
Zollgesetz langsam aber sicher auf Kurs
Das Wichtigste in Kürze:
- Nationalrat nimmt wichtige Hürde für Differenzbereinigung.
- Aktuelle Gesetzesversion beinhaltet essenzielle Aspekte für die Vereinfachung, Modernisierung und Digitalisierung der Zollprozesse.
- Für die international vernetzte Schweizer Wirtschaft sind moderne und effiziente Zollverfahren zentral.
Fast auf den Tag genau ein Jahr nach der Detailberatung war das Zollgesetz in der Frühjahrssession 2025 erneut im Nationalrat. Die grosse Kammer hat die Abweichungen des Ständerates beraten und folgte mehrheitlich dessen Beschlüssen, wie zuvor die Wirtschaftskommission. Einige Differenzen bleiben indes, weshalb das Geschäft zurück an den Ständerat geht.
Ein Gesetz mit vielen Themen, auch wirtschaftlichen
Mit der Totalrevision des Zollgesetzes sollen die verschiedenen Aufgabenbereiche des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit zusammengeführt und harmonisiert werden. Das neue Gesetz umfasst daher Grundlagen für die unterschiedlichsten Bereiche von Verzollungsverfahren bis zur Zusammenarbeit mit der Polizei.
Für die Wirtschaft ist wichtig, dass die Zollgesetzrevision zusammen mit dem Transformationsprogramm DaziT die Grundlage für eine längst überfällige Modernisierung der Zollprozesse bildet. Aufgrund der heutigen, veralteten und komplexen Prozesse ergibt sich für die hiesige Exportwirtschaft ein zeitlicher und finanzieller Mehraufwand von rund 500 Millionen Franken jährlich.
Beide Räte haben sich auf wichtige Präzisierungen und Nachbesserungen geeinigt. Dank allgemeiner Anmeldepflicht (Art. 13 BAZG-VG) und freiwilligen Prozessvereinfachungen können Firmen von administrativen Vereinfachungen profitieren. Wichtige Datengrundlagen für Kontrollen bleiben dabei erhalten. Des Weiteren ist für economiesuisse wichtig, dass die Aktivierung (Art. 19 BAZG-VG) nicht eingeschränkt wird. Die Aktivierung ist ein obligatorischer Schritt im Zollprozess, um die Warenanmeldung und die zu bezahlenden Abgaben rechtlich verbindlich zu machen. Beide Räte haben sich auf eine sinnvolle Lösung geeinigt.
Umstellung auf Passar nicht vergessen
Neben den Fortschritten beim Gesetz sollten allerdings wichtige, laufende Grossprojekte von DaziT, wie das neue Warenverkehrssystem Passar, nicht vergessen werden. Insbesondere die Umstellung der Ausfuhr von E-dec Export auf Passar ist von Verwaltung und Firmen mit höchster Priorität umzusetzen, da sie bis Ende Jahr abgeschlossen werden muss. Anschliessend wird E-dec Export deaktiviert und ab 1. Januar 2026 sind Ausfuhren nur noch mit Passar möglich. Weitere Informationen dazu finden Sie auf dem Schwerpunkt von economiesuisse zu DaziT und Zollgesetzrevision.