Weichenstellung für ein zukunftsfähiges Kartellgesetz
Nach der gescheiterten Kartellgesetz-Revision im Jahr 2014 denkt der Bund in der neuen Revisionsvorlage zu eng. Im Kartellgesetz besteht ein grösserer Anpassungs- und Handlungsbedarf. Eine erste Auswertung der Vernehmlassungsantworten bestätigt dies klar.
Der Bundesrat eröffnete im vergangenen November die Vernehmlassung zur Kartellgesetzrevision. Im vorgeschlagenen Entwurf beschränkt er sich auf wenig umstrittene Punkte, darunter die Modernisierung der Fusionskontrolle oder die Verbesserung des Widerspruchverfahrens. Diese Minimalstrategie ist angesichts des erheblichen Revisionsbedarfs des Kartellgesetzes nicht nachvollziehbar. So lassen auch die zahlreichen parlamentarischen Vorstösse im Bereich des Wettbewerbsrechts auf einen erheblichen Reformstau im Kartellgesetz schliessen. Für ein zukunftsbeständiges Kartellgesetz wäre eine umfassende Revision wesentlich zielführender als stetige punktuelle Eingriffe, die dem Gesamtkonzept des Gesetzes keine Rechnung tragen.
Vernehmlassung zeigt gravierende Lücken der Vorlage
Eine erste Auswertung der Vernehmlassungsantworten hat gezeigt, dass die bestehende Vorlage den Anforderungen von Wirtschaft und Verwaltung nicht gerecht wird. Dabei gaben nicht nur die Ausweitung des Kartellzivilrechts Anlass zur Kritik, insbesondere wurde auch das Fehlen einiger wesentlicher Elemente wie etwa die Institutionenreform moniert. Eine Revision der institutionellen Strukturen sei unter anderem vor dem Hintergrund der digitalen Entwicklungen im Kartellrecht und den damit steigenden Herausforderungen an die Wettbewerbsbehörden unumgänglich. Das derzeitige Behördenmodell stosse mit der WEKO als Milizorgan unweigerlich an seine Grenzen. Im Vordergrund einer institutionellen Umstrukturierung müsse dabei eine konsequente Trennung zwischen Untersuchungs- und Entscheidebene stehen.
Als unzureichend wurde auch die Umsetzung einer Motion von Ständerat Olivier Français bewertet: Das «Gaba-Urteil» des Bundesgerichts hat in der Praxis dazu geführt, dass die Wettbewerbsbehörden Abreden losgelöst von Marktauswirkungen beurteilen. Die Motion fordert eine dahingehende Präzisierung, dass bei der Prüfung der Unzulässigkeit von Abreden sowohl qualitative als auch quantitative Kriterien berücksichtigt werden müssen. Der bundesrätliche Umsetzungsvorschlag fand wenig Zustimmung und die gewählte Formulierung lasse zu viel Spielraum für Interpretationen. Dies gehe zulasten der Rechtssicherheit. Es sei daher einerseits klarzustellen, dass Wettbewerbsabreden nur dann vorliegen, wenn diese tatsächlich umgesetzt werden und entsprechende Wettbewerbsbeschränkungen bewirken. Zum anderen sei zu konkretisieren, wie die quantitative und die qualitative Erheblichkeit zu bestimmen sei. Die beiden Kriterien Qualität und Quantität seien ausserdem gleichwertig zu behandeln.
Rückweisung der Vorlage und Überarbeitung durch Expertengruppe
Insgesamt wurde das Vorhaben einer Revision des Kartellgesetzes von Wirtschaft und Verwaltung als positiv gewertet. Die Vorlage gab jedoch an einigen Stellen Anlass zur Kritik und wurde als unvollständig wahrgenommen. Um die Kritikpunkte konstruktiv und effizient in die aktuelle Vorlage zu integrieren, fordert economiesuisse die Rückweisung der Vernehmlassungsvorlage und deren vollständige Überarbeitung durch eine breit aufgestellte Arbeitsgruppe unter Führung des Bundes.