# 3 / 2022
02.03.2022

Ja zu Frontex - für den Verbleib bei Schengen

Mit dem Dublin-Übereinkommen spart die Schweiz jährlich Kosten in Millionenhöhe

Ohne Dublin-Vertrag könnte die Schweiz künftig Asylsuchende, für deren Prüfung des Asylgesuchs sie gemäss Dublin-Abkommen nicht zuständig ist, nur noch beschränkt in den zuständigen Dublin-Staat überstellen. Folglich müsste sie alle Gesuche umfassend prüfen. Es wäre mit mehr Zweitgesuchen von Personen zu rechnen, die in einem anderen Dublin-Staat bereits abgelehnt wurden. Wie stark diese Zunahme ausfällt, ist schwierig vorauszusagen. Ein Indiz für die mögliche Zunahme können die negativen erstinstanzlichen Asylentscheide in den Nachbarstaaten (Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich) sein. 2020 wurden in der Schweiz 13’512 neue Asylgesuche gestellt. Würden zehn Prozent der Personen, deren Asylgesuche im selben Jahr in unseren Nachbarstaaten abgelehnt wurden, in der Schweiz erneut ein Asylgesuch stellen, müssten die Schweizer Behörden zusätzlich 16’300 Gesuche umfassend prüfen. Dadurch würden die Asylgesuche in der Schweiz mehr als verdoppelt. Welche zusätzlichen Kosten der Wegfall von Dublin für das Schweizer Asylwesen verursachen würde, ist schwer abzuschätzen. Die Ecoplan-Studie hielt 2018 fest, dass der Schweiz im Asylbereich Mehrkosten von 350 Millionen bis maximal 1332 Millionen Franken pro Jahr entstehen könnten. Die Schätzungen beruhten auf einer minimalen Variante von einem Prozent und einer maximalen Variante von zehn Prozent der in allen Dublin-Staaten abgewiesenen Asylgesuchstellenden, die in der Schweiz ein Zweitgesuch stellen könnten.

Mit der Schengen- würde auch die Dublin-Assoziierung wegfallen. Dieses hat sich aber bewährt.

Rund ein Drittel aller neurechtlichen Fälle wird im sogenannten Dublin-Verfahren erledigt. Dieses Verfahren bezweckt, dass jeder Asylantrag, der auf dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten gestellt wird, materiell-rechtlich nur durch einen Staat geprüft wird, und zwar denjenigen, in welchem der erste Asylantrag gestellt worden ist. Damit soll eine Sekundärwanderung innerhalb Europas möglichst verhindert werden. Die Anzahl Rücküberstellungen an einen Erstantragsstaat durch die Schweiz ist wesentlich grösser als die Anzahl Übernahmen durch andere Dublin-Staaten. In den Jahren 2009 bis 2020 überstellte die Schweiz 32’620 Personen, während sie nur 8667 Fälle übernahm.