Zeit gewonnen: Teilassoziierung der Schweiz bei Horizon 2020
Der Bundesrat hat am Mittwoch das Abkommen zur Beteiligung der Schweiz am europäischen Forschungsrahmenprogramm Horizon 2020 bis Ende 2016 gutgeheissen. Damit können sich Schweizer Forscherinnen und Forscher wieder an europäischen Forschungsprojekten beteiligen.
Besonders wichtig ist, dass sich inländische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nun auch um die prestigeträchtigen Stipendien des Europäischen Forschungsrats bewerben können. Die Schweiz gewinnt mit dem Abkommen Zeit. Es ist zwar erfreulich, dass die Phase der Unsicherheit für die Schweizer Forscherinnen und Forscher vorerst beendet werden konnte. Doch das Abkommen gilt nur bis Ende 2016. Wie sich die Schweiz in den Jahren 2017 bis 2020 an Horizon 2020 beteiligen kann, macht die EU davon abhängig, ob eine Lösung mit der EU im Bereich der Personenfreizügigkeit gefunden werden kann.
Die Teilassoziierung am Forschungsrahmenprogramm Horizon 2020 bedeutet, dass die Schweiz nicht in allen Förderkanälen nach den gleichen Regeln wie EU-Länder behandelt wird. So können sich Schweizer Forschende zwar in EU-Verbundprojekten beteiligen, die Kosten müssen aber von der Schweiz direkt übernommen werden. Damit fallen neu erhebliche administrative Aufwendungen für die Schweiz an. Zudem kann es vorkommen, dass die vom Parlament bereitgestellten Mittel dann nicht ausreichen, wenn die Schweizer Forschenden «zu erfolgreich» sein sollten in der Projektakquisition.
Es ist zu hoffen, dass die Schweiz auch für die Periode 2017 bis 2020 möglichst bald eine Lösung mit der EU finden kann.