# 09 / 2019
25.03.2019

Die Schweiz ohne Industriezölle: alle profitieren

Fazit und Ausblick: Die Handelskosten müssen weiter sinken

Die Industriezollaufhebung ist eine strukturelle Massnahme, von der nicht nur die Unternehmen und Konsumenten, sondern die Volkswirtschaft beziehungsweise die Gesellschaft insgesamt profitiert. Klar ist aber auch, dass die Zollaufhebung kein Allheilmittel ist. Sie darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Unternehmen beim Warenimport weiterhin eine Zollanmeldung ausfüllen müssen. Auch kann es sein, dass der Aufwand für die Unternehmen an anderen Orten leicht steigt, beispielsweise weil sie die Produzenten und Lieferanten in Zukunft stärker sensibilisieren müssen, in welchen Fällen sie den Ursprungsnachweis benötigen und in welchen nicht. Ausserdem müssen Unternehmen, die Vormaterialien weiterverarbeiten und danach unter Nutzung eines Freihandelsabkommens exportieren, teilweise auch künftig Ursprungsnachweise für ihre Vormaterialien haben, damit sie von einer Zollreduktion profitieren können. Administrativer Aufwand fällt also beim grenzüberschreitenden Warenverkehr auch nach Aufhebung der Industriezölle an.

Jean-Philippe Kohl

 

Die Unternehmen sind bereit, die teilweise zuerst einmal kostspieligen Umstellungen mitzutragen. Will der Wirtschaftsstandort Schweiz gegenüber seiner Konkurrenz nicht weiter an Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit verlieren, muss die Aufhebung der Industriezölle jedoch zwingend weitere Vereinfachungen beim grenzüberschreitenden Warenverkehr nach sich ziehen. Dazu gehört die komplette Digitalisierung und Vereinfachung der bestehenden Zollprozesse in der Schweiz (die Wirtschaft legt deshalb besonderes Augenmerk auf das Transformations- und IT-Programm DaziT der EZV, das genau dieses Ziel bis 2026 erreichen will). Auch die Reduktion des ausgeprägten Grenzschutzes für den Schweizer Agrarmarkt ist zentral sowie der Abbau technischer Handelshemmnisse und der Abschluss weiterer Freihandelsabkommen mit wichtigen Handelspartnern.