Steu­er­ab­kom­men mit Si­gnal­wir­kung

eco­no­mie­su­is­se be­grüsst den Ab­schluss des Steu­er­ab­kom­mens zwi­schen der Schweiz und Deutsch­land. Die­ses stellt eine ins­ge­samt gute und aus­ge­wo­ge­ne Lö­sung dar, er­mög­licht die Re­gu­la­ri­sie­rung der Ver­gan­gen­heit und legt ein Fun­da­ment für die Zu­kunft des Fi­nanz­plat­zes Schweiz. Schwei­zer Fi­nanz­in­sti­tu­te pro­fi­tie­ren vom er­wei­ter­ten Markt­zu­gang im Aus­land. Das Ab­kom­men ist auch ein kla­res Si­gnal gegen einen au­to­ma­ti­schen In­for­ma­ti­ons­aus­tausch.
Das heute ab­ge­schlos­se­ne Ab­kom­men mit Deutsch­land ist aus Sicht der Schweiz in meh­re­rer Hin­sicht po­si­tiv: Es er­mög­licht eine Re­gu­la­ri­sie­rung der Pro­ble­me der Ver­gan­gen­heit, legt ein Fun­da­ment für die Zu­kunft und er­leich­tert im bi­la­te­ra­len Ver­hält­nis den Markt­zu­gang in Deutsch­land. Zudem hat sich unser nörd­li­ches Nach­bar­land in die­sem Ab­kom­men dazu be­kannt, dass die Ab­gel­tungs­steu­er eine dem au­to­ma­ti­schen In­for­ma­ti­ons­aus­tausch dau­er­haft gleich­kom­men­de Lö­sung dar­stellt. Damit wird an an­de­re Län­der, die den au­to­ma­ti­schen In­for­ma­ti­ons­aus­tausch for­dern, sowie an die EU ein kla­res Si­gnal ge­sandt. Letzt­lich ist die Ab­gel­tungs­steu­er auch für Deutsch­land vor­teil­haf­ter als ein au­to­ma­ti­scher In­for­ma­ti­ons­aus­tausch: Mit der heute ver­ein­bar­ten Lö­sung er­hält das Land ohne ei­ge­nen Er­he­bungs­auf­wand die ihm zu­ste­hen­den Steu­er­gel­der über­wie­sen.

Der Zeit­plan bis zum vor­ge­se­he­nen In­kraft­tre­ten An­fang 2013 ist knapp be­mes­sen. Des­halb muss der Bun­des­rat das Ab­kom­men nun zügig ver­ab­schie­den und dem Par­la­ment zur Ge­neh­mi­gung vor­le­gen. Zudem gilt es, rasch Ver­hand­lun­gen mit wei­te­ren in­ter­es­sier­ten eu­ro­päi­schen Län­dern auf­zu­neh­men. Dem Ab­kom­men mit Deutsch­land kommt auch dies­be­züg­lich Si­gnal­wir­kung zu.