Wahlfreiheit für Stromkunden

Befürworterinnen und Befürworter einer freien Wahl des Stromlieferanten können aufatmen: Der Bundesrat hat letzte Woche entschieden, an der geplanten vollständigen Marktöffnung im Stromsektor festzuhalten. Wenn alles klappt, kann der Stromlieferant künftig frei gewählt werden. Das ist nicht nur ein langjähriges Versprechen, es ist auch eine Notwendigkeit zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 und eine Chance für die neuen erneuerbaren Energien.

Die Erleichterung war gross, als der Bundesrat am Freitag kommunizierte, dass er ausdrücklich an der Strommarktöffnung festhalte. Damit sollen künftig auch KMU und Haushalte frei wählen können, von welchem Lieferanten sie in Zukunft mit welchem Strom versorgt werden sollen. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit in einer freien Welt, zumal es keinen Unterschied in der Nutzung des Stroms gibt – jeder Strom erlaubt dieselben Anwendungen. Hingegen ist nicht jeder Storm gleich produziert und auch nicht alle Versorger arbeiten gleich gut. Deshalb ist es wichtig, dass der Kunde selbst entscheiden kann, welchen Strom er von welchem Versorger bezieht.

Strommarktöffnung unabhängig von Stromabkommen mit der EU

Wichtig ist auch, dass der Bundesrat die Öffnung unabhängig von einem Stromabkommen mit der EU anstrebt. Es geht dabei ja vor allem um die freie Wahl des Stromanbieters und nicht um eine Gefälligkeit gegenüber der EU. Zudem führt die Strommarktöffnung dazu, dass die Kunden auch frei wählen können, welchen Strom sie wollen. Dies öffnet für Sonne-, Wind- und Wasserenergie aus der Schweiz neue Perspektiven. Entsprechende Angebote werden sich künftig am Markt konkurrenzieren und dadurch an Attraktivität gewinnen.

Wortbruch des Bundesrats

Während der Bundesrat dieses Versprechen aus dem Jahre 2002 nun endlich umsetzt, begeht er hingegen Wortbruch beim Subventionsreigen. Entgegen den expliziten Versprechen im Rahmen der Abstimmung zur Energiestrategie 2050 soll nun der hohe Netzzuschlag bestehen bleiben und die Subventionstöpfe sollen weiter geäufnet werden. Damit untergräbt er den Beschluss des Parlaments und widerspricht seinen eigenen Aussagen, die er im Vorfeld zur Abstimmung über die Energiestrategie 2050 gemacht hat. Das ist nicht statthaft, zumal die Subventionen damit eine dauerhafte Lobby schaffen und die Fördertöpfe kaum mehr wegzukriegen sind. Der Bundesrat will damit bereits eigenständig in der ersten Runde die sogenannte «Sunset-Klausel» kippen und die gemachten Versprechen einfach in den Wind schlagen. Lobenswert ist einzig, dass die Fördergelder marktnäher ausgestaltet werden sollen – was man allerdings besser gleich von Anfang an gemacht hätte.