Bundesbudget 2020: Auch mit der Umsetzung der AHV-Steuervorlage solid
- Einleitung Das Wichtigste in Kürze | Position economiesuisse
- Kapitel 1 Bundesfinanzen im Überblick
- Kapitel 2 Direkte Bundessteuer und Verrechnungssteuer treiben Einnahmewachstum
- Kapitel 3 Die STAF-Vorlage prägt das Ausgabenbild
- Kapitel 4 Mittel- bis langfristige Aussichten bergen Risiken
- Kapitel 5 Kommentar und Position economiesuisse
Die STAF-Vorlage prägt das Ausgabenbild
Die Ausgaben betragen im Voranschlagsjahr 75,1 Milliarden Franken. Mit einem Anstieg von 3,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr wachsen die Ausgaben des Bundes schneller als die Wirtschaft (nominelles BIP 2,3 Prozent) und auch als die Gesamteinnahmen (+2,9 Prozent). Das Ausgabenbild ist stark geprägt von der Umsetzung der STAF-Vorlage. Die Mehrausgaben fallen vor allem in den Bereichen Soziale Wohlfahrt sowie Finanzen und Steuern an. Beide Aufgabengebiete wachsen deutlich schneller als der Gesamthaushalt.
Mit der STAF-Vorlage erhöhen sich die Beiträge an die Kantone um eine Milliarde Franken und an die AHV um 820 Millionen Franken. Die übrigen Ausgaben wachsen nicht überdurchschnittlich.
- Im Bereich Finanzen und Steuern hat das Reformprojekt STAF durch die Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer von 17 auf 21,2 Prozent einen Ausgabenzuwachs von einer Milliarde Franken zur Folge.
- Gleichzeitig nehmen bei der Sozialen Sicherheit die Ausgaben für die AHV um jährlich 820 Millionen Franken zu. Einerseits wird der Bundesbeitrag an die AHV von 19,55 Prozent auf 20,2 Prozent der AHV-Ausgaben erhöht. Dies hat für den Bund Mehrausgaben von rund 300 Millionen Franken zur Folge. Die STAF-Vorlage sieht zudem vor, dass der Anteil des Bundes am Mehrwertsteuerprozent zugunsten der AHV (17 Prozent) an den AHV-Ausgleichsfonds abgetreten wird (rund 520 Millionen Franken) und dem Bund zur Finanzierung seines AHV-Beitrags nicht mehr zur Verfügung steht. Insgesamt leistet der Bund damit ab 2020 einen Zusatzbeitrag von 820 Millionen Franken an die AHV.
- Die vom Bundesrat an das Parlament verabschiedete AHV-Reform (AHV21) wird in den Finanzplanjahren kaum Einfluss auf die Ausgaben haben. Die geplante Mehrwertsteuererhöhung würde direkt und vollumfänglich in die AHV fliessen. Die Minderausgaben der AHV durch die Erhöhung des Frauenreferenzalters würden erst in den Jahren ab 2023 einen (relativ moderaten) dämpfenden Effekt auf den AHV-Beitrag des Bundes haben.
- Im Bereich Verkehr nehmen die Ausgaben 2020 aufgrund der Einlagen in die beiden Verkehrsfonds BIF und NAF deutlich zu.
- Das Wachstum im Bereich der Sicherheit im nächsten Jahr geht zurück auf höhere Rüstungsausgaben und die einmalige Erhöhung von Altersguthaben für Berufsmilitär und Grenzwachkorps zur Abgeltung der Rentenalterserhöhung.
- In den Bereichen Bildung und Forschung, Landwirtschaft und Ernährung sowie bei der Internationalen Zusammenarbeit liegen die Wachstumsraten 2020 unter einem Prozent.
- Strengere CO2-Vorgaben und der stagnierende VOC-Verbrauch führen zu tieferen CO2-/VOC-Lenkungsabgaben und folglich zu weniger Einnahmen, die an die Bevölkerung rückverteilt werden. Die Ausgaben für die Rückverteilung der CO2-/VOC-Lenkungsabgaben nehmen deshalb ab.
