Umsetzung der Patentbox stösst auf grosses Interesse
Die Nutzung der Patentbox wird ab 2020 möglich sein. Es lohnt sich für Unternehmen und insbesondere auch für KMU bereits heute, sich mit den steuerlichen und immaterialgüterrechtlichen Aspekten der praktischen Umsetzung zu befassen.
Am 19. Juni 2019 fand auf dem Novartis Campus in Basel eine interaktive Veranstaltung zum Thema «Umsetzung der Patentbox aus Steuer- und IP-Sicht» statt. Referate von Fachexperten beleuchteten die steuerliche Wirkung der Patentbox, immaterialgüterrechtliche Aspekte sowie die praktische Umsetzung aus Sicht der kantonalen Steuerverwaltung am Beispiel Basel-Stadt. Im Anschluss nahmen die Teilnehmer die Möglichkeit der interaktiven Frage- und Austauschrunde wahr. Moderiert wurde der Anlass von Frank Marty, Leiter Finanzen & Steuern, economiesuisse.
Steuerliche Wirkung der Patentbox
Armin Marti, Partner und Leiter Steuerpolitik bei PwC Schweiz, äusserte sich zur Verortung der Patentbox innerhalb der übrigen Massnahmen der Steuerreform und legte einen Überblick zum Umfang der Entlastung in den Kantonen dar. Zudem erklärte er den Mechanismus und die Funktionsweise der Patentbox (zum Beispiel die Berechnung des Nexus-Quotienten) anhand von konkreten Fallbeispielen und stellte Entscheidungshilfen für oder gegen die Anwendung der Patentbox zur Verfügung.
Patentbox aus Sicht einer IP-Abteilung
Innerhalb des immaterialgüterrechtlichen Teils befasste sich Peter Thomsen (Sen. Patent Counsel IP Policy & Litigation, Novartis International AG) einleitend mit der Frage, welche Schutzrechte überhaupt für die Patentbox qualifizieren. Unabhängig davon, wo auf der Welt die Registrierung erfolgt ist, qualifizieren Patente und vergleichbare Schutzrechte, jedoch beispielsweise nicht bereits Patentanmeldungen. Auch für Marken und Urheberrecht (inkl. Software) kann die Patentbox nicht in Anspruch genommen werden. Für die Qualifikation reicht ein einziges Patent, jedoch wirkt die Patentbox umso mehr, je innovativer und damit margenstärker ein Produkt oder eine Dienstleistung ist. Eine hohe Forschungs- und Entwicklungstätigkeit innerhalb der Schweiz verstärkt die Wirkung der Patentbox. Und auch dem Dokumentationsaspekt (Entwicklungskosten pro Schutzrecht, Produkt oder Produktgruppe) ist Beachtung zu schenken. Vor der Patentbox, so Peter Thomsen, brauchen innovative Firmen keine Angst zu haben. Eine integrale Betrachtung von Steuer- und IP-Aspekten ist aber unabdingbar für optimale Ergebnisse.
Praktische Umsetzung der Patentbox aus Sicht einer kantonalen Steuerbehörde
Peter Beerstecher, Leiter Abteilung juristische Personen, Steuerverwaltung Basel-Stadt, äusserte sich zur praktischen Umsetzung aus Sicht der kantonalen Steuerverwaltung. Ein wichtiges Thema war die Wahl der richtigen Boxen. Patentboxen sind möglich für einzelne Schutzrechte (bzw. für die auf sie entfallenden Gewinne), für Produkte mit einem oder mehreren Patenten und für ganze Produktgruppen. Je nach Wahl der Box(en) resultieren unterschiedliche Folgen für den Boxeneintritt, den Umfang der steuerlichen Entlastung und die Dokumentationspflichten (Tracking und Tracing).
Schlussfolgerung war, dass die Patentbox weniger kompliziert und aufwendig ist als ihr Ruf. Sie stellt ein zusätzliches steuerliches Instrument für innovative Unternehmen dar und ist gerade für KMU, die ihre Forschung in der Schweiz konzentriert haben, attraktiv. Für die erstmalige Inanspruchnahme ist der Austausch mit den kantonalen Steuerbehörden wichtig. Die Nutzung der Patentbox wird ab 2020 möglich sein; es lohnt sich für Unternehmen auf alle Fälle, sich mit dem Mechanismus und den Vor- und Nachteilen bereits jetzt auseinanderzusetzen.