Stärkung des Innovationsstandorts Schweiz
Heute hat das Parlament die Vorlage zur Distributed Ledger Technology, mit der das Schweizer Recht an Entwicklungen im Bereich der Blockchain-Technologie angepasst wird, in der Schlussabstimmung angenommen. Die breite Akzeptanz der Vorlage in den Räten ist bemerkenswert. Die Wirtschaft befürwortet die Zielsetzung sowie die gewählten Schwerpunkte und Regelungsansätze. Im internationalen Wettbewerb ist es wichtig, dass sich die Schweiz als fortschrittlicher Standort positioniert.
economiesuisse begrüsst den gelungenen Gesetzesentwurf für einen zivilrechtlichen Rahmen für Blockchain und andere Distributed Ledger-Technologien (DLT). Diese Technologien werden zunehmend relevanter für die digitale Wirtschaft. Dem Wirtschaftsstandort Schweiz wird so ermöglicht, seine Innovationskraft in diesem Bereich zu stärken. Begrüssenswert ist auch, dass nicht eigens ein DLT-Sondergesetz geschaffen wurde. Damit reguliert das Parlament nicht publikumswirksam entlang einer bestimmten Technologie, sondern technologieneutral und zukunftsgerichtet, um technische Hindernisse abzubauen. Mit der Vorlage passt es nun insgesamt zehn Bundesgesetze (insbesondere im Zivil- und Finanzmarktrecht) punktuell an.
Bereits im Rahmen der Vernehmlassung hatte sich economiesuisse positiv zum Vorhaben des Bundesrats geäussert und auf mögliches Verbesserungspotenzial hingewiesen (vgl. economiesuisse Vernehmlassungsantwort vom 1. Juli 2019). Auch bestätigt wurden in der heute zu Ende gehenden Herbstsession die wenigen, weiteren punktuellen Änderungen, die der Nationalrat beschlossen hatte:
- Jeder Dritte, der eine entsprechende gesetzliche oder vertragliche Berechtigung der Daten nachweist, soll je nach seiner Berechtigung Zugang zu diesen oder deren Herausgabe verlangen können («Datenzugang»).
- Finanzdienstleister, die ausschliesslich gegenüber institutionellen oder professionellen Kunden Finanzdienstleistungen erbringen, müssen sich keiner Ombudsstelle anschliessen («Ombudsstelle»).
Die DLT-Vorlage erhöht Rechtssicherheit
Mit der DLT-Vorlage wird die Rechtssicherheit erhöht, Hürden für DLT-basierte Anwendungen werden beseitigt und Missbrauchsrisiken begrenzt. Beispielsweise klärt sie die Aussonderung kryptobasierter Vermögenswerte aus der Konkursmasse gesetzlich und reduziert mittels Schaffung einer neuen Bewilligungskategorie für den gewerbsmässigen Betrieb von DLT-Infrastrukturanbietern das Missbrauchspotenzial.
Breite Einigkeit im Parlament
Die DLT-Vorlage ist nicht nur hinsichtlich des rekordhohen Tempos der Beratung zu würdigen. Sie erzielte auch in beiden Räten ein selten einstimmiges Ergebnis. Gerade auch in unsicheren Corona-Zeiten stärkt die DLT-Vorlage die Innovationskraft unseres Wirtschaftsstandorts langfristig und nachhaltig. Damit tritt – im besten Fall bereits Mitte 2021 – eines der weltweit ersten, technologieneutralen DLT-Gesetze in Kraft.