«Too big to fail»: Grünes Licht für neue Bankenregulierung
Die eidgenössischen Räte haben die letzten Differenzen der «Too big to fail»-Vorlage bereinigt. Das Parlament folgt weitgehend den Empfehlungen der Expertenkommission und nimmt von unzweckmässigen Vorschriften Abstand. Die neue Bankenregulierung ist aus Sicht der Wirtschaft anspruchsvoll, aber sinnvoll. Eine Klausel im Gesetz stellt sicher, dass regelmässig überprüft wird, ob die getroffenen Massnahmen im Vergleich mit den Regelungen auf anderen Finanzplätzen verhältnismässig sind.
In einer Einigungskonferenz haben National- und Ständerat die letzten Differenzen in der«Too big to fail»-Debatte aus dem Weg geräumt. In einem ersten noch strittigen Punkt konnte sich der Nationalrat durchsetzen: Die nun getroffene Regelung sieht vor, dass der Bundesrat die Verordnung zu den Eigenmittelstandards für Grossbanken bei der erstmaligen Verabschiedung dem Parlament vorzulegen hat. Da es sich um eine schlanke Rahmengesetzgebung handelt, ist diese Forderung auch aus Sicht von economiesuisse zweckmässig. Es ist zwingend, dass für die beteiligten Banken Rechtssicherheit besteht.
In einem zweiten Punkt konnte sich der Ständerat durchsetzen: Auf die Zinsen von Pflichtwandelanleihen (CoCo-Bonds) wird vom ersten Jahr an die Verrechnungssteuer erhoben. Damit CoCos dennoch zu vertretbaren Konditionen herausgegeben werden können, steht das Parlament in der Pflicht, die vom Bundesrat in einer separaten Vorlage vorgeschlagene Reform der Verrechnungssteuer rasch und möglichst praxisgerecht umzusetzen. Bereits zuvor hatten sich die Räte leider darauf geeinigt, den Grossbanken nicht den vollen Eigenkapitalrabatt zu gewähren, auch wenn die Weiterführung der systemrelevanten Funktionen in der Schweiz sichergestellt ist. Damit weichen sie von den ursprünglichen Empfehlungen der Expertenkommission ab.
Regelmässige Überprüfung ist unabdingbar
economiesuisse unterstützt die nun verabschiedete Regulierung. Es gilt jedoch zu beachten, dass die Eigenmittel der Schweizer Grossbanken künftig bis zu 19 Prozent der risikogewichteten Aktiven betragen müssen – und damit deutlich mehr, als im internationalen Standard vorgesehen ist. Umso wichtiger ist es, die internationale Entwicklung im Auge zu behalten. Wenn im Ausland nicht einmal die Basel-III-Regeln durchgesetzt werden und andere Grossbanken keine zusätzlichen Anforderungen erfüllen müssen, würde der «Swiss finish» im Vergleich zum Vorschlag der Expertenkommission viel schärfer ausfallen. Dies könnte die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Institute gefährden.
Aus diesem Grund ist es essenziell, dass die neue Bankenregulierung eine «Review Clause» enthält: Sie verpflichtet den Bundesrat dazu, die Auswirkungen des Gesetzes erstmals drei Jahre nach Inkrafttreten und danach alle zwei Jahre zu überprüfen und dem Parlament über den allfälligen Anpassungsbedarf auf Gesetzes- und Verordnungsstufe Bericht zu erstatten.
Keine weiteren Gesetzesanpassungen
Die Schweiz geht international voran und begegnet dem «Too big to fail»-Problem mit einer gezielt auf die Schweizer Verhältnisse zugeschnittenen Lösung. Es ist bemerkenswert, dass sich alle Beteiligten in einem gemeinsamen Kraftakt auf eine Lösung geeinigt haben, die die richtigen Anreize setzt und auf vermeintliche Wundermittel verzichtet. In der Zukunft gilt es, ebenso klar unzweckmässige Forderungen nach einem Trennbankensystem, einer Holding-Struktur nach Ländern oder Entschädigungsvorschriften abzulehnen.
In einem zweiten Punkt konnte sich der Ständerat durchsetzen: Auf die Zinsen von Pflichtwandelanleihen (CoCo-Bonds) wird vom ersten Jahr an die Verrechnungssteuer erhoben. Damit CoCos dennoch zu vertretbaren Konditionen herausgegeben werden können, steht das Parlament in der Pflicht, die vom Bundesrat in einer separaten Vorlage vorgeschlagene Reform der Verrechnungssteuer rasch und möglichst praxisgerecht umzusetzen. Bereits zuvor hatten sich die Räte leider darauf geeinigt, den Grossbanken nicht den vollen Eigenkapitalrabatt zu gewähren, auch wenn die Weiterführung der systemrelevanten Funktionen in der Schweiz sichergestellt ist. Damit weichen sie von den ursprünglichen Empfehlungen der Expertenkommission ab.
Regelmässige Überprüfung ist unabdingbar
economiesuisse unterstützt die nun verabschiedete Regulierung. Es gilt jedoch zu beachten, dass die Eigenmittel der Schweizer Grossbanken künftig bis zu 19 Prozent der risikogewichteten Aktiven betragen müssen – und damit deutlich mehr, als im internationalen Standard vorgesehen ist. Umso wichtiger ist es, die internationale Entwicklung im Auge zu behalten. Wenn im Ausland nicht einmal die Basel-III-Regeln durchgesetzt werden und andere Grossbanken keine zusätzlichen Anforderungen erfüllen müssen, würde der «Swiss finish» im Vergleich zum Vorschlag der Expertenkommission viel schärfer ausfallen. Dies könnte die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Institute gefährden.
Aus diesem Grund ist es essenziell, dass die neue Bankenregulierung eine «Review Clause» enthält: Sie verpflichtet den Bundesrat dazu, die Auswirkungen des Gesetzes erstmals drei Jahre nach Inkrafttreten und danach alle zwei Jahre zu überprüfen und dem Parlament über den allfälligen Anpassungsbedarf auf Gesetzes- und Verordnungsstufe Bericht zu erstatten.
Keine weiteren Gesetzesanpassungen
Die Schweiz geht international voran und begegnet dem «Too big to fail»-Problem mit einer gezielt auf die Schweizer Verhältnisse zugeschnittenen Lösung. Es ist bemerkenswert, dass sich alle Beteiligten in einem gemeinsamen Kraftakt auf eine Lösung geeinigt haben, die die richtigen Anreize setzt und auf vermeintliche Wundermittel verzichtet. In der Zukunft gilt es, ebenso klar unzweckmässige Forderungen nach einem Trennbankensystem, einer Holding-Struktur nach Ländern oder Entschädigungsvorschriften abzulehnen.