auch nicht. Angesichts der stark individualisierten Konsumgewohnheiten ist es heute kaum mehr möglich, einen spezifischen Grundbedarf zu definieren, der für alle gelten kann. Und selbst dann stellt sich die Frage, ob dafür wirklich ein Steuerprivileg gelten soll. Bekanntlich gibt es wenig Ungezielteres als Sozialpolitik über die Mehrwertsteuer.
Echte Fairness bringt nur der Einheitssatz
Hätte die Gastro-Initiative gleich lange Spiesse für alle bei der Mehrwertsteuer gefordert, sie wäre in der Wirtschaft auf weit offene Türen gestossen. So aber bleibt sie ein Branchenanliegen, dem der schale Geschmack eines neuen Steuerprivilegs als Zielsetzung anhaftet. Um in der Sprache der Initianten zu bleiben: Dass der Kaffee der alten Dame steuerlich schlechter gestellt wird als das Millionärs-Sushi, ist störend. Mindestens so störend ist aber dieselbe steuerliche Schlechterstellung von Windeln und Autokindersitzen, von Bahnbilletten und Klopapier. Und würde der Kaffee der alten Dame als Folge der Gastro-Initiative künftig ebenso steuerprivilegiert wie das Millionärs-Sushi: die Absurdität des heutigen Systems wäre perfekt.
Die einzige Lösung, die keine Branche diskriminiert, im Konsum für alle gleich fair ist und in der Anwendung erst noch einfach und kostengünstig, ist weiterhin ein einheitlicher Mehrwertsteuersatz für alle Leistungen. economiesuisse bleibt diesem Ziel verpflichtet. Einseitige Branchenlösungen ohne Nutzen für die breite Wirtschaft, noch für die privaten und öffentlichen Haushalte lehnt der Dachverband ab.
Hohe Einnahmenausfälle, wenig Nutzen für Privathaushalte
Für den Bundesrat und das Parlament stehen finanzpolitische Gründe und die Verteilungswirkung im Vordergrund. Bei Annahme der Initiative müsste der reduzierte Satz wahrscheinlich um 50 Prozent angehoben werden, um die Mindereinnahmen von über 700 Millionen Franken jährlich zu kompensieren. Nahrungsmittel und Medikamente würden in der Folge stärker besteuert, einzig der Restaurantbesuch würde steuerlich günstiger werden. Vor allem Personen mit höheren Einkommen, die häufig auswärts essen gehen, könnten profitieren. Der Bundesrat befand zudem, dass die Bewirtung etwas anderes sei als etwa der schlichte Verkauf von Nahrungsmitteln, weshalb die Forderung nach Gleichbehandlung ungerechtfertigt sei. Für economiesuisse sprechen insbesondere auch grundsätzliche Argumente gegen die Initiative.
MWST-Diskriminierungen: ein Grundsatzproblem
Dass Ungleichbehandlungen bei der Mehrwertsteuer bestehen, ist bekannt und politisch bis heute gewollt – economiesuisse plädiert seit Langem dafür, dass sie abgeschafft werden. Das sozialpolitische Argument für die steuerliche Vergünstigung von Nahrungsmitteln stammt aus der Mitte des letzten Jahrhunderts, sticht heute angesichts veränderter Haushaltsausgaben und Konsumbedürfnisse aber kaum noch. Eine über die Gasse verkaufte Bratwurst stillt den Hunger nicht anders als jene, die noch im Grillzelt am Tisch verzehrt wird; trotzdem wird die zweite Wurst vom Staat dreimal höher besteuert. Auch ein steuerlich vergünstigtes Take-away-Lachshäppchen kann sozialpolitisch nicht wertvoller sein als der ordentlich besteuerte Kinderteller in der Ausflugsbeiz. Ein Grossverteiler-Brot ist zwar tatsächlich etwas anderes als ein Club-Sandwich in der Fünfsterne-Lounge. Dafür kostet es aber auch zwanzigmal weniger, weshalb es nicht noch eigens steuerlich gefördert zu werden braucht.
Wenn heute Haushalte weniger als sieben Prozent ihrer Ausgaben für Nahrungsmittel verwenden, muss der Staat den Verkauf von Nahrungsmitteln nicht mehr eigens steuerlich schützen und fördern. Die Haushalte geben mehr für Mobilität oder das Wohnen aus, und hier tut er es auch nicht. Angesichts der stark individualisierten Konsumgewohnheiten ist es heute kaum mehr möglich, einen spezifischen Grundbedarf zu definieren, der für alle gelten kann. Und selbst dann stellt sich die Frage, ob dafür wirklich ein Steuerprivileg gelten soll. Bekanntlich gibt es wenig Ungezielteres als Sozialpolitik über die Mehrwertsteuer.
Echte Fairness bringt nur der Einheitssatz
Hätte die Gastro-Initiative gleich lange Spiesse für alle bei der Mehrwertsteuer gefordert, sie wäre in der Wirtschaft auf weit offene Türen gestossen. So aber bleibt sie ein Branchenanliegen, dem der schale Geschmack eines neuen Steuerprivilegs als Zielsetzung anhaftet. Um in der Sprache der Initianten zu bleiben: Dass der Kaffee der alten Dame steuerlich schlechter gestellt wird als das Millionärs-Sushi, ist störend. Mindestens so störend ist aber dieselbe steuerliche Schlechterstellung von Windeln und Autokindersitzen, von Bahnbilletten und Klopapier. Und würde der Kaffee der alten Dame als Folge der Gastro-Initiative künftig ebenso steuerprivilegiert wie das Millionärs-Sushi: die Absurdität des heutigen Systems wäre perfekt.
Die einzige Lösung, die keine Branche diskriminiert, im Konsum für alle gleich fair ist und in der Anwendung erst noch einfach und kostengünstig, ist weiterhin ein einheitlicher Mehrwertsteuersatz für alle Leistungen. economiesuisse bleibt diesem Ziel verpflichtet. Einseitige Branchenlösungen ohne Nutzen für die breite Wirtschaft, noch für die privaten und öffentlichen Haushalte lehnt der Dachverband ab.