Irreführende Berichterstattung zur Unternehmenssteuerreform II
In der Diskussion um die Unternehmenssteuerreform II (USTR II) ist die Berichterstattung der Medien zunehmend von falschen und irreführenden Behauptungen geprägt. Ein Blick auf die Fakten ist dringend nötig. Er zeigt, dass die Reform für den Fiskus bereits auch zu Mehreinnahmen geführt hat. Der Steuerstandort Schweiz ist international unter Druck. Eine Einschränkung der Unternehmenssteuerreform II würde ihn zusätzlich destabilisieren und muss verhindert werden.
In der Diskussion rund um die Einschränkung der USTR II überschlagen sich die Behauptungen und Schätzungen zu den angeblichen Steuerausfällen. Fakt ist, dass alleine bei den Verrechnungs-steuereinnahmen seit 2008 Budgetüberschüsse von insgesamt 8,5 Milliarden Franken erzielt wurden. Ein Teil dieses Anstiegs der Einnahmen ist auch auf die USTR II zurückzuführen, deren Neuerung zur Dividendenteilbesteuerung zur mehr Ausschüttungen von steuerbaren Dividenden geführt hat. Laut Voranschlag des Bundes werden diese Einnahmen 2012 weiter ansteigen. Die zusätzlichen finanziellen Folgen aufgrund des Kapitaleinlageprinzips wurden vom Bundesrat ausdrücklich als «verkraftbar» bezeichnet. Zudem hat die USTR II bereits zum Zuzug von mehreren international tätigen Unternehmen geführt. Diese Firmen werden in Zukunft auch in der Schweiz Steuern zahlen und damit zu Mehreinnahmen bei den Steuern beitragen.
Klein- und Grossaktionäre profitieren gleichermassen
Ein in letzter Zeit in den Medien immer wieder verbreiteter Vorwurf lautet, die USTR II beinhalte «versteckte Schlupflöcher für Grossaktionäre». Dem ist keinesfalls so. Die USTR II hat mit der Einführung des Kapitaleinlageprinzips eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung von Anteilsinhabern beseitigt und macht keinen Unterschied zwischen Klein- und Grossaktionären. Kapitaleinlagen können damit auch Kleinstaktionären und Genossenschaftern steuerfrei zurückbezahlt werden. Von «verstecktem Schlupfloch» kann auch mit Blick auf die Volksabstimmung 2008 nicht gesprochen werden, zumal damals im Abstimmungsbüchlein ausdrücklich festgehalten wurde, dass bei Annahme der Reform Agio oder Zuschüsse künftig steuerfrei an die Aktionäre zurückbezahlt werden können.
Einschränkung der Reform würde KMU treffen
In der Medienberichterstattung wird zuweilen suggeriert, mit einer Einschränkung der USTR II, wie sie in zwei Motionen im Ständerat gefordert wird, solle mit sogenannten «Steuergeschenken an Grossaktionäre» Schluss sein. In Tat und Wahrheit sehen aber beide Motionen keine Unterscheidung zwischen KMU und «Grossaktionären» vor. Eine Einschränkung des Kapitaleinlageprinzips, wie sie die beiden Motionen verlangen, würde damit auch unsere KMU empfindlich treffen. Zudem wäre dies im internationalen Standortwettbewerb ein grosser Rückschritt. Und letztlich würde eine Einschränkung des Kapitaleinlageprinzips auch die Eigenkapitalfinanzierung weniger attraktiv machen, was wieder Anreize zu einer verstärkten Schuldenfinanzierung setzen würde. In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit würde die Politik damit ein falsches und widersprüchliches Zeichen setzen.
Klein- und Grossaktionäre profitieren gleichermassen
Ein in letzter Zeit in den Medien immer wieder verbreiteter Vorwurf lautet, die USTR II beinhalte «versteckte Schlupflöcher für Grossaktionäre». Dem ist keinesfalls so. Die USTR II hat mit der Einführung des Kapitaleinlageprinzips eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung von Anteilsinhabern beseitigt und macht keinen Unterschied zwischen Klein- und Grossaktionären. Kapitaleinlagen können damit auch Kleinstaktionären und Genossenschaftern steuerfrei zurückbezahlt werden. Von «verstecktem Schlupfloch» kann auch mit Blick auf die Volksabstimmung 2008 nicht gesprochen werden, zumal damals im Abstimmungsbüchlein ausdrücklich festgehalten wurde, dass bei Annahme der Reform Agio oder Zuschüsse künftig steuerfrei an die Aktionäre zurückbezahlt werden können.
Einschränkung der Reform würde KMU treffen
In der Medienberichterstattung wird zuweilen suggeriert, mit einer Einschränkung der USTR II, wie sie in zwei Motionen im Ständerat gefordert wird, solle mit sogenannten «Steuergeschenken an Grossaktionäre» Schluss sein. In Tat und Wahrheit sehen aber beide Motionen keine Unterscheidung zwischen KMU und «Grossaktionären» vor. Eine Einschränkung des Kapitaleinlageprinzips, wie sie die beiden Motionen verlangen, würde damit auch unsere KMU empfindlich treffen. Zudem wäre dies im internationalen Standortwettbewerb ein grosser Rückschritt. Und letztlich würde eine Einschränkung des Kapitaleinlageprinzips auch die Eigenkapitalfinanzierung weniger attraktiv machen, was wieder Anreize zu einer verstärkten Schuldenfinanzierung setzen würde. In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit würde die Politik damit ein falsches und widersprüchliches Zeichen setzen.