Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern: Bundesrat will Steuerabzüge für externe Kinderbetreuung erhöhen
In der politischen Debatte werden aktuell zwei Wege diskutiert, mit welchen die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie gefördert werden soll: mit Steuerabzügen oder mit Subventionen. economiesuisse favorisiert Ersteren. Je nach Ausgestaltung finanziert er sich langfristig selbst. Der Bundesrat sieht das auch so und hat dazu einen Gesetzesvorschlag in die Vernehmlassung geschickt.
2015 hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) in einer Studie belegt, dass sich steuerliche Entlastungen bei Ehepaaren und Eltern positiv auf deren Beschäftigungsquote auswirken. Die ESTV kam zum Schluss, dass sich vor allem die Anhebung der steuerlichen Abzüge für Kinderdrittbetreuungskosten volkswirtschaftlich lohne. Diese Massnahme sei ein effizientes Mittel, um Mütter mit höheren Pensen ins Arbeitsleben zu integrieren und damit auch dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Die Beschäftigungsquote von Frauen mit Betreuungsaufgaben ist in der Schweiz im internationalen Vergleich überdurchschnittlich hoch. Allerdings arbeiten die meisten Mütter Teilzeit und dies mit einer geringen Anzahl an Arbeitsstunden. Ein Grund dafür liegt gemäss ESTV und OECD in der hohen Steuer- und Abgabenbelastung des Zweitverdienstes: höhere Steuerbelastung aufgrund der Progression, höhere Sozialversicherungsabgaben und höhere Betreuungskosten (es fallen mehr Betreuungsstunden an, und mit dem Einkommen steigen auch die Betreuungstarife). Wenn die effektiven Kinderbetreuungskosten nicht vom Einkommen abgezogen werden können, lohnt sich in gewissen Konstellationen ein Zweitverdienst oftmals nicht. Im schlimmsten Falle hat eine Familie gar mit Lohneinbussen zu rechnen. Der Bundesrat will dem entgegenwirken und hat einen Gesetzesvorschlag erarbeitet, der diesen Erkenntnissen Rechnung trägt. Dieser steht noch bis zum 12. Juli zur Vernehmlassung.
Positive Auswirkungen auf Volkswirtschaft erwartet
Die neu beantragte Regelung sieht vor, dass Eltern bei der direkten Bundessteuer maximal 25‘000 Franken pro Kind und Jahr an Kinderdrittbetreuungskosten vom Einkommen abziehen können. Auch die Kantone sollen eine Abzugsobergrenze einführen, die nicht weniger als 10‘000 Franken betragen darf. Längerfristig verspricht sich der Bundesrat von dieser Massnahme zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie nicht nur eine höhere Beschäftigungsquote, sondern auch eine Belebung des Arbeitsmarktes und die bessere Ausnutzung des Fachkräftepotenzials. Beides dürfte sich längerfristig günstig auf die Steuereinnahmen auswirken – die Vorlage würde sich also selbst finanzieren oder sogar zu zusätzlichen Steuereinnahmen führen. Dieses Anliegen kann die Wirtschaft nur unterstützen. Sie liegt auch ganz im Interesse der Steuerzahlerin und des Steuerzahlers.
Subventionen des Bundes für familienexterne Kinderbetreuung unterstützt economiesuisse nicht. Denn die Familienpolitik liegt in der Kompetenz von Kantonen und Gemeinden. Das gilt sowohl für damit zusammenhängende Staatsaufgaben als auch für deren Finanzierung. So verlangen es der bewährte Föderalismus und konkreter noch die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA). Der Bund hat sich in diese Kompetenzbereiche nicht einzumischen. Vorlagen, die den Föderalismus und den NFA untergraben, lehnt economiesuisse deshalb schon aus grundsätzlichen Überlegungen ab.