Ver­pass­te Chan­ce

Seit dem 1. Juli dür­fen die Kan­to­ne ge­wis­sen Ärz­ten die Be­wil­li­gung für die Er­öff­nung einer Pra­xis ver­wei­gern. Die­ser dring­li­che Bun­des­be­schluss will die Ärz­te­schwem­me vor allem in den Grenz­kan­to­nen ein­däm­men. Das Schwei­zer Ge­sund­heits­we­sen ist stark auf aus­län­di­sche Fach­kräf­te an­ge­wie­sen: Die Spi­tä­ler be­schäf­ti­gen über einen Drit­tel aus­län­di­sches Fach­per­so­nal. Den­noch zielt die Zu­las­sungs­steue­rung ein­sei­tig auf aus­län­di­sche Ärzte ab. Nur wer min­des­tens drei Jahre in einer Schwei­zer Wei­ter­bil­dungs­stät­te ge­ar­bei­tet hat, darf in Zu­kunft in einer ei­ge­nen Pra­xis tätig sein.

Diese Re­ge­lung ist nicht nur dis­kri­mi­nie­rend ge­gen­über Per­so­nen, die im Aus­land ihre Wei­ter­bil­dung ge­nos­sen haben. Sie weist auch eine gros­se Lücke auf. Viele Ärzte haben näm­lich be­reits drei Jahre in der Schweiz ge­ar­bei­tet, bevor sie eine Pra­xis er­öff­nen wol­len. Der Bun­des­rat scheint von der Wirk­sam­keit die­ser Steue­rung denn auch nicht über­zeugt zu sein, hat er sie doch zeit­lich be­fris­tet. Nicht zum ers­ten Mal: Be­reits in den Jah­ren 2002, 2005 und 2008 wurde er­folg­los mit einer Zu­las­sungs­steue­rung ver­sucht, die Pra­xi­stä­tig­keit der Ärzte ein­zu­däm­men.

Somit hat die Po­li­tik nun be­reits zum vier­ten Mal die Chan­ce ver­passt, eine nach­hal­ti­ge Lö­sung zu fin­den. Mit fle­xi­ble­ren Ta­ri­fen könn­te man auf ein Über­an­ge­bot re­agie­ren. Heute aber ist der Tax­punkt­wert ge­ra­de dort am höchs­ten, wo es zu viele Ärzte hat. Wer sol­che An­rei­ze setzt, darf sich über Fehl­ent­wick­lun­gen nicht wun­dern.