# 7 / 2022
10.11.2022

Bundesfinanzen 2023: Tiefrote Zahlen erfordern Priorisierung

Bereinigungskonzept für den Bundeshaushalt

Angesichts der finanzpolitisch schwierigen Situation hat der Bundesrat beschlossen, bis Februar 2023 ein Bereinigungskonzept auszuarbeiten. Dieses soll Massnahmen für einen schuldenbremskonformen Voranschlag 2024 enthalten sowie den Finanzplan für die nachfolgenden Jahre auf Kurs bringen. Aus einem Zusatzbericht vom Oktober 2022 geht die Stossrichtung hervor, und es werden mögliche Optionen skizziert.

Die grundsätzlich zur Verfügung stehenden Möglichkeiten für die Haushaltsstabilisierung sind klar. Bundesrat und Parlament können erstens auf neue oder erweiterte Aufgaben verzichten. Das senkt die Ausgaben. Mit dem gleichen Ziel können zweitens bei den bestehenden Aufgaben Korrekturen vorgenommen werden. Drittens kann versucht werden, zusätzliche Einnahmen zu generieren. Eine weitere Option, das Schuldenmachen, ist nicht möglich. Die Schuldenbremse verbietet das.

Der Bundesrat spricht sich im Zusatzbericht grundsätzlich dafür aus, bei den Ausgaben anzusetzen. Einerseits müssen neue Ausgaben konsequent gegenfinanziert werden. Dies soll durch Kürzungen in anderen Bereichen erfolgen. Weil selbst dann aufgrund der jüngst getätigten Ausgabenbeschlüsse des Parlaments in den Jahren ab 2024 Defizite entstehen, soll das Parlament andererseits auf diese Beschlüsse zurückkommen oder bei den bestehenden Ausgaben ansetzen.

Der Bundesrat verweist im Zusammenhang mit Einsparungen bei bestehenden Ausgaben darauf, dass kurzfristige Kürzungen nur bei den gesetzlich schwach gebundenen Ausgaben möglich sind. Kürzungen würden damit einseitig zulasten der Bildung und Forschung, der Armee, der Landwirtschaft oder der internationalen Zusammenarbeit gehen. Der Anteil dieser gesetzlich schwach gebundenen Ausgaben am Bundeshaushalt beträgt ein Drittel. Bei diesem Drittel müssten ab 2025 bis zu 10 Prozent der Mittel gestrichen werden (3 Mrd. Fr.). Die übrigen zwei Drittel der Ausgaben sind aufgrund von Gesetzen und anderen Verpflichtungen stark gebunden und können kurzfristig kaum beeinflusst werden. Dafür braucht es in der Regel längerfristige Reformen.

Zur Möglichkeit von Mehreinnahmen äussert sich der Bundesrat vorsichtig. Erhöhungen der Mehrwertsteuer oder der direkten Bundessteuer brauchen Verfassungsänderungen und entsprechend eine Volksabstimmung. Sie fallen deshalb als kurz- bis mittelfristige Lösungen ausser Betracht. Als denkbare Massnahmen bezeichnet der Bundesrat einzig die Erhebung der Automobilsteuer auf Elektrofahrzeugen und die um ein Jahr verzögerte Inkraftsetzung der vom Parlament 2021 beschlossenen Abschaffung der Industriezölle (2025 statt 2024). Letztere Massnahme wirkt jedoch lediglich 2024 und führt damit nicht zu strukturellen Verbesserungen im Finanzplan. Sollte der Bereinigungsplan Gesetzesänderungen umfassen, will der Bundesrat die entsprechenden Vernehmlassungsvorlagen bis zum Frühling 2023 verabschieden.