Stethoskop und Bleistift liegen auf Statistiken

Wir­kungs­vol­le Re­form nicht wei­ter auf­schie­ben

Die ein­heit­li­che Fi­nan­zie­rung von am­bu­lan­ten und sta­tio­nä­ren Ge­sund­heits­leis­tun­gen (EFAS) wäre ein wirk­sa­mer Kos­ten­dämp­fer, denn sie sorgt für Trans­pa­renz und be­sei­tigt Fehl­an­rei­ze. Trotz­dem wurde sie po­li­tisch immer wie­der auf die lange Bank ge­scho­ben. Auch jetzt wie­der ver­su­chen die Kan­to­ne, die Vor­la­ge aus­zu­brem­sen. Aus Sicht von eco­no­mie­su­is­se braucht es nun einen mu­ti­gen Schritt vor­wärts.

Die­sen Don­ners­tag berät die na­tio­nal­rät­li­che Kom­mis­si­on für so­zia­le Si­cher­heit und Ge­sund­heit (SGK-N) ein­mal mehr über die Ein­füh­rung von EFAS. Das Ge­schäft be­fin­det sich seit zehn Jah­ren auf der Trak­tan­den­lis­te des Par­la­ments, doch bis­lang blieb die De­bat­te er­geb­nis­los. Das ist in­so­fern er­staun­lich, weil sich die Ge­sund­heits­öko­no­mie weit­ge­hend einig ist, dass diese Re­form die Trans­pa­renz und Ef­fi­zi­enz des Ge­sund­heits­sys­tems er­hö­hen würde.

Die heu­ti­ge Lö­sung kennt un­ter­schied­li­che Ver­teil­schlüs­sel für sta­tio­nä­re und am­bu­lan­te Leis­tun­gen: Ers­te­re sind in der Regel deut­lich teu­rer, wer­den aber zu 55 Pro­zent von den Kan­to­nen über­nom­men und nur zu 45 Pro­zent durch die Kran­ken­kas­sen. Am­bu­lan­te Be­hand­lun­gen müs­sen hin­ge­gen zu 100 Pro­zent durch die Kas­sen bzw. die Prä­mi­en­zah­ler fi­nan­ziert wer­den. So ent­steht bei den Kran­ken­ver­si­che­rern ein Fehl­an­reiz, die teu­re­re sta­tio­nä­re Lö­sung zu be­vor­zu­gen. Ge­ne­rell soll­ten Leis­tun­gen gleich fi­nan­ziert wer­den, damit es keine ver­gü­tungs­ge­trie­be­ne Ver­zer­rung der Be­hand­lungs­wahl gibt.

Wi­der­stand der Kan­to­ne

Bis heute sind alle An­läu­fe, EFAS ein­zu­füh­ren, am Wi­der­stand der Kan­to­ne ge­schei­tert. Diese be­set­zen als Re­gu­la­tor, Spi­tal­eig­ner und Leis­tungs­fi­nan­zie­rer meh­re­re Rol­len im Sys­tem und fürch­ten nun um ihren star­ken Ein­fluss auf den sta­tio­nä­ren Be­reich. An­fang Au­gust hat die Ge­sund­heits­di­rek­to­ren­kon­fe­renz (GDK) die Re­form zwar gut­ge­heis­sen – aber nur, wenn die Pfle­ge­kos­ten eben­falls in EFAS in­te­griert wer­den. An­dern­falls droht sie mit einem Re­fe­ren­dum.

Die GDK stützt sich auf eine ak­tu­el­le Stu­die des Büros In­fras, wel­che die Kos­ten­ent­wick­lung bis 2030 mo­del­liert. Diese kommt zum Schluss, dass sich das Kos­ten­wachs­tum nur dann gleich­mäs­sig auf die bei­den Fi­nan­zie­rer ver­teilt, wenn die Pfle­ge­leis­tun­gen in EFAS mit­be­rück­sich­tigt wer­den.

Zu gros­se Schrit­te brin­gen Re­form zum Ab­sturz

Aus Sicht von eco­no­mie­su­is­se ist die GDK-For­de­rung sach­lich nicht falsch. Doch sie über­lädt diese über­fäl­li­ge Re­form und droht sie damit zum Ab­sturz zu brin­gen. Seit der Ein­füh­rung des Kran­ken­ver­si­che­rungs­ge­set­zes gilt in der Schwei­zer Ge­sund­heits­po­li­tik: alle Re­for­men schei­tern, wenn man meh­re­re Stu­fen auf ein­mal neh­men will. Das weiss auch die GDK.

Es stellt sich die Frage, ob die Kan­to­ne nicht ein­fach nach einem neuen Weg su­chen, um EFAS zu ver­hin­dern. Das Par­la­ment soll­te sich von einem all­fäl­li­gen Re­fe­ren­dum nicht ein­schüch­tern las­sen. Für den Schwei­zer Wirt­schafts­dach­ver­band gibt es kei­nen Grund, diese wir­kungs­vol­le Re­form wei­ter auf­zu­schie­ben.