Weiterbildungskosten: Notbremse gezogen
economiesuisse begrüsst, dass die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) bei der Reform der steuerlichen Behandlung von Aus- und Weiterbildungskosten heute die Notbremse gezogen hat. Der Zwischenhalt wurde nötig, weil der Bundesrat es unterlassen hat, auf die schädlichen Nebenwirkungen seiner Vorlage hinzuweisen.
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) musste bei der Reform der steuerlichen Behandlung von Aus- und Weiterbildungskosten heute die Notbremse ziehen. Hintergrund ist die drohende Gefahr einer steuerlichen Bestrafung von beruflich bedingten Weiterbildungen, die den Maximalbetrag von 12'000 Franken übersteigen. Dass der Bundesrat es bis anhin unterlassen hat, auf diese schädliche Nebenwirkung hinzuweisen, ist unverständlich und irritierend.
Mit der Reform sollen Aus- und Weiterbildungskosten steuerlich von den Kosten der Erstausbildung abgegrenzt und als allgemeiner Abzug mit Obergrenze zugelassen werden. Damit ist das Ziel der Reform grundsätzlich zu unterstützen. Die heutigen Abgrenzungen sind in einer Zeit des lebenslangen Lernens kaum mehr zweckmässig. Bisher keine Berücksichtigung fand aber der Umstand, dass mit der Vorlage bei beruflich bedingten Weiterbildungen, die die Obergrenze übersteigen, die Einführung einer «Steuerstrafe» droht.
So besteht beispielsweise die Gefahr, dass eine vom Arbeitgebenden bezahlte, beruflich notwendige externe Weiterbildung vom Arbeitnehmenden als Einkommen versteuert werden müsste. Das würde die Entscheide von Unternehmen in Weiterbildungsfragen beeinträchtigen und wäre insgesamt eine Verschlechterung der Rahmenbedingungen des Wissens- und Werkplatzes Schweiz. Deshalb muss die Vorlage in diesem Punkt verbessert werden.
Mit der Reform sollen Aus- und Weiterbildungskosten steuerlich von den Kosten der Erstausbildung abgegrenzt und als allgemeiner Abzug mit Obergrenze zugelassen werden. Damit ist das Ziel der Reform grundsätzlich zu unterstützen. Die heutigen Abgrenzungen sind in einer Zeit des lebenslangen Lernens kaum mehr zweckmässig. Bisher keine Berücksichtigung fand aber der Umstand, dass mit der Vorlage bei beruflich bedingten Weiterbildungen, die die Obergrenze übersteigen, die Einführung einer «Steuerstrafe» droht.
So besteht beispielsweise die Gefahr, dass eine vom Arbeitgebenden bezahlte, beruflich notwendige externe Weiterbildung vom Arbeitnehmenden als Einkommen versteuert werden müsste. Das würde die Entscheide von Unternehmen in Weiterbildungsfragen beeinträchtigen und wäre insgesamt eine Verschlechterung der Rahmenbedingungen des Wissens- und Werkplatzes Schweiz. Deshalb muss die Vorlage in diesem Punkt verbessert werden.