Freihandelsabkommen mit China tritt schon am 1. Juli in Kraft
China und die Schweiz werden das Freihandelsabkommen am 1. Juli in Kraft setzen. Für die Schweizer Aussenwirtschaftspolitik ist dies ein grosser Schritt. Das Abkommen bringt Verbesserungen bei Zöllen, eine Erhöhung des Schutzes des geistigen Eigentums und erleichtert den Dienstleistungsverkehr.
Nachdem die Zollkommission Chinas das Abkommen abgesegnet hat, kann es bereits am 1. Juli 2014 in Kraft gesetzt werden. National- und Ständerat hatten das Abkommen bereits in den beiden vergangenen Sessionen ratifiziert. Für die Schweizer Aussenwirtschaft ist China nach der EU und den USA in den letzten Jahren zum drittwichtigsten Markt aufgestiegen. Das gesamte Handelsvolumen (Import und Export) betrug 2012 über 18 Milliarden Franken. Die Schweizer Wirtschaft exportiert hauptsächlich Uhren, Maschinen und Pharmaprodukte nach China.
Beide Länder setzen mit dem Freihandelsabkommen auch ein klares politisches Signal gegen den weiterhin schwelenden Protektionismus vieler Nationen. China drückt zudem sein Vertrauen in die Schweizer Aussenwirtschaftspolitik und die Schweizer Unternehmen aus.
Der Abbau der Barrieren für Handel und Investitionen wird zu einer weiteren Dynamisierung der bilateralen Handels- und Investitionsflüsse führen. Dies ist auch eine Stärkung des Schweizer Wirtschaftsstandorts. Es werden sowohl Grossunternehmen wie auch die Schweizer KMU einen Nutzen ziehen.