Mann mit Atemmaske wartet in Einkaufsladen

Wenig über­zeu­gen­de neue Co­ro­na-Mass­nah­men des Bun­des

Für eco­no­mie­su­is­se ist nach­voll­zieh­bar, dass der Bun­des­rat in der ak­tu­el­len Si­tua­ti­on die Mass­nah­men gegen die Co­ro­na-Pan­de­mie ver­schärft. Was die Ver­hält­nis­mäs­sig­keit und die Ver­ständ­lich­keit der heute kom­mu­ni­zier­ten Ent­schei­de an­be­langt, macht der Wirt­schafts­dach­ver­band aber ein gros­ses Fra­ge­zei­chen. So füh­ren bei­spiels­wei­se re­du­zier­te Öff­nungs­zei­ten ge­ra­de nicht dazu, dass sich Kun­den in Ge­schäf­ten bes­ser ver­tei­len.

Die epi­de­mio­lo­gi­sche Lage ist ernst. Die Fall­zah­len stei­gen vie­ler­orts wie­der an. Die Schweiz läuft Ge­fahr, auf das Jah­res­en­de hin in eine drit­te Welle zu ge­ra­ten. Eine Über­las­tung des Ge­sund­heits­we­sens muss zwin­gend ver­hin­dert wer­den. Die Wirt­schaft an­er­kennt den Hand­lungs­be­darf. Der Bun­des­rat hat nun neue, ein­schrän­ken­de Mass­nah­men ab mor­gen Sams­tag be­schlos­sen. Diese sind zwar nach­voll­zieh­bar, über­zeu­gen aber nur teil­wei­se. 

Zu­nächst das Po­si­ti­ve: End­lich ver­wen­det der Bun­des­rat ob­jek­ti­ve Kri­te­ri­en für Ent­schei­dun­gen. Kan­to­ne mit einer güns­ti­gen epi­de­mio­lo­gi­schen Lage sol­len etwas mehr Fle­xi­bi­li­tät er­hal­ten. Wenn die Re­pro­duk­ti­ons­zahl unter 1 fällt und die Zahl der Neu­in­fek­tio­nen wäh­rend min­des­tens sie­ben Tagen unter dem Schwei­zer Schnitt liegt, sind Aus­nah­men mög­lich: Der Kan­ton kann in die­sem Fall die Sperr­stun­de auf 23 Uhr aus­deh­nen. 

Bund will wei­ter ad hoc ent­schei­den

Doch der Bun­des­rat ver­wen­det die ob­jek­ti­ven Kri­te­ri­en nur halb­her­zig. Ei­gent­lich soll­te er grund­sätz­lich re­geln, wann ein Kan­ton und wann der Bund zu­stän­dig ist. Eine sol­che Re­ge­lung könn­te bei­spiels­wei­se wie folgt aus­se­hen: Wenn der Re­pro­duk­ti­ons­wert unter 0,8 fällt und die Fall­zah­len tief sind, müss­te der Kan­ton wie­der 100 Pro­zent der Ver­ant­wor­tung zu­rück­er­hal­ten, ohne dass ihm der Bund noch etwas vor­schreibt. Wenn der Re­pro­duk­ti­ons­wert wie­der über 1 geht, würde wie­der der Bund die Kom­pe­ten­zen er­hal­ten. Der Bund will schein­bar, dass er wei­ter­hin Ad-hoc-Ent­schei­de fäl­len kann und sich nicht an vor­de­fi­nier­te Werte zu hal­ten braucht. Damit fehlt wei­ter­hin die Pla­nungs­si­cher­heit für die Kan­to­ne und damit auch für die Be­völ­ke­rung und die Wirt­schaft. Es bleibt zu hof­fen, dass dies der Bun­des­rat nächs­te Woche kor­ri­giert. 

Mass­nah­men zur Ein­däm­mung der Pan­de­mie müs­sen ver­hält­nis­mäs­sig und ver­ständ­lich sein, damit sie die Be­völ­ke­rung mit­trägt. Denn nur wenn sich die Be­völ­ke­rung an die ein­schrän­ken­den Vor­schrif­ten hält, nüt­zen sie auch.

Ver­kür­zung der Öff­nungs­zei­ten schlimms­ten­falls kon­tra­pro­duk­tiv

Aus Sicht von eco­no­mie­su­is­se ge­nü­gen die jüngs­ten Mass­nah­men den An­sprü­chen an die Ver­hält­nis­mäs­sig und die Ver­ständ­lich­keit lei­der nicht. Es ist schwer zu ver­ste­hen, wes­halb bei­spiels­wei­se De­tail­han­dels­lä­den an Sonn­ta­gen ge­schlos­sen blei­ben müs­sen. Die Kun­den­fre­quen­zen soll­ten ei­gent­lich auf mög­lichst lange Öff­nungs­zei­ten ver­teilt wer­den, damit sich zu einem ge­ge­be­nen Zeit­punkt we­ni­ger Leute auf den Ver­kaufs­flä­chen auf­hal­ten. Mass­nah­men soll­ten sich viel­mehr auf die ak­tu­ells­ten wis­sen­schaft­li­chen Er­kennt­nis­se ab­stüt­zen und prio­ri­tär bei den An­ste­ckungs­her­den an­set­zen. Stand heute be­trifft dies vor allem In­nen­räu­me, in denen man sich über län­ge­re Zeit ohne Maske auf­hält. 

Durch­set­zung der Mass­nah­men jetzt prio­ri­tär

Von höchs­ter Be­deu­tung ist jetzt je­doch die Durch­set­zung der be­schlos­se­nen Mass­nah­men, im öf­fent­li­chen wie auch im pri­va­ten Raum. Nur so kann ein zwei­ter Lock­down ver­hin­dert wer­den.

Die heute vor­ge­schla­ge­nen Mass­nah­men wer­den die Wirt­schaft al­ler­dings merk­lich tref­fen. Des­halb ist es fol­ge­rich­tig, dass der Bun­des­rat die Mit­tel für das Här­te­fall­pro­gramm um ins­ge­samt 1500 Mil­lio­nen Fran­ken auf 2500 Mil­lio­nen Fran­ken auf­zu­sto­cken ge­denkt. Die Ver­wen­dung die­ser Gel­der hat je­doch ziel­ge­rich­tet zu er­fol­gen. Das Par­la­ment soll­te in sei­nen Be­ra­tun­gen zum Covid-19-Ge­setz nächs­te Woche dar­auf ach­ten. 

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