Zweit­woh­nungs­in­itia­ti­ve scha­det Tou­ris­mus­re­gio­nen

​​In­tak­te Na­tur­land­schaf­ten sind ein wich­ti­ges Ka­pi­tal der Schweiz. Der Bund hat des­halb mit dem neuen Raum­pla­nungs­ge­setz die Kan­to­ne und Ge­mein­den ver­pflich­tet, im Be­reich Zweit­woh­nungs­bau ge­eig­ne­te Mass­nah­men ein­zu­lei­ten. Die Volks­in­itia­ti­ve «Schluss mit ufer­lo­sem Bau von Zweit­woh­nun­gen!» schüt­tet hin­ge­gen das Kind mit dem Bade aus.

Bei einer An­nah­me käme es in fast allen Tou­ris­mus­de­s­ti­na­tio­nen fak­tisch zu einem Bau­stopp. Die Ent­wick­lungs­mög­lich­kei­ten wür­den mas­siv ein­ge­schränkt. Das ist un­ver­hält­nis­mäs­sig – nicht zu­letzt, weil diese Re­gio­nen durch die Fran­ken­stär­ke heute schon unter Druck ste­hen.

Ein Nein ist auch des­halb an­ge­zeigt, weil die In­itia­ti­ve un­nö­tig in die Kan­tons- und Ge­mein­de­au­to­no­mie ein­greift. Bun­des­bern müss­te künf­tig für alle Ge­mein­den eine star­re Zweit­woh­nungs­quo­te ein­füh­ren. Eine ge­samt­schwei­ze­ri­sche Ein­heits­lö­sung wird dem Pro­blem je­doch nicht ge­recht. Sie nimmt auf die un­ter­schied­li­chen Be­dürf­nis­se der Ge­mein­den keine Rück­sicht und schafft auch keine Grund­la­ge für eine sinn­vol­le Raum­pla­nung. Weil sich die In­itia­ti­ve stur an den Ge­mein­de­gren­zen ori­en­tiert, ver­un­mög­licht sie zweck­mäs­si­ge re­gio­na­le Lö­sun­gen.

Das neue Raum­pla­nungs­ge­setz zeigt Wir­kung. Ver­schie­de­ne Kan­to­ne wie etwa Grau­bün­den, Bern oder Tes­sin än­dern zur­zeit ihre Richt­plä­ne. Auf kom­mu­na­ler Stufe haben et­li­che Ge­mein­den be­reits die Be­stim­mun­gen zum Zweit­woh­nungs­bau ver­schärft. Das be­weist, dass sinn­vol­le Lö­sun­gen mög­lich sind, ohne dass der Fö­de­ra­lis­mus und der wirt­schaft­li­che Ent­wick­lungs­spiel­raum ein­ge­schränkt wer­den müs­sen.