Die Zunahme bei den Ausgaben kann 2020 weitgehend durch die Mehreinnahmen gedeckt werden. Der ungedeckte Teil wird über den Abbau des finanziellen Spielraums aus dem Vorjahr finanziert. Das heisst: Nur weil die Gesamteinnahmen 2019 und 2020 höher liegen als die Gesamtausgaben, ist 2020 ein Ausgabenwachstum möglich, das die Regeln der Schuldenbremse nicht verletzt.
Die STAF-Vorlage kann dank dem finanziellen Spielraum aus dem Vorjahr ohne Belastung der Schuldenbremse umgesetzt werden.
Da die Gesamtausgaben 2020 immer noch tiefer liegen als die Gesamteinnahmen, resultiert im Voranschlagsjahr ein struktureller Überschuss von etwa 600 Millionen Franken. Der Vorsprung bei den Einnahmen wird 2022 mit der Abschaffung der Heiratsstrafe und der Industriezölle vollständig abgebaut. Ab diesem Zeitpunkt müssen die Ausgaben sowohl in der Höhe als auch beim Wachstum den Einnahmen entsprechen, damit die Vorgaben der Schuldenbremse eingehalten werden können.
Über 60% der Bundesausgaben sind langfristig fix verplant. Die Soziale Wohlfahrt bindet sowohl absolut als auch relativ die meisten Mittel.
Die Zusammensetzung der Ausgabenanteile wird sich 2020 im Vergleich zu 2019 nicht wesentlich verändern. Die Soziale Wohlfahrt bleibt der grösste Ausgabenposten, gefolgt von den Bereichen Finanzen und Steuern sowie Verkehr. Zusammen machen diese Aufgaben über 60 Prozent der Bundesausgaben aus. Gleichzeitig weisen alle drei Aufgabengebiete einen starken Ausgabenbindungsgrad aus. Weil die Ausgaben im Gesetz festgelegt sind, können sie nicht kurzfristig oder im Rahmen des Budgetprozesses angepasst werden.
Das stärkste Wachstum verzeichnet der Bereich Soziale Wohlfahrt. Neben Ausgaben für die AHV, EL und IPV ist neu auch die Finanzierung von Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose vorgesehen.
Haupttreiber des Ausgabenwachstums in den nächsten Jahren ist der Bereich Soziale Wohlfahrt. Die Hälfte der Mehrausgaben von 2020 bis 2023 fliessen in dieses Aufgabengebiet (rund zwei Milliarden Franken). Dabei fallen die zunehmenden AHV-Ausgaben weiterhin stark ins Gewicht. Auch die Ausgaben für die Ergänzungsleistungen (EL) und die Prämienverbilligung (IPV) nehmen spürbar zu. Grund dafür sind steigende Gesundheitskosten sowie die Zunahme der Bezüger und der Beitragshöhe. Hinzu kommen im Bereich der Sozialen Wohlfahrt Ausgaben für Massnahmen zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials. Zusätzliche Mittel sollen hier in Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose und in ein Impulsprogramm zur besseren Integration in den Arbeitsmarkt fliessen. Im Bereich der internationalen Zusammenarbeit ist der zweite Beitrag an ausgewählte EU-Staaten (Erweiterung EU) Grund für die Mehrausgaben ab 2022. Bei der Bildung und Forschung wird in den nächsten Jahren insbesondere in die Grundlagenforschung und angewandte Forschung investiert.
Ebenfalls im Finanzplan berücksichtigt sind die mehrjährigen Finanzbeschlüsse der nächsten Legislatur. Mit ihnen werden über zwei Drittel der ungebundenen Ausgaben gesteuert. Sie betreffen die Aufgabengebiete Bildung und Forschung; Armee (inkl. Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraums und der Bodentruppen, Air2030); Landwirtschaft; Internationale Zusammenarbeit; Regionaler Personenverkehr; Umwelt und Kultur. So wie die Finanzbeschlüsse vom Bundesrat geplant sind, wird die Mittelausstattung in allen Aufgabengebieten gut sein. Für die einzelnen Aufgaben ist ein Mittelzuwachs vorgesehen, der in den meisten Fällen über dem Wachstum der Wirtschaft liegt (Ausnahme Landwirtschaft). Im Legislaturfinanzplan 2021 bis 2022 wird der Bundesrat die Eckwerte nochmals überprüfen. Dem Parlament werden die Zahlungsrahmen und Verpflichtungskredite im Frühling 2020 vorgelegt.
