Swiss Innovation Park: Der Grundstein ist gelegt

Diese Woche sind wichtige Meilensteine zur Schaffung eines Schweizer Innovationsparks erreicht worden. Erstens ist durch Vertreter aus Politik und Wirtschaft die Stiftung Swiss Innovation Park gegründet worden. Zweitens hat der Bundesrat zuhanden des Parlaments die Botschaft verabschiedet, in der konkrete Fragen wie die Landabtretung und Bürgschaften für die Stiftung geklärt werden.

Am 2. März ist in Bern die Stiftung Swiss Innovation Park gegründet worden. Damit wurde ein wichtiges Zeichen gesetzt: Politik, Wirtschaft, Hochschulen, Kantone und Verbände ziehen zugunsten des Innovationsstandorts Schweiz am selben Strick. Stifter sind der Verein Swiss Innovation Park, die Konferenz Kantonaler Volkswirtschaftsdirektoren (VDK), der Kanton Zürich, die Association SIP West EPFL, der Kanton Aargau, der Verein SIP Nordwestschweiz sowie Swissmem und der Wirtschaftsdachverband economiesuisse.

Die operative Tätigkeit der Stiftung wird auf maximal zehn Jahre hinaus durch namhafte Schweizer Unternehmen finanziert. Ein Wirtschaftsbeirat begleitet ihre Arbeit.

Bund tritt Land im Baurecht ab

Die Stiftung wird nun ihre Tätigkeit für die nationale Trägerschaft parallel zur Behandlung der Botschaft, die der Bundesrat am Freitag zuhanden des Parlaments verabschiedet hat, vorbereiten. Sie unterstützt die Trägerorganisationen im Umfeld der ETH Zürich und der EPF Lausanne sowie der Nordwestschweiz (Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Jura) und des Kantons Aargau (PARK InnovAARE) ab dem 1. Januar 2016 beim Aufbau der Innovationsparks.

Die Botschaft klärt, unter welchen Bedingungen der Bund bereit ist, Land im Baurecht für den Innovationspark abzutreten. Er wird dies nicht gratis tun, sondern dafür Baurechtszinsen einfordern. Zudem schlägt der Bundesrat vor, einen Rahmenkredit von 350 Millionen Franken für die Stiftung bereitzuhalten, damit diese Fremdkapital zu bevorzugten Konditionen aufnehmen kann. Der Bund sieht aber keine Subventionen für Gebäude oder Forschungseinrichtungen vor. Diese müssen vollständig durch die Träger und durch die Privatwirtschaft finanziert werden.

Weitere Informationen unter:
www.swissinnovationpark.ch