AHV: Rascher Reformbedarf erkannt
economiesuisse unterstützt die Bereitschaft des Bundesrats, die AHV sanieren zu wollen. Der vorgesehene Fahrplan ist jedoch angesichts des dringenden Handlungsbedarfs zu zögerlich. economiesuisse begrüsst daher den bürgerlichen Schulterschluss für ein rasches Vorgehen bei der Reform der Altersvorsorge. Reformen für eine zeitgerechte Sicherung der AHV sind rasch anzupacken.
Die finanzielle Lage der AHV spitzt sich je länger je mehr zu. Gemäss den aktuellen Finanzperspektiven des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) werden die Lohnbeiträge sowie die Zahlungen des Bundes bereits ab 2013 nicht mehr ausreichen, um die laufenden Renten zu decken, bzw. das Umlageergebnis wird negativ ausfallen (siehe Grafik mittleres Szenario). Nur dank der Erträge aus dem Fonds wird die AHV-Rechnung noch ein paar Jahre im positiven Bereich bleiben. Der Reformbedarf wurde vom Bundesrat zwar erkannt, jedoch ist sein Zeitplan für die Umsetzung der Reformen zu langsam. Scheitert die Vorlage, wie die früheren Reformversuche beim Volk, steuert die AHV auf ein finanzielles Desaster zu: Ab 2020 wird die Finanzierungslücke beim Umlageergebnis über eine Milliarde Franken betragen und bis 2025 wird diese jährliche Lücke bereits auf über fünf Milliarden Franken anwachsen.
Die bürgerlichen Parteien haben diese Gefahr erkannt und schlagen deshalb zwei Reformen vor, die rasch umgesetzt werden sollen. Einerseits soll das Frauenrentenalter auf 65 erhöht und anderseits eine Schuldenbremse für die AHV eingeführt werden. Ob diese beiden Elemente vorgezogen oder im Rahmen der Gesamtreform umgesetzt werden sollen, ist eine politische Frage. economiesuisse begrüsst jedenfalls ein rasches Vorgehen für die rechtzeitige Sicherung der AHV. Die Schuldenbremse ist die Grundlage einer nachhaltigen Finanzpolitik und findet international viel Anerkennung. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Finanzen der AHV nicht (wie bei der IV in den vergangenen Jahren) in Schieflage geraten, sondern langfristig gesichert bleiben.
Diese ersten Massnahmen reichen jedoch nicht aus, um die Strukturprobleme der AHV zu beseitigen. Zusätzlich müssen grundlegende Reformfragen der AHV im Rahmen der 12. AHV-Revision geklärt werden.