Zahlungsrahmen für Bildung, Forschung und Innovation 2021 bis 2024
Der Bund steuert den Bereich Bildung, Forschung und Innovation (BFI) über die sogenannte BFI-Botschaft. Die Botschaft wird alle vier Jahre verfasst und beinhaltet die Ziele und Massnahmen sowie den Finanzrahmen für die nächsten vier Jahre. Die aktuelle Förderperiode läuft noch bis Ende 2020. Der Bundesrat erarbeitet im Moment die BFI-Botschaft für die Jahre 2021 bis 2024, die ab Frühling 2020 in den parlamentarischen Prozess einfliesst.
Wichtige Eckwerte dieser Botschaft sind bereits bekannt. Das Wachstum der BFI-Ausgaben im nationalen und internationalen Bereich soll in den Jahren 2021 bis 2024 maximal drei Prozent betragen. Weil aber noch nicht klar ist, wie viel die Schweizer Beteiligung an den europäischen Bildungs- und Forschungsprogrammen kosten wird, muss für den nationalen BFI-Bereich in Szenarien geplant werden. Auf nationaler Ebene ist, in Abhängigkeit von der finanziellen Belastung durch die europäischen Programme, ein Ausgabenwachstum zwischen 2,1 bis 2,5 Prozent anvisiert. Sollte die Schweizer Beteiligung an den EU-Forschungsprogrammen unerwartet teuer zu stehen kommen und zusammen mit den übrigen BFI-Ausgaben über drei Prozent betragen, so müsste entweder im nationalen BFI-Kredit oder bei der Beteiligung an den EU-Forschungsprogrammen eine Verzichtsplanung gemacht werden.
economiesuisse unterstützt eine solche integrale Sichtweise auf die Forschungsfinanzierung. Die Mittel für den BFI-Bereich sind in den vergangenen Jahren überdurchschnittlich gewachsen. Diese finanzpolitische Priorität zugunsten des BFI-Bereichs ist auch in der neuen Periode nötig. Einerseits wird die Forschung immer teurer, und andererseits wächst die Zahl der Studierenden. Dennoch braucht es eine umfassende finanzpolitische Betrachtung, und es gilt die Prioritäten zwischen den verschiedenen Aufgaben des Bundes im Auge zu behalten. Es ist unabdingbar, dass allfällige Budgeterhöhungen der einzelnen Institutionen des BFI-Bereichs gut begründet sind und tatsächlich gebraucht werden.
Die BFI-Akteure werden grösstenteils über Globalbudgets finanziert. Diese erlauben der Wissenschaft, sich nach Forschungsbedarf und -opportunität auf exzellente und relevante Forschung auszurichten und garantieren die Autonomie der Forschungsinstitutionen. Die zu beobachtende Tendenz zu einer stärkeren themenorientierten Förderung ist deshalb bedenklich. economiesuisse lehnt Förderschwerpunkte im Rahmen der BFI-Botschaft ab. Je mehr Vorgaben, desto stärker wird die Flexibilität der Institutionen eingeschränkt, die Mittel dort einzusetzen, wo sie den grössten Nutzen erwarten. Es ist nicht möglich, den Forschungsbedarf und die Entwicklung der Forschung bis 2024 vorherzusehen. Dies können die Forschungsinstitutionen am besten flexibel im laufenden Forschungsprozess.
Im Speziellen wird ein Forschungsschwerpunkt zur Digitalisierung abgelehnt. Digitalisierung ist kein eigenes Forschungsgebiet, sondern ein Querschnittsthema. Jede Institution der Forschungslandschaft muss sich eigenverantwortlich und strategisch dem Thema annehmen und entsprechend investieren. Digitalisierung muss zwar – wie auch die Förderung von Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) – eine strategische Priorität auf allen Ebenen sein. Zur Umsetzung der daraus abgeleiteten Massnahmen ist die Schaffung eines zusätzlichen Finanzierungsgefässes nicht nötig (z. B. Digitalisierungsfonds).