Steuerreformen: Und wer redet von den Mehreinnahmen?

Steuerausfälle aufzurechnen ist grundsätzlich legitim, häufig aber schwierig, weil spekulativ. So wurden bei der Unternehmenssteuerreform I von 1997 Steuerausfälle prognostiziert, die später nicht eintrafen. Auch bei der Totalrevision der Mehrwertsteuer von 2010 werden heute noch Mindereinnahmen genannt, obwohl die Mehrwertsteuer im Jahre der Einführung der Reform ein Allzeithoch erreichte. Beim derzeit teilweise kritisierten Kapitaleinlageprinzip weiss letztlich niemand, wie hoch die Minder- bzw. Mehreinnahmen am Ende sein werden.

Wenn dennoch Steuerausfälle aufgerechnet werden, sollte dies nicht selektiv geschehen. So bringt auch der Ausgleich der kalten Progression – eine Reform, die im Parlament unumstritten war und auch von linken Parteien unterstützt wurde – in den nächsten Jahren Steuerausfälle. Im Gegensatz zur Unternehmenssteuerreform sind die Auswirkungen hier zudem sehr gut zu schätzen. Sie werden den Bundesetat jedes Jahr um mehrere Hundert Millionen Franken schmälern. Anders als bei der Unternehmenssteuerreform werden die Ausfälle nicht durch Mehreinnahmen infolge von Wachstumswirkungen kompensiert. Ähnliches gilt für die Reform der Familienbesteuerung und die Milderung der Heiratsstrafe, die mit Einnahmenausfällen von jeweils über 600 Millionen Franken alle in derselben Grössenordnung stehen. 

Mehreinnahmen dank Steuerreformen
Ausfälle aufzurechnen ist das eine – die Mehreinnahmen totzuschweigen das andere. In den letzten zwanzig Jahren wurde eine Reihe von neuen Steuern eingeführt, die dem Bund allesamt zu kräftigen Mehreinnahmen verholfen haben. Die grösste und ergiebigste von allen, die Mehrwertsteuer, hat seit ihrer Einführung (1995) Erträge von 270 Milliarden Franken generiert. Die LSVA, die 2001 eingeführt und mehrfach angehoben wurde, hat bisher zu Einnahmen von 11 Milliarden Franken geführt. Hinzu kommen die CO2-Abgabe, die wiederholte Anhebung der Tabaksteuer sowie die Erhöhung der Mehrwertsteuer zur Unterstützung der defizitären IV, die bis 2017 Mehreinnahmen von jährlich 1 Milliarde Franken schafft. Wo ist das „geheime Papier“, das diese Effekte einmal im Detail aufzeigt?

Verdoppelte Bundeseinnahmen
Tatsächlich zeigen die Zahlen, dass trotz Steuerreformen die Einnahmen des Bundes im Saldo über die letzten Jahre nicht ab-, sondern im Gegenteil stark zugenommen haben. So haben sich die Einnahmen des Bundes seit 1990 fast verdoppelt. Bei der direkten Bundessteuer haben die Erträge um fast 170 Prozent zugenommen. Insgesamt stiegen die Einnahmen des Bundes deutlich stärker als die Volkswirtschaft (vgl. Grafik). Einnahmenausfälle aufgrund von Steuerreformen lassen sich aus diesen Zahlen keine ablesen.




Staatsausbau nicht -abbau
Die steuerpolitischen Entwicklungen der letzten Jahre haben auch nicht zu einem Staatsabbau geführt. Der Sozialbereich ist der seit Langem mit Abstand grösste Ausgabenbereich des Bundes. Er expandiert seit Jahren kräftig. Der Verkehrsbereich ist zwar ausgabenmässig weniger expansiv, mit jährlich 8,2 Milliarden Franken ist er dennoch der zweitgrösste Aufgabenbereich des Bundes (ohne Finanzen und Steuern). Zusammen machen die beiden Aufgaben 45 Prozent der Bundesausgaben aus.

Steuerreformen sind kein Selbstzweck
Steuerreformen sind niemals Selbstzweck, auch wenn die verfolgten Ziele unterschiedlich sein mögen. Beim Ausgleich der kalten Progression, der Milderung der Heiratsstrafe, der Mehrwertsteuerreform oder der Teilbesteuerung von Dividenden standen Verbesserungen des Steuersystems im Vordergrund. Die Reformen waren richtig, weil sie erkannte Missstände und Defizite behoben. Andere Reformen, wie die Unternehmenssteuerreform I und das Kapitaleinlageprinzip bei der Unternehmenssteuerreform II, zielen mehr auf die Standortattraktivität. Verbesserungen sollen helfen, den Standort Schweiz für die Unternehmen noch attraktiver zu machen oder gute Rahmenbedingungen zu erhalten. Es geht letztlich um Wachstum und Arbeitsplätze – und damit auch wieder um Steuersubstrat. Von den aufgezählten Reformen profitieren sehr viele Steuerpflichtige.