# 7 / 2022
10.11.2022

Bun­des­fi­nan­zen 2023: Tief­ro­te Zah­len er­for­dern Prio­ri­sie­rung

Nach­dem der Bun­des­haus­halt glimpf­lich durch die Co­ro­na-Krise ge­kom­men ist, steht er in den nächs­ten Jah­ren mas­siv unter Druck. Schuld daran sind weder «Co­ro­na» noch an­de­re äus­se­re Um­stän­de. Die Si­tua­ti­on ist haus­ge­macht. Die vom Par­la­ment lau­fend be­schlos­se­nen Aus­bau­vor­ha­ben über­for­dern die fi­nan­zi­el­len Ka­pa­zi­tä­ten des Bun­des bei Wei­tem. Ab 2024 wird die Schul­den­brem­se nicht mehr ein­ge­hal­ten. Eine Lö­sung kann nur die Rück­kehr zu fi­nanz­po­li­ti­scher Dis­zi­plin und eine Prio­ri­sie­rung der Auf­ga­ben brin­gen. Das sieht auch der Bun­des­rat so. In den nächs­ten Mo­na­ten wird er ein Be­rei­ni­gungs­pa­ket vor­schla­gen.

Das Wichtigste in Kürze

Das Parlament beschliesst in der Wintersession das Bundesbudget für das Jahr 2023. Hält sich das Parlament an die Vorgaben des Bundesrats, ist das Budget schuldenbremskonform. Weitere Massnahmen sind nicht nötig.

Alles andere als schuldenbremskonform sind die Jahre ab 2024, mit denen sich das Parlament im Rahmen der noch unverbindlichen Finanzplanung ebenfalls auseinandersetzen muss. Gegenwärtig diskutierte und teilweise bereits beschlossene Ausbauvorhaben überfordern die finanziellen Möglichkeiten des Bundes bei Weitem. Die Ausgaben sind ab 2024 um Milliardenbeträge zu hoch. Getrieben wird das Ausgabenwachstum vom Ausbau der Armee, von milliardenschweren zusätzlichen Prämienverbilligungen, von Fördergeldern für Energie-, Klima- und Umweltmassnahmen sowie von Zusatzausgaben für Kinderkrippen und den öffentlichen Verkehr.

Die laufend länger werdende Wunschliste von neuen teuren Bundesprojekten ohne (Gegen-)Finanzierung zeigt, wie wichtig und richtig die Schuldenbremse ist. Sie fordert zu haushälterischer Disziplin auf und verlangt, dass Prioritäten gesetzt werden. Beides braucht es jetzt, damit die Bundesfinanzen zur nötigen Stabilität zurückfinden.

Position economiesuisse

  1. Das Budget 2023 muss die Schuldenbremse einhalten. Der Finanzplan ist zu bereinigen.
  2. Ohne konsequente Gegenfinanzierung muss auf neue Ausgaben verzichtet werden.
  3. Mehreinnahmen über Steuererhöhungen sind in der kurzen Frist keine Option; sie müssten zuerst vom Volk als gewollter Staatsausbau bestätigt werden.
  4. Ausgaben dürfen nur unter restriktiven Bedingungen in den ausserordentlichen Haushalt verschoben werden; eine Umgehung der Schuldenbremse ist ein Verstoss gegen die Verfassung.