Öff­nungs­zei­ten von Tank­stel­len­shops: Sinn­vol­le­re Lö­sung ge­fun­den

​eco­no­mie­su­is­se be­grüsst, dass der Na­tio­nal­rat am 3. Mai 2012 eine schwer nach­voll­zieh­ba­re Re­gu­lie­rung ge­lo­ckert hat: Tank­stel­len­shops an Haupt­ver­kehrs­ach­sen und auf Au­to­bahn­rast­stät­ten dür­fen neu an Sonn­ta­gen und wäh­rend der gan­zen Nacht ihr gan­zes Sor­ti­ment an­bie­ten.
​Die un­sin­ni­ge bis­he­ri­ge Be­stim­mung, wo­nach Tank­stel­len­shops nachts einen Teil ihrer Ver­kaufs­flä­che ab­rie­geln muss­ten, fällt dahin. Sie ist des­halb un­sin­nig, weil das Per­so­nal zur Be­die­nung der Tank­stel­le oh­ne­hin vor Ort an­we­send ist. Für Kon­su­men­tin­nen und Kon­su­men­ten ist es nicht nach­voll­zieh­bar, dass sie rund um die Uhr zwar Kaf­fee, Sand­wi­ches und Kau­gum­mi kau­fen kön­nen, aber keine Tief­kühl­piz­za oder Salat.

Vor­aus­set­zung für den Sonn­tags- und Nacht­ver­kauf bleibt wei­ter­hin, dass nur Waren an­ge­bo­ten wer­den, die in ers­ter Linie auf die Be­dürf­nis­se von Rei­sen­den aus­ge­rich­tet sind. Diese «sanf­te» Li­be­ra­li­sie­rung ent­spricht einem aus­ge­wie­se­nen Be­dürf­nis der Be­völ­ke­rung und ver­dient auch des­halb Un­ter­stüt­zung. Das sieht der Na­tio­nal­rat eben­so, und der Stän­de­rat soll ihm nun fol­gen.

Über­schies­sen­de und bü­ro­kra­ti­sche Vor­schrif­ten scha­den der Volks­wirt­schaft und dem Wirt­schafts­stand­ort Schweiz. Sie sind wo immer mög­lich ab­zu­bau­